Offizielle Bestätigung gibt es erst kommende Woche, aber justizintern sind die Weichen gestellt, Elsner und Zwettler müssen nicht mehr vor Gericht
Wien - Die offizielle Bestätigung der Staatsanwaltschaft
Wien wird es erst Anfang kommender Woche geben, justizintern sind
allerdings die Weichen gestellt: Im Frühjahr 2012 wird es in der Bawag-Affäre zu einem zweiten Prozess kommen, nachdem der Oberste
Gerichtshof (OGH) vor einem Jahr wesentliche Teile der
erstinstanzlichen Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hat.
Der entsprechende Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft, der der
Genehmigung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien und des
Justizministeriums bedurfte, hat nun auch "Grünes Licht" aus dem
Ministerium erhalten.
"Der Vorhabensbericht ist von uns weggegangen. Die StA und die
OStA werden das Nötige veranlassen", gab Sektionschef Christian
Pilnacek am Freitag auf Anfrage bekannt. Den Inhalt werde die
Anklagebehörde erst nach der Verständigung der Betroffenen nach außen
kommunizieren: "Unser Prinzip ist, dass die Parteien das nicht aus
den Medien erfahren sollen."
Da die zuständige Staatsanwältin Sonja Herbst sich derzeit noch im
Urlaub befindet, ist davon auszugehen, dass die Anklagebehörde
frühestens am Montag, vermutlich erst am Dienstag amtlich verkünden
wird, dass der in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft - davon
zehn Monate unbedingt - verurteilte Spekulant Wolfgang Flöttl
jedenfalls wegen des nach desaströsen Verlusten von der Bawag noch
erhaltenen "Ophelia"-Betriebesmittelkredits in Höhe von 90 Mio.
US-Dollar (65,5 Mio. Euro) noch einmal vor Gericht muss. Insgesamt
hatte Flöttl rund 1,7 Mrd. Euro Bankvermögen in den Sand gesetzt.
Dem Vernehmen nach werden auch die ehemaligen Bawag-Vorstände
Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch und Christian Büttner sowie der
Wirtschaftsprüfer Robert Reiter wieder auf der Anklagebank Platz zu
nehmen haben, wobei die Anklagebehörde bei ihnen vor allem auf dem
Vorwurf der Bilanzfälschung beharren dürfte. Entsprechende
Informationen des "Kurier" wurden von der Justiz
nicht dementiert. Der OGH hatte die Ersturteile der sogenannten
"kleinen" Bawag-Vorstände - bei Kreuch und Schwarzecker lauteten die
Strafen immerhin auf je dreieinhalb Jahre unbedingt - zur Gänze
aufgehoben.
Elsner und Zwettler weren nicht mehr belangt
Der wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilte
Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner und sein Nachfolger an der Bawag-Spitze, Johann Zwettler, der fünf Jahre ausgefasst hatte,
werden hingegen nicht mehr belangt, da Elsner selbst im Fall eines
neuerlichen Schuldspruchs zu jenen 520 Mio. Euro, zu denen die
Ex-Bawag-Richterin und spätere Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner in ihrem schriftlichen Urteil konkrete Feststellungen
vermissen ließ, weshalb der OGH das Elsner-Urteil in jenem Umfang
aufhob, keine zusätzliche Strafe erhalten könnte. Bei Zwettler, der
ebenso wie Elsner derzeit haftuntauglich ist, soll sich die StA mit
dem von der ersten Instanz verhängten Strafausmaß zufriedengeben und
von der weiteren Verfolgung des gesundheitlich Angeschlagenen Abstand
nehmen.
Fix ist, dass gegen Ex-Bawag-Vorstand und Elsners ehemalige
"rechte Hand" Peter Nakowitz sowie Bawag-Ex-Aufsichtsratspräsident
Günter Weninger noch einmal verhandelt werden muss, da der OGH ihre
Schuldsprüche teilweise bestätigt und in den anderen, noch
klärungsbedürftigen Bereichen eine Neudurchführung des Verfahrens
angeordnet hat. In jedem Fall muss das Erstgericht für Nakowitz und
Weninger neue Strafen festsetzen.
Das zweite Bawag-Verfahren wird Richter Christian Böhm leiten, der
für die Dauer dessen vom Präsidium des Straflandesgerichts wohl
"gesperrt" werden wird. Selbst wenn er sich damit um keine neu
anfallende Akten zu kümmern haben wird, "sind bei mir zwei, drei
größere Verfahren anhängig, die ich vorher noch fertig bringen muss",
wie er am Freitag erklärte. Böhm geht davon aus, dass er
mindestens drei Monate benötigen wird, um sich in den Bawag-Akt
einzulesen: "So viel Zeit hat sich meine Vorgängerin (Claudia
Bandion-Ortner, Anm.) vom Zeitpunkt der Rechtskraft der Anklage bis
zum Beginn der Hauptverhandlung auch genommen. Und sie hatte mehr
Erfahrung als Richterin als ich, auch mit Großverfahren."
Wie lange das zweite Bawag-Verfahren dauern wird, ist schwer
einzuschätzen. Das hängt einerseits vom Fahrplan des vorsitzenden
Richters, der das Verfahren "aufsplitten" könnte, und nicht zuletzt
von den Verteidigern ab. Grundsätzlich wäre es zulässig, wesentliche
Verfahrensergebnisse aus dem ersten Verfahren heranzuziehen, indem
man sich etwa bei Zeugenaussagen mit der Verlesung ihrer bisherigen
Angaben begnügt und diese nicht mehr vernimmt. Ohne Zustimmung der
Verteidiger sind derartige verfahrensbeschleunigende Maßnahmen aber
nicht möglich. (APA)