Eckpunkte

Was die Schuldenbremse bringen soll

7. Dezember 2011, 17:09

"Ausgleichsgebot" wird neues Budgetziel - Überschreitungen kommen auf "Kontrollkonto" - Keine Regeln für Länder

Wien - Mangels Zustimmung einer Oppositionspartei beschließt die Koalition die "Schuldenbremse" am Mittwoch nicht als Verfassungsgesetz, sondern nur als einfachgesetzliche Regelung. Damit wird festgelegt, dass das strukturelle (konjunkturbereinigte) Defizit des Bundes ab 2017 unter einem Wert von maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen soll. Eingefügt wird die Schuldenbremse übrigens nicht in das aktuelle Haushaltsrecht, sondern in jene Fassung, die 2013 in Kraft tritt. Geändert werden kann sie jederzeit durch einfaches Gesetz.

Die Eckpunkte im Detail:

SCHULDENBREMSE: Anstatt als Verfassungsgrundsatz wird die "Schuldenbremse" nun als einfachgesetzliches Budgetziel der Regierung verankert. Zu den "Zielen und Grundsätzen der Haushaltsführung" (u.a. Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, ausgewogenes Wachstum, Preisstabilität, Geschlechtergleichstellung) wird künftig auch das "Ausgleichsgebot" hinzugefügt. Dieses gilt als erfüllt, wenn das strukturelle (also das konjunkturbereinigte) Defizit des Bundes 0,35 Prozent des BIP nicht übersteigt. Erstmals gilt dieses Ziel für das Jahr 2017. Ein Verbot, die gesamte Staatsverschuldung über die auf EU-Ebene vorgesehene 60-Prozent-Grenze anwachsen zu lassen, ist übrigens nicht vorgesehen.

Nichteinhaltung klar dokumentiert

Der praktische Wert der "Ziele der Haushaltsführung" ist zwar ein zweifelhafter. Schon jetzt ist im Haushaltsrecht nämlich festgelegt, dass der Bund "nachhaltig geordnete Haushalte" unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Vorschriften anzustreben hat, ohne dass dies zur strikten Einhaltung der Maastricht-Regeln geführt hätte. Allerdings werden die Regeln der "Schuldenbremse" mit einer Reihe von Ausführungsbestimmungen unterfüttert, die in der Praxis sicher stellen sollten, dass sich die Regierung daran gebunden fühlt und dass die Einhaltung oder Nichteinhaltung zumindest klar dokumentiert wird (siehe unten).

AUSNAHMEN: Die Schuldengrenze von 0,35 Prozent des BIP ist keine in Stein gemeißelte Obergrenze: Zwar muss der Wert bei der Budgetplanung im Vorjahr eingehalten werden, Überschreitungen im Nachhinein sind aber möglich. Überschießende Defizit-Werte müssen dann jedoch auf einem Kontrollkonto "verbucht" und wieder ausgeglichen werden, sobald sich die Abweichungen auf 1,25 Prozent des BIP summieren. Im Fall von "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen" sind Überschreitungen zulässig, die zwar nicht auf dem Kontrollkonto verbucht, wohl aber zurückgeführt werden müssen. Festgestellt wird das Vorliegen einer Notlage durch Nationalratsbeschluss.

"Ausgleichsgebot" einhalten

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN: Festgelegt wird im Haushaltsrecht außerdem, dass der Budgetentwurf der Regierung "dem Ausgleichsgebot (...) zu entsprechen" hat. Zudem muss die Regierung in ihrem jährlichen Strategiebericht zum Budget darlegen, ob und wie sie das "Ausgleichsgebot" einhalten wird. Das dem Vernehmen nach von der SPÖ im letzten Moment noch geforderte Mitbestimmungsrecht des Bundeskanzlers bei der Berechnung des strukturellen Defizits gibt es offenbar nicht. Dafür gibt es allerdings ohnehin einschlägige EU-Vorgaben.

BUNDESLÄNDER: Nicht umgesetzt werden können ohne Verfassungsmehrheit jene Teile der "Schuldenbremse", die die Bundesländer betreffen. Hier sollen die in der Vorwoche mit den Finanzreferenten der Länder vereinbarten Regeln mittels 15a-Staatsvertrag verbindlich gemacht werden. Kernpunkt: Länder und Gemeinden sollen in Summe maximal 0,1 Prozent Defizit schreiben dürfen. Auch für die Länder wird es Kontrollkonten und die Verpflichtung zum Ausgleich übermäßiger Defizite geben. Ähnliche Staatsverträge haben Bund und Länder allerdings in der Vergangenheit schon abgeschlossen und zwar in Form des innerösterreichischen Stabilitätspakets. Eingehalten haben die Länder diesen Pakt bisher nicht. (APA)

ColdStorage
00
10.12.2011, 22:29
Die Einmischung der Banken ...

in instabilen östlichen Ländern ist doch laut der Rating Agenturen schuld am beinahe Verlust unseres AAA Status, oder nicht?

Ja, und wo wird das erwähnt? Wenn wir die nächste Rüge von Moody´s bekommen, werden wir dann wieder Sparpakete auf Kosten der Steuerzahler schüren?

maus 14
00
8.12.2011, 17:26

kann man die schuldenbremse auf gut deutsch für den normalbürger sagen?
also, was blüht uns an einsparungen
bzw. was wird teurer

El Chó
05
7.12.2011, 18:40
Was die Schuldenbremse bringen soll:

* Politiker muessen nicht mehr die laestitge Verantwortung fuer Sparmassnahmen uebernehmen
* Kuerzungen im Sozialbereich koennen leichter auch gegen die SPOE durchgesetzt werden- und niemand ist schuld!
* Komplizierte Rechnereien, wo man den am besten sparen sollte entfallen, dank der Automatismen
* Ueberhaupt ist keiner mehr schuld, wenn die soziale Schere weiter aufgeht und die Armut steigt

LT81
00
8.12.2011, 00:41

ich gebe ihnen recht. einige wollen das auch erreichen und finden es ganz toll wenn die schere weiter aufgeht. bis es irgendwann knallt, dann war natürlich keiner schuld.

ich bin auch fürs sparen aber da müssen alle bevölkerungsgruppen den kopf hinhalten. das beginnt bei der öbb, geht über die bauern, beamten usw...15 mrd an wirtschaftsförderungen sind auch nicht von nöten.
und weil die konservativen sich ja immer so über die pensionen aufregen, ja da gehört was gemacht. wir fangen gleich mal bei den bauern an, die werden nämlich nur zu 20 % aus eigenen beiträgen getragen. wer a sagt muss auch b sagen. vielleicht überlegt man dann wovon man lieber die fingern lassen sollte und wo man zugreifen kann.

Althase
00
7.12.2011, 17:59

Ein Verbot, die gesamte Staatsverschuldung über die auf EU-Ebene vorgesehene 60-Prozent-Grenze anwachsen zu lassen, ist übrigens nicht vorgesehen.

Da sieht man ja ganz klar, was für ein Holler diese Schuldenbremse eigentlich ist.

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