Causa Scheuch

Berufungsverfahren im Frühjahr in Graz

7. Dezember 2011, 10:40
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    foto: apa/eggenberger

    Das Scheuch-Urteil wird im Frühjahr weiterverhandelt

Gerichtsakt am OLG Graz - Möglichkeit der Stellungnahme durch Korruptionsstaatsanwaltschaft

Klagenfurt - Der Gerichtsakt des in erster Instanz wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilten Kärntner Politikers Uwe Scheuch (FPK) ist inzwischen beim Oberlandesgericht (OLG) Graz eingelangt. Die Verhandlung in zweiter Instanz wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 stattfinden, der Akt wurde dem Senat acht unter dem Vorsitz von Richter David Greller zugeteilt, erklärte Ulrich Leitner, Sprecher des OLG Graz, am Mittwoch.

Bevor ein Termin ausgeschrieben wird, wandert der Akt aber noch einmal nach Wien. "Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit zur Stellungnahme", so Leitner.

Scheuch: "Nicht schuldig"

Scheuch war am 2. August am Landesgericht Klagenfurt im Prozess um die "Part-of-the-game"-Affäre von Richter Christian Liebhauser-Karl zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Scheuch soll laut Anklage 2009 in einem Gespräch Bereitschaft signalisiert haben, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Der Parteichef soll dafür eine Parteispende gefordert haben.

Der Politiker hatte sich während des gesamten Verfahrens für nicht schuldig erklärt, sein Verteidiger Dieter Böhmdorfer meldete auch umgehend Berufung an. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 43
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PaterWilli
00
8.12.2011, 22:57
Nochmals zur Stellungnahme an die Korruptionsstaatsanwaltschaft?

Einzelstimme
00
11.12.2011, 00:30

Wünschen wir dem werten Herrn LHStV doch eine fröhliche Weihnachtszeit. Sein Unschuldschutzengerl mög ihn vor schlechten Geschäften behüten und ihm die schwierige Zeit u a mit dem fürstlichen Weihnachtsgeld aus Steuergeldern versüßen.

Für die Kärntner Steuerzahler: Er ist schon zu hoch oben, als dass er gehen wollt. Das muss Euch was wert sein.

the photographer
00
8.12.2011, 18:20
Dem Druck,...

...den die Freiheitlichen und die Rabauken ihres Wählervereins ausüben, wird sich wohl kein zweiter Richter mehr entgegenstellen. Im ganzen Land erinnert man sich mit Gänsehaut an die starken Anwürfe gegen den mutigen Kärntner Richter.
Es ist daher abzusehen, dass die lauten Scheuchs nach dem Freispruch oder der starken Strafmilderung ein wahres Freudenfest veranstalten werden, anlässlich dessen genügend laute, unüberhörbar scharfe Drohungen gegen erneute Verfahren von Seiten der Justiz fallen dürften.
Weil, wie wir ja laufend erleben, hierzulande genügend vorauseilender Gehorsam vorhanden ist, dürfen wir davon ausgehen, dass der Berg kreißen und ein Mäuslein gebären wird. Der Uwe wird die Sektflaschen wohl schon eingekühlt haben...

(c) 3210
02
8.12.2011, 09:22
Uwe Scheuch Gefägnis

Ich bin ja dafür, dass man die Grazer Haftanstalt ganz gleich wie der Prozess ausgeht, schon im Volksmund zum "Uwe Scheuch Gefägnis" umbenamst.

Einfach als monumentale Gedenkstätte für die staatstragende Qualität, Aufgrichtigkeit, den schlichten Glanz des Namensträgers.

Christian Eder
04
7.12.2011, 18:36
Uwe

Geh in Häfen- du rechtes Ar......!

bratak
02
7.12.2011, 18:02
zitat aus seinem "brief"

"Ich werde gemeinsam mit meinen Freunden und den Freiheitlichen aus ganz Österreich dieses System bekämpfen."

tja, das glaub ich ihm ...

M. P.1
02
7.12.2011, 20:18

Das machen sie eh bereits seit Jahren. Und versuchen wieder jenes System herzustellen, welches es vor 70 Jahren hierzulande gab.

