Jugendrichter: "Kindern mit 13, 14, wenn die Pubertät zuschlägt, nicht jegliche Bildungschancen fürs Leben zu nehmen"
Hannover - Um das zunehmende Schulschwänzen einzudämmen,
hat das Amtsgericht Hannover ein deutschlandweit einmaliges Projekt
gestartet. Wenn Kinder mehr als 20 unentschuldigte Fehltage haben und
massive Probleme in der Familie vorliegen, können die Jugendrichter
den Eltern jetzt das Sorgerecht in schulischen Angelegenheiten
entziehen. Hat der Schulverweigerer schwere psychische Probleme, ist
auch ein Entzug des Sorgerechts in Gesundheitsdingen möglich.
"Es geht darum, den Kindern mit 13, 14, wenn die Pubertät
zuschlägt, nicht jegliche Bildungschancen fürs Leben zu nehmen",
sagte Jugendrichter Jens Buck, von dem die jüngst angelaufene
Initiative stammt. Schulschwänzern mit massiven familiären Problemen
wird nun ein sogenannter Ergänzungspfleger zur Seite gestellt, der
die Verantwortung in allen schulischen Dingen übernimmt.
Rund 200 Bußgeldverfahren pro Monat
Die Jugendrichter in Hannover haben pro Monat mit durchschnittlich
etwa 200 Bußgeldverfahren wegen Schulverweigerung zu tun. Wenn
Schulen den Kommunen Schulschwänzer melden, verhängen diese zunächst
ein Ordnungsgeld. Sollten der Schüler oder seine Eltern das Bußgeld
nicht bezahlen, landet das Verfahren bei Über-14-Jährigen vor dem
Jugendrichter. Der wandelt die Geldstrafe in Sozialstunden um oder
verhängt Jugendarrest. Außerdem können die Jugendlichen zu einem
Facharzt oder einer Drogenberatungsstelle geschickt werden.
"Es steht die Hilfe im Vordergrund, nicht die Sanktion", betonte
Amtsgerichts-Präsident Gerd Vogel. Die jugendlichen Schulschwänzer
haben nach der Erfahrung von Jugendrichter Buck ein höheres Risiko,
straffällig oder drogensüchtig zu werden, psychisch zu erkranken und
später von Hartz IV abhängig zu sein.
In Deutschland verlassen rund acht Prozent der Schüler eines
Jahrgangs die Schule ohne Abschluss. Bund und Länder wollen diese
Quote bis 2015 halbieren. (APA)