Anti-Korruptionspaket

Besserer Schutz für Whistleblower

7. Dezember 2011, 17:54

Regierungsparteien und Grüne beschlossen im Zuge der Dienstrechtsnovelle das Anti-Korruptionspaket

Mit dem Beschluss des Anti-Korruptionspakets kommt auch eine Whistleblowing-Regelung zur Korruptionsbekämpfung: Beschäftigte, die Korruptionsdelikte melden, werden so vor möglichen Nachteilen geschützt. Ihnen darf durch die gegebene Information kein Ungemach geschehen, dieses Recht wird einklagbar. Beamte, die in sensiblen Bereichen wie etwa der Firmenprüfung oder Auftragsvergabe tätig waren, dürfen künftig ein halbes Jahr nicht zu einem Unternehmen wechseln, mit dem sie in behördlichem Kontakt gestanden sind.

Richter und Staatsanwälte dürfen während ihrer Ausbildung in der Privatwirtschaft etwa bei Rechtsanwälten aber auch bei der Finanzmarktaufsicht schnuppern. Das Anti-Korruptionspaket wurde im Rahmen der Dienstrechtsnovelle 2011 von den Regierungsparteien mit Stimmen der Grünen abgesegnet. (APA)

KLAMB
10
7.12.2011, 18:03

Richter und Staatsanwälte verbringen auch jetzt schon einen Teil ihrer Ausbildung bei einem Anwalt, aber das ist kein "hineinschnuppern dürfen" sondern verpflichtend so vorgesehen - und das nicht erst seit gestern.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.