Wien - Die AWD geht nach einem für sie ungünstigen Urteil des Handelsgerichts Wien in die Instanz: Offen sei die Frage, ob die Finanzierungsvereinbarung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) mit dem Prozesskostenfinanzierer Foris AG "wirksam ist und somit die Anleger tatsächlich eine Erfolgsbeteiligung an die FORIS AG zahlen müssen", erklärt der Finanzdienstleister am Mittwochabend in einer Aussendung. AWD und der VKI hatten sich im Vorfeld darauf geeinigt, diese Rechtsfrage in einem der Sammelklageverfahren klären zu lassen, in den anderen Sammelklageverfahren sollten bis zur rechtskräftigen Entscheidung (inkl. Anrufung des OGH) vorerst keine Prozesshandlungen gesetzt werden.
AWD reagiert damit auf ein Urteil des erstinstanzlichen Gerichts, das dem VKI die sogenannte Aktivlegitimation zugesprochen hat. Damit erklärt es die Abtretung der Anlegeransprüche an den VKI für rechtens. "Es bleibt nun abzuwarten, ob die Instanzgerichte die Auffassung des Erstgerichtes teilen, oder eben doch von einer Sittenwidrigkeit der Gesamtkonstruktion ausgehen", schreibt AWD. Dies könnte doch noch eine "absolute Nichtigkeit der Vereinbarung mit sich bringen." Sollte die Aktivlegitimation bestehen, "können die behaupteten Ansprüche auch inhaltlich geprüft werden".
Der VKI hat gegen den AWD im Namen von rund 2.500 Anlegern fünf Sammelklagen mit einem Streitwert von insgesamt 40 Mio. Euro eingebracht. Der Vorwurf: Der Finanzdienstleister soll seine Kunden beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien systematisch fehlberaten respektive die Papiere als "sicher" verkauft haben. (APA)