Deutschland

12-jähriger Schüler erstreitet Recht auf Pressefreiheit

9. Dezember 2011, 14:14

Herausgeber einer Schülerzeitung darf sein Blatt an seiner Schule verteilen - Direktorin hatte es verboten

In Bayern ist ein Zwölfjähriger vor Gericht gegangen, weil ihm seine Direktorin verboten hatte, eine Schülerzeitung an seinem Gymnasium zu verteilen. Er sah sein Recht auf Pressefreiheit verletzt. Der Schüler hat den Prozess gewonnen, berichtet die taz.

Die Direktorin seiner Schule im oberbayrischen Landsberg hatte ihm nicht erlaubt, die neue Schülerzeitung "Bazillus" zu verteilen, da es an der Schule bereits eine Zeitung gab. Ihr Begründung: es dürfe nur eine Schülerzeitung an der Schule geben. 

Mit der Unterstützung seiner Eltern zog der Bub vor Gericht und gewann den Prozess. Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts erließ vergangenen Freitag eine einstweilige Anordnung: Das Verteilen der Schülerzeitung sei zu erlauben. Das Kultusministerium wird sich dem Urteil beugen. "Wir wollten keine Zensur ausüben", sagte Ministeriumssprecher Ludwig Unger zur taz. (red, derStandard.at, 9.12.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 50
1 2
Bonnie Prince Charlie
03
12.12.2011, 10:08

Immer diese neunmalklugen Gschroppen - denen gehört einmal kräftig der Hintern versohlt und damit diese Flausen ausgetrieben, ;)!

BK W. Shoyssel
02
12.12.2011, 05:59
Mit der Unterstützung seiner Eltern

dazu braucht er keine "Unterstützung", sondern mehr, denn ohne die Eltern oder das Vormundschaftsgericht kann ein Unmündiger überhaupt keine Klage einreichen.

nichtkaefer
10
11.12.2011, 12:48
Ein Pyrrhussieg ...

... für die "Freiheit".

Martin Major
 
00
29.2.2012, 15:57

ein papyrus-sieg doch eher.

A ndreas Bogeschdorfer
03
11.12.2011, 21:52
Warum setzen Sie "Freiheit" unter Anführungszeichen?

Und woraus leiten Sie einen Pyrrhussieg ab?

Begründen bitte. So ist Ihr Posting nämlich völlig bedeutungslos. (Es sei denn, Sie hätten selbst keine Erklärung und nur einfach irgendwas abgestellt)

hcl3
00
16.12.2011, 09:31

na schaun wie mal ob der bub die nächsten drei schuljahre an diesem gymnasium besteht.
eine direktion kann sehrwohl dafür sorgen, dass man im rahmen aller gesetze das kind rausprüft.
eigentlich gehts nur um die realmacht der eltern
sind deren seilschaften so stabil, dass das kind den gewonnen prozeß schulisch übersteht

paolo
00
11.12.2011, 11:09
ein fellner

von morgen?

monella laputa
013
11.12.2011, 10:22
bravo!

die direktorin sollte froh sein, dass sich überhaupt jemand an der schule so engagiert.
Guter Junge!

komajo
73
11.12.2011, 08:25
Wann endlich

klagt ein Zwölfjähriger um die Strafmündigkeit zu erreichen?

Heavyweather
00
10.12.2011, 23:03

Warum hat er sich das überhaupt verbieten lassen? Was hätte die Direktorin denn dagegen unternehmen wollen?
War das echt notwendig hier zu klagen?
Können nicht einmal mehr in der Schule Dinge einfach besprochen werden?

C. J.
00
14.12.2011, 16:54

Ich empfehle ihnen sich genauer mit dem Thema auseinanderzusetzen!
Die erste Ausgabe wurde von der Direktorin noch gelobt. Dann soll es eine Nachfrage beim Ministerium gegeben haben, ob 2 Zeitungen zulässig sind und ihnen wehte ein eisiger Wind entgegen. Wenn da so viel Aufwand betrieben wurde, dann glaube ich, dass es auch genug persönliche Gespräche gab.

Heavyweather
00
14.12.2011, 18:41

Ist immer noch komisch dass deswegen geklagt wird. Was hätte sie gegen die Veröffentlichung unternehmen wollen? Geht es darum dass die Schule die Zeitungen finanzieren muss?
Kann sich das Ministerium nicht denken was dabei herauskommt?

Michael Schmied
02
10.12.2011, 22:12
Im Spiegel:

http://www.spiegel.de/schulspie... 64,00.html

Der Artikel im Spiegel schreibt: Hilfe bekam Albrecht vom Verein Junge Presse Bayern, der ihm einen Anwalt vermittelte.

Eric der coole
017
10.12.2011, 16:08
recht so

wieder mal ein durchgeknallter Direx eine draufgekriegt. statt so etwas zu fördern, wird es von diesen uralt zombies zu verhindern versucht

O5
22
10.12.2011, 12:41

Pressefreiheit ist nicht dasselbe wie Distributionsfreiheit. Natürlich kann jeder schreiben was er will und es im öffentlichen Raum verkaufen - aber eben nicht automatisch in jedem Gebäude.

