Um jüngste Brüsseler Beschlüsse umzusetzen, muss die Regierung einen zweiten Anlauf in Sachen Schuldenbremse nehmen
Zurück an den Start: Das ist die Botschaft, die Kanzler Werner Faymann
vom Gipfel in Brüssel ins heimische Parlament mitnimmt. Die Staats- und
Regierungschefs von - laut Letztstand - 26 EU-Staaten verständigten sich
auf eine striktere Haushaltspolitik - und damit auf das Ziel, eine
Schuldenbremse in den nationalen Verfassungen oder auf vergleichbarer
Rechtsebene festzuschreiben.
Genau damit ist die Koalition aber diese Woche gescheitert. Weil die
drei Oppositionsparteien die Zustimmung und somit eine
Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsregelung verweigerten, landete
die Schuldenbremse in einem leichter aushebelbaren einfachen Gesetz.
Beim Gipfel kündigte Faymann (SPÖ) deshalb "einen neuen Anlauf" an, um
das Verfassungziel doch noch zu erreichen; kommende Woche will er zu den
Brüsseler Beschlüssen in einer Sondersitzung des Nationalrates eine
Erklärung abgeben. Auch Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) hat vor,
"sich mit der Opposition noch einmal hinzusetzen und einen nationalen
Schulterschluss zu versuchen".
"Kanzler hat keinen Plan"
Zu Verhandlungen ist die Opposition bereit. Ihre Bedingungen wollen FPÖ
und BZÖ allerdings nicht aufgeben, und auch Grünen-Chefin Eva
Glawischnig machte im Gespräch mit dem Standard deutlich, dass sie
derzeit nur geringe Chancen auf ein grünes Ja sieht: "Wenn man
europaweit nur die Haushaltsregeln verschärft, besteht das gewaltige
Risiko, dass wir gleich die Rezession ausrufen können", argumentiert
Glawischnig. Überdies teile sie die Kritik des Europäischen Parlaments,
das von den Entscheidungen ausgeschlossen worden sei: "Das Ganze ist
demokratisch nicht mehr durchhaltbar."
Glawischnig zeigt sich auch über den Kanzler empört: "Vor jedem
EU-Gipfel schauen wir im Hauptausschuss einem Kanzler ins Gesicht, der
keinen Plan hat. Ich habe es satt." Die Regierung lege keine Dokumente
vor, so die Grünen-Chefin, "das Problem ist die totale Intransparenz, es
fehlt an einer vernünftigen Gesprächsbasis mit SPÖ und ÖVP".
Sonderklausel oder andere Hintertür nötig
Drohen Strafen, wenn die Regierung die Verfassungsregelung nicht
durchbringt? Vorerst haben die Staats- und Regierungschefs nur eine
Absichtserklärung abgegeben. Um die Schuldenbremse vorzuschreiben,
braucht es einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den
Teilnehmerländern; in den EU-Vertrag kann der Passus nicht, weil allen
voran Großbritannien nicht mitzieht. In dem Abkommen könnten dann
Sanktionen fixiert werden, sagt Rechtsexperte Franz Leidenmühler.
Über die Köpfe der Österreicher hinweg geht das freilich nicht, zumal
der Nationalrat völkerrechtliche Abkommen ratifizieren muss. Die
Koalition müsste also Strafen für das Fehlen einer
Verfassungsbestimmung, die sie aus eigener Kraft nicht erreichen kann,
beschließen; unrealistisch, heißt es in Regierungskreisen. Der Vertrag
bräuchte demnach eine Sonderklausel oder andere Hintertür - oder
Österreich wäre nicht dabei.
Der Verfassungsexperte Heinz Mayer stellt ohnehin die Sinnfrage: Wenn
die EU-Schuldenbremse konkret genug formuliert werde, sei es in der
Sache"völlig egal", ob ein Staat die Regeln noch in die eigene
Verfassung übernehme. (Gerald John und Thomas Mayer, DER STANDARD, Printausgabe 10./11.12.2011)