Wien - Der Volksanwaltschaft steht eine große Reform bevor: Sie wird zur zentralen Anlaufstelle für Foltervorwürfe in Österreich - und dafür wird sie personell und kompetenzmäßig massiv ausgebaut. Das beschließt der Nationalrat Mittwochabend mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ.

Hintergrund: Österreich unterzeichnete 2003 das Zusatzprotokoll der Uno zur Anti-Folter-Konvention. Dieses sieht eine verstärkte Beobachtung vor. Künftig wird die Volksanwaltschaft in 4000 Einrichtungen unangemeldet Prüfungen vornehmen können. Der Menschenrechtsbeirat unterstützt die Volksanwälte, 15 neue Planstellen und drei Millionen Euro gibt es dafür pro Jahr.

Wie schon zuvor Menschenrechts-Experte Manfred Novak im Standard kritisieren auch die Grünen, dass der parteipolitische Bestellungsmodus dabei nicht verändert wird. Menschenrechts-Sprecherin Alev Korun: "Die Bestellung muss transparent, durch ein unabhängiges Gremium, erfolgen." Dass dies nicht passiert, stört offenbar auch jenes UNO-Komitee, das die nationalen Menschenrechts-Institutionen prüft (ICC). Im Mai kritisierte ICC in seinem Report nicht nur, dass die Volksanwaltschaft den privaten Sektor nicht untersuchen darf. Erwähnt wurde auch, "dass die Volksanwälte auf Empfehlung der drei größten Parteien ausgesucht werden". Das Ergebnis der ICC-Prüfung: Österreich hat nicht das ersehnte "A"-Rating bekommen. Es bleibt beim "B". (stui, DER STANDARD, Printausgabe, 7./8.12.2011)