Rechteverwerter will gegen Händler vorgehen die HTC-Smartphones trotz Verbot weiterverkaufen - Forderung für den Hersteller "unangemessen und nicht zu rechtfertigen"
Der deutsche Patentverwerter IPCom weitet den Patentstreit mit HTC nun auch auf den Handel aus. IPCom hat mehrere Handelsketten aufgefordert HTC Smartphones aus den Regalen zu nehmen. Sollten sich die Händler weigern, drohen ihnen rechtliche Konsequenzen, teilt der Patentverwerter mit.
"Effektiv mitschuldig"
Mit dem Verkauf der HTC-Smartphones machen sich die Händler, in den Augen von IPCom, an der Patentverletzung "effektiv mitschuldig", berichtet heise. In einer Mitteilung schreibt der Rechteverwerter, dass HTC die Rechtsprechung des Landesgerichts Mannheim ignoriert. HTC sei auch nicht auf die Forderungen von IPCom eingegangen und hat den Vertrieb seiner Smartphones in Deutschland nicht eingestellt.
Nicht auf Forderungen eingegangen
Laut dem Rechteverwerter verweigert HTC weiterhin faire Lizenzzahlungen und hat keine Verkaufszahlen für Deutschland genannt, obwohl IPCom dies verlangt hat. Dadurch sah sich IPCom gezwungen den Streit auf den Handel auszudehnen.
IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter erklärte gegen über heise: "HTC hat keinen Kontakt mit uns aufgenommen, geschweige denn einen Versuch unternommen, zu einer fairen Lizenzvereinbarung mit uns zu kommen. Stattdessen verletzen sie weiter täglich unsere Patente." Beim Landgericht Mannheim hat IPCom außerdem Schritte für ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
"Unangemessen und nicht zu rechtfertigen"
Für HTC sind die die Ansprüche von IPCom "unangemessen und nicht zu rechtfertigen". HTC schreibt in einer Stellungnahme, dass man nicht gegen das Patent "100a" verstößt, auf das sich IPCom im Streit mit dem Handel beruft. Es sei zwar mit dem Patent "100" aus dem Urteil des Landgericht verwandt, aber nicht von diesem betroffen.
Widerspruch
HTC hat vor dem Europäischen Patentamt Widerspruch gegen das Patent "100a" eingebracht. Das Verfahren läuft gerade und man geht bei HTC davon aus, dass das Patent "bei der Anhörung am 24. April für nichtig erklärt" werde.
Nur ein Gerät betroffen
HTC ist der Meinung, dass es sich bei der einstweiligen Verfügung nur gegen ein bestimmtes Gerät gerichtet hat, das nicht mehr im Handel ist. Das Unterlassungsurteil des Landgericht Mannheims betrifft allerdings alle Geräte, in denen das Patent 100 zum Einsatz kommt. Durch ein selbst entwickelte "alternative Implementierung des Standards sollen die beiden Patente von HTC nicht mehr verletzt werden.
UMTS-Patent
Neben HTC soll auch Nokia gegen das Patent über Technologien zur Priorisierung von Nutzern in einem UMTS-Mobilfunknetz verstoßen. IPCom hat das Patent 2007 neben anderen Mobilfunkpatenten von Bosch erworben.
Schuldig
HTC wurde vom Landgericht für schuldig befunden. Daraufhin hat IPCom ein Verkaufsverbot für alle UMTS-Handys des Herstellers gefordert, das dieser auch gerichtlich durchsetzen möchte. Allerdings sei man bei IPcom auch für eine Lizenzlösung offen. (soc)