"Klären, ob der Presserat dazu befugt ist"

Interview | 5. Dezember 2011, 17:01

Rufen Betroffene Österreichs Presserat an, müssen sie auf Klage bei Gericht in dieser Causa verzichten - Der deutsche Presserat Manfred Protze sieht da "verfassungsrechtliche Probleme"

Wien - Vor einem Jahr traf der nach acht Jahren wiedergegründete Österreichische Presserat seine erste Entscheidung. Die durfte er nicht veröffentlichen - weil sich das belangte Medium Österreich nicht dem Verfahren unterwarf. Diese Lücke ist geschlossen. Der deutsche Presserat Manfred Protze, zuletzt zum Erfahrungsaustausch in Österreich, sieht aber noch einen Haken.

STANDARD: Was braucht ein Presserat, um die Aufgabe als Selbstkontrollorgan der Branche zu erfüllen?

Protze: Ein transparentes Verfahren und die Bereitschaft der Presse, sich dem Ehrenkodex und dem Verfahren und der Veröffentlichung zu unterwerfen.

STANDARD: In Österreich fehlen gerade "Krone", "Österreich", "Heute". Aber auch Boulevardriese "Bild" veröffentlicht nicht immer.

Protze: Die Bild-Zeitung setzt sich ungewöhnlich intensiv mit unseren Entscheidungen auseinander und hat zunehmend die Verfahren penibel überprüft. Das heißt, nimmt Urteile des Presserats überausgesprochen ernst. Wer sich mit einer Rüge in dieser Weise mit Stellungnahmen intensiv auseinandersetzt, steht nicht im Verdacht, den Presserat für einen zahnlosen Tiger zu halten. Es sind in den letzten Jahren nicht alle abgedruckt worden, aber die überwiegende Zahl der Rügen. Zum Teil in ungewöhnlicher Weise, indem sie sich kritisch mit unseren Urteilen auseinandersetzt. Das ist uns durchaus recht. Je intensiver sich jemand öffentlich mit einem solchen Spruch auseinandersetzt, desto eher wird auch der Presserat und auch die Ethik populär.

STANDARD: Die schärfste Waffe der allermeisten Presseräte ist der Abdruck seiner Rügen im gerügten Medium. Reicht das?

Protze: Wer schärfere Waffen will, muss das in Rechtsstaaten auf der Basis von Gesetzen tun. Wir sind in einer anderen Sphäre. Eingriffe in Vermögen oder Berufsausübung wären schärfere Waffen. Aber das kann man nicht auf der Basis freiwilliger Selbstkontrolle machen. Wir arbeiten unabhängig von gesetzlichen Regelungen. Einschließlich des Risikos, dass Gerichte zu anderen Ergebnissen kommen als der Presserat.

STANDARD: Wenn ich als Betroffener Österreichs Presserat anrufe, muss ich auf den Rechtsweg verzichten.

Protze: Wir haben keine Erfahrung mit solchen Systemen. Es gibt gute Gründe, warum der deutsche Presserat diesen Weg nicht gegangen ist. Da könnte es sogar verfassungsrechtliche Probleme geben. Der Ausschluss des Rechtsweges ist eine sehr anspruchsvolle Figur. Der Presserat würde so zum Bestandteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Sinne einer der normalen Justiz vorgeschalteten Schiedsgerichtsbarkeit. Das lehnen alle Träger des deutschen Presserats ebenso ab wie die sogenannte Koregulierung, die die EU zu implementieren versucht. Für uns ist das Gut der Staatsferne, der wirklichen freiwilligen Selbstregulierung und nicht der Verzahnung mit der herkömmlichen Justiz, ein wichtiges Gut. Wir sind keine Ersatzjustiz.

STANDARD: Welche verfassungsrechtlichen Probleme sehen Sie?

Protze: Die Frage würde sich spätestens dann beantworten, wenn ein Beschwerdeführer nach der Entscheidung des Presserats doch zu Gericht geht. Dann wird im Zweifelsfall ein Rechtsstreit entstehen, der in die oberen Gerichte geht. Die müssen klären, ob der Presserat dazu überhaupt befugt ist, jemanden durch eine Erklärung vom Rechtsweg auszuschließen. Das ist der Anfang einer Geschichte, aber noch nicht das Ende. (Harald Fidler, DER STANDARD; Printausgabe, 6.12.2011)

MANFRED PROTZE (65), langjähriger Redakteur der Nachrichtenagentur dpa, ist seit 1987 Mitglied und war mehrfach Vorsitzender des deutschen Presserats. Österreichs Presserat lädt am 15. Dezember zur Debatte, wie Medien über Suizid berichten.

Link
presserat.at

thomasthomasthomas
00
6.12.2011, 14:22
"überausgesprochen ernst"

Ist das eine Kombination aus "überaus ernst" und "ausgesprochen ernst"?

suboptimal
 
13
6.12.2011, 11:23
Unser quak-quak-quak-Presserat arbeit nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass dabei,

indem die gleichen Leute "ethische" Urteile fällen, die es explizit gutheißen, dass ihre eigenen Schmierblatteln unbekannte Menschen durch ihren schrecklichen Tod (Unfall oder Verbrechen) zu Personen "öffentlichen Interesses" umdefinieren, denen diese Schmierer dann alle Rechte auf Persönlichkeitsschutz absprechen, hier was dazu erfinden, dort etwas weglassen und UNAUTORISIERT Fotos von FACEBOOK stehlen und OHNE Balken veröffentlichen, mitsamt NAMEN und Adresse.

In Österreich ist das weit verbreiteter journalistischer Hausbrauch. Dieser speibende Grind (der Presserat) verhöhnt laufend seinen eigenen "Ehrenkodex für Journalisten".
Wer bitte soll sich dem als moralische Instanz unterwerfen?
*auslach*

hazim1
40
6.12.2011, 18:00
erst informieren, dann urteilen

In den Senaten des österr. Presserates sitzen Journalistinnen und Journalisten, die sowohl die Gesetze als auch den Ethikkodex ernst nehmen. Boulevard-Medien wie Krone, Österreich oder Heute, denen Ihre quak-quak-Kritik wohl galt, nehmen am Presserat nicht teil, wie auf www.presserat.at leicht nachzulesen ist.

suboptimal
 
03
6.12.2011, 23:15
ha ha ha … ernst gemeint?

Es geht um den Boulevard INNERHALB des Presserates, um skrupellose Leichenschänder wie Kurier (Stefanie P.) u.a. - plus APA-Gosse!

OÖ Nachrichten - PAULINA: "aber ihre Arme und Beine zuckten noch", erzählte ihr Mörder der Polizei. Die Beine der sterbenden Paulina (14) zuckten auch in der Presse, in der TT - garniert mit der üblichen geheuchelten