Heiner Müller
01
7.12.2011, 17:59
Er kann ja dann die FHG gründen

= freheitliche Häfn-Gemeinschaft.

Heiner Müller
01
7.12.2011, 17:53
Uns Uwe hinter schwedischen Gardinen

wäre mir ein Feiertag.

M. P.1
00
7.12.2011, 17:46
Uwe, geh in Häfn!

(c) entartete Meinungsäußerung

Andreas W
10
7.12.2011, 17:40
Hoffentlich ist nicht auch noch a Frau im Senat, die dann in Karenz geht!

Man kann das ganze ja sicher noch a paar Monate hinauszögern, zumindest bis zur nächsten Wahl.

Vielleichtbwachen die Kärntner bis dahin auch mal um und schauen sich an, was für unterbelichtete Igoranten sie sich antun!

Kalvarienberg
00
7.12.2011, 17:31
Wie lange dauerts noch bis zur Verjährung?

Dazu folgendes:
00
14.12.2011, 15:51

Das Verfahren kann nicht mehr verjähren.

R. Lexer
00
26.1.2012, 18:58

Man kann aber (auch rückwirkend) Verjährungsfristen anpassen. Siehe Italien.

localhost127
00
7.12.2011, 17:38
das werden

wir beim westenthaler sehen

localhost127
00
7.12.2011, 17:29
irgendwann

findet jeder vogel seinen kaefig...

Rot/Grün Farbsehschwächling
02
7.12.2011, 17:19
Nie im Leben wandert der Scheuch im Häfn. Das ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen, dass Polizisten und Politiker in Häfn gehen, auch wenn ihre Vergehen noch so deutlich sind. In Österreich werden Straßen und Ort nach solchen Menschen benannt

J. Reichhart
00
8.12.2011, 07:13
so isses.

J. Reichhart
02
7.12.2011, 17:19
es gilt die ungustlvermutung ...

wetten dass .... er entweder 'unschuldig' oder zumindest nur 'bedingt' kriegt?

auf unsere justiz ist verlass!

PaterWilli
00
8.12.2011, 22:59
Ja, wahrscheinlich

haben Sie recht. Zumindest aber eine nachträgliche Reduktion der MIndeststrafe, wegen guter Führung, wie es bei allen gleichfärbigen so üblich ist.

Bitte keinen Wahnsinn!
01
7.12.2011, 17:17
Unsere Häfn für unsere Leut...

Viel Freude mit dem erwartbaren Zuschlag!
Und wir müssen das wieder zahlen...
achso, da war ja noch was mit Fußfessel: damit U.S. nicht im Gefängnis noch tiefer in die Kriminalität abrutscht? wo bliebe da dann die individual- und (für Leute wie ihn) generalpräventive Abschreckungswirkung?

f_ad
00
7.12.2011, 16:51

http://www.fpk.at/index.php... heuch.html
"Persönliches"
- nicht rechtskräftig verurteilt wegen Amtsmissbrauch

Genial, wenn er 6 Monate unbedingt bekommt. Die Hoffnung ist ja noch, dass das OLG das Urteil nicht nur bestätigt, sondern noch was drauf schlägt. Falls das OLG keinen Verfahrensmangel feststellt, und der Erstrichter keinen absoluten Blödsinn gemacht hat (Zeugen nicht einvernommen, rechtlich falsch beurteilt...) können wir darauf hoffen, dass es bei diesem Uteil zumindest bleibt.

Wiener Konfitüre
00
7.12.2011, 17:22
"Draufschlagen"

geht eh nicht, weil die Staatsanwaltschaft nicht berufen hat. Bleibt die Hoffnung der Bestätigung.

Andreas W
12
7.12.2011, 16:31
Wie weit sind denn die beiden Gerichte entfernt???

Unglaublich, was hat bitte der Akt die letzten Monate gemacht, sich versteckt???

Die Justiz in diesem Land ist wirklich nicht mehr zu retten.

clara77
10
7.12.2011, 19:31

Sie haben offenbar wenig Ahnung vom Verlauf eines Strafverfahrens.

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