Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz schickte 15a-Vereinbarung in Begutachtung
Wien - Die sprachliche Frühförderung für Kinder wird nicht nur kommendes Jahr, sondern bis 2014 wieder gewährt. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz hat in Abstimmung mit dem Koalitionspartner SPÖ eine entsprechende 15a-Vereinbarung in Begutachtung geschickt. Der Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder in Summe bis zu zehn Mio. Euro pro Jahr investieren. Die Länder haben nun die Möglichkeit für eine neuerliche Stellungnahme.
"Integration durch Leistung"
Ziel der Frühförderung ist es laut Entwurf, Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen und "insbesondere jene mit nicht-deutscher Muttersprache", in Kinderbetreuungseinrichtungen so zu fördern, dass sie mit Eintritt in die Volksschule die Unterrichtssprache nach einheitlichen Deutschstandards möglichst beherrschen. Integration funktioniere durch Leistung, betonte Kurz einmal mehr, Grundvoraussetzung sei die deutsche Sprache, hier könne man nicht früh genug ansetzen.
Die Regierung hatte heuer die Mittel für die sprachliche Frühförderung - von 2008 bis 2010 fünf Millionen Euro jährlich - auslaufen lassen. Daraufhin entbrannte innerhalb der Regierung ein Streit über die Verantwortung bzw. Zuständigkeit dafür. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) hat nach Verhandlungen mit Kurz schließlich fünf Millionen für 2012 zugesagt. Nun gibt es doch eine längerfristige Lösung, die vorgelegte 15a-Vereinbarung soll bis 2014 gültig sein.
Keine groben Einsprüche durch Länder erwartet
Mit den Ländern sei der Entwurf weitestgehend besprochen, sie hätten aber im Rahmen eines vierwöchigen Begutachtungsverfahrens die Möglichkeit einer neuerlichen Stellungnahme. Im Büro des Integrationsstaatssekretärs geht man von keinen groben Einsprüchen mehr aus.
Aufgeteilt werden die jährlichen fünf Mio. des Bundes nach der Anzahl der Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen je Bundesland. Zuletzt hatte es in Wien Unmut über den Verteilungsschlüssel gegeben - man sei Wien nun entgegengekommen, heißt es aus dem Integrationsstaatssekretariat gegenüber der APA. Wien bekommt dem Entwurf zufolge am meisten, nämlich rund 1,2 Mio. Euro, das Burgenland am wenigsten mit rund 170.000 Euro. Jeder Euro muss freilich von den Ländern verdoppelt werden.
Festgestellt wird der Förderbedarf durch Kindergartenpädagogen, allenfalls gemeinsam mit Volksschulleitern bzw. sonstigem qualifizierten Personal. Der Beginn der Sprachförderung soll spätestens ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht erfolgen.
Stichprobenartige Vor-Ort-Besuche
Der Einsatz der Mittel und die Wirkung der Fördermaßnahmen auf die Entwicklung der Sprachkompetenz werden evaluiert. Die Länder müssen vorher ein Konzept vorlegen, nachher einen Bericht inklusive Abrechnung. Der Österreichische Integrationsfonds soll auch - vorab angekündigte - stichprobenartige Vor-Ort-Besuche durchführen. (APA)