Chien de Pique
02
10.12.2011, 13:45

Richtig. Hier geht es aber offenbar um das Monopol für eine (nicht einmal mehr aktive!) Schülerzeitung, und dieses ist nicht einzusehen.
Und laut taz gilt:
"Seit einer Reform jedoch können SchülerInnen im Freistaat wählen, ob ihre Zeitung im Sinne des bayerischen Pressegesetzes oder als Einrichtung der Schule erscheint."

Minister der Ökomonie
11
10.12.2011, 01:04

Unter Pressefreiheit fällt meiner Ansicht nach doch auch der INHALT des Verteilten.

Und hier wird noch gelernt werden, wenn nämlich Schulkritische Artikel kommen gehts in die nächste Runde. Aber meist ist das dann schon eher die Erpressung in den "oberen Etagen"... und dem Leser fällts nicht auf, wenn was NICHT gedruck wurde weils jemandem nicht gefallen hat und er die Macht hatte es zu verhindern...

komajo
50
11.12.2011, 08:28
Mein Kampf

ist auch ein Opfer der "Pressefreiheit".
Es gefällt machen nicht und man hat die Macht es zu verhindern.
Später kommt die Bibel, der Koran usw.

Minister der Ökomonie
01
11.12.2011, 18:27

Ich nehme an, auf die Praktiken der Zensur wollen Sie nicht eingehen.

Aber nennen wir ein Beispiel: Eine Zeitung lebt von Werbung (nicht von dem was die Leser zahlen). So eine Werbeschaltung bringt mitunter mehrere hunderttausend Euro. Nun wird sich die Redaktion freilich zweimal überlegen, ob sie etwa einen Artikel der dem Werbekunden schadet, auch abdrucken wird, oder die Information verbogen oder gar unterschlagen wird.
Mal abgesehen von der Selbstzensur um Paniken zu vermeiden oder das Vertrauen (in was auch immer) nicht zu erschüttern.

Deckt der Schüler etwa auf, dass ein Lehrer Dreck am Stecken hat, könnte das zensuriert werden, damit das Ansehen der Schule nicht leidet, Eltern nicht Revoltieren.

komajo
00
12.12.2011, 06:03
Wenn ein Schüler

etwas aufdecken will, braucht er dazu nicht unbedingt eine Schülerzeitung.
Ein gut sichtbarer Aushang würde das auch tun.
Zensur ist ein Kind falsch verstandener Freiheit. Man nimmt sich die Freiheit Texte so zu gestalten, dass sie Sachverhalten nicht mehr gerecht werden. Das ist mieser Journalismus und hat mit Pressefreiheit nichts zu tun.

Tethys
00
12.12.2011, 13:57

"Zensur" will eigentlich also nur Unwahrheiten verhindern, weil diese durch "zu viel Freiheit" nicht dem Sachverhalt entsprechen würden?

Wenn ich mir die Geschichte so ansehe, stand Zensur selten im Dienst der "Wahrheit" bzw. eines "Sachverhaltes".

komajo
00
12.12.2011, 17:16
Jeder

hat seine Wahrheit. Und die muss man sagen dürfen. Ist das nicht der Fall, dann spricht man von Zensur oder eben von keiner Pressefreiheit. In einer echten Demokratie dürfte es das nicht geben.
Egal wie weit ein Vergleich hergeholt oder skurril ist, sagen muss es dürfen.

Tethys
00
13.12.2011, 14:05

Ihr Posting passt nicht zu meinem. War es missverständlich formuliert?

komajo
00
13.12.2011, 18:40
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Ein Aushang hätte genügt um die Inhalte zu transportieren.
Wenn Sie eine Zeitung veröffentlichen wollen und diese auch mit dem Zeitungstarif in die Häuser bringen wollen, dann brauchen Sie ein Musterexemplar und eine entsprechende Bewilligung.
Meine Darstellung hier ist vielleicht missverständlich, weil nicht unterschieden wird zwischen veröffentlicher Meinung und einer "Zeitungskonzession". Die Schule als zuständiges Organ hat das nicht gewollt, aus welchen Gründen auch immer. Das gilt auch für Sie, wenn Sie eventuell eine Zeitung gründen wollen.
Zuerst ein Muster, dann die Prüfung und danach der Stempel.
Oder wie hier - Samisdat.

major grubert
00
11.12.2011, 17:27
was reden sie da

wo wann und von wem wurde "mein k(r)ampf" zensuriert. der besitzer der rechte genehmigt halt keinen nachdruck. zensur ist ein bisschen was anderes.
und wenn sie sio darauf stehen duerfen sie es auch im regal stehen haben. schoener finde ich aber die lesungen von qualtinger. die haben den nagel punktgenau auf den kopf getroffen.
also noch einmal die frage: wo wird da was zensiert?

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