Wirtschaft & Recht

EU könnte Ausverkauf vor Weihnachten ermöglichen

6. Dezember 2011, 18:38
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    foto: apa

    Bald könnten auch in Österreich die Weihnachtsmänner zum "Totalausverkauf" rufen.

Vorabentscheidungsverfahren zu Sperrfristen im UWG

Kaum sind die Geschenke ausgepackt, beginnt die Zeit der Schnäppchenjäger: Jedes Jahr lockt der Handel nach Weihnachten mit plakativen Ankündigungen wie "Alles muss raus" oder "Totalabverkauf". So mancher Händler würde wohl gerne schon früher damit beginnen, aber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist dies in der Zeit von 15. November bis Weihnachten sowie in der vorletzten Woche vor Ostern bis Pfingsten nicht zulässig.

Nach dem UWG sind jene "öffentlichen Bekanntmachungen" eines Ausverkaufs, die (i) auf einen beabsichtigten beschleunigten Absatz größerer Warenmengen im Kleinhandel schließen lassen und (ii) geeignet sind, den Eindruck zu erwecken, dass der Gewerbetreibende zum beschleunigten Verkauf genötigt ist und daher die Waren zu besonders guten Konditionen anbietet, zuvor von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bewilligen. Nicht der Bewilligungspflicht unterliegen Ankündigungen für Abverkaufsaktionen wie Saison-Schlussverkäufe oder -Räumungsverkäufe sowie branchenübliche Räumungsverkäufe.

Ankündigungen für Ausverkäufe während der gesetzlichen Sperrfristen darf die Bezirksverwaltungsbehörde nicht bewilligen (§ 33c Abs 3 UWG). Dies könnte sich jedoch bald ändern. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich die gesetzlichen Ausverkaufsbestimmungen im UWG dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt (OGH 4 Ob 154/10s). Dabei ging der OGH insbesondere davon aus, dass die gesetzlichen Sperrfristen für Ausverkäufe als sogenanntes "Per-se-Verbot" mit der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL-UGP) gemeinschaftsrechtlich unvereinbar sind.

Ende der Sperrfristen

Nach der Begründung des OGH ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Österreichs Beschränkungen über Ausverkäufe (insbesondere die Sperrfrist vor Weihnachten) EU-rechtlich unzulässig sind, zumindest jedoch, dass die österreichischen Gerichte und Behörden (Magistrate!) die Bestimmungen nur mehr so anwenden dürfen, dass sie mit der Richtlinie im Einklang sind - also ohne Anwendung der Sperrfristen.

Die Schokohasen zu Ostern 2012 werden wohl noch keinen vorgezogenen "Alles muss raus"-Verkauf fürchten müssen. Man darf jedoch gespannt sein, ob die Weihnachtsmänner im Dezember nächsten Jahres mit dem Sanctus des EuGH schon zum "Totalabverkauf" läuten werden. (Martin Prohaska-Marchried, Gunilla Prohart, DER STANDARD, Printausgabe, 7.12.2011)

MARTIN PROHASKA-MARCHRIED, GUNILLA PROHART, e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte.

01052004
00
7.12.2011, 09:26
ach

und ich dachte die rabattschilder...

ach so, ein rabattschild macht noch keinen ausverkauf...

freu mich auf nächstes jahr: da krieg ich dann schon im dezember die schokoosterhasen fürs jahr drauf um die hälfte...

für den handel wärs super: "preisreduzierte ware ist vom ausverlauf ausgeschlossen" - endlich schluß mit der umtauscherei...

tinyurl.com/3xewuoh
00
7.12.2011, 03:37
wurde aber auch zeit

weil ich kauf jedes klumpert

duplo66
02
6.12.2011, 23:23

Die permanent wiederkehrenden Aktionen der grossen Handelsketten haben sich längst von solchen Bestimmungen emanzipiert.

Davon abgesehen hat sich der/die Konsument/in längst an den Umstand gewöhnt, dass man jederzeit auch in Wien fast wie am Bazar feilschen kann. Je dreister, desto höher die Rabatte, zum Teil wenigstens.

Viel schlimmer sind die seltsam geregelten Öffnungszeiten in Österreich - hier gäbe es definitiv grossen Handlungsbedarf. Apotheken, Trafiken und andere Geschäfte sollten frei entscheiden dürfen, wie lange sie geöffnet haben. Keine andere "Weltstadt" ist so rückständig wie Wien.

Und was ohnehin schon lange wieder reguliert gehören würde, wären die Bankgeschäfte. Aber das ist eine ganz andere Geschichte...

Der Mann
01
6.12.2011, 21:34
man n

jeder schaxx ist geregelt.

aber die wirklich wichtigen dinge nicht.

so wie die neue mcd werbung - wo man glaubt das frischeste beste essen mit bestem öl zu bekommen!

lächerlich seid ihr alle - ihr paragrafenhengste !!!

Nessus
02
6.12.2011, 22:38
Naja, aber gegen eine fetttriefende Burnhaxn...

...bestehend aus Abfällen und Blutplasma, ist - ohne MCD-Fan zu sein - so ein Futter fast makrobiotisch.

Außerdem: wer der Werbung glaubt, ist eh selber schuld. :-)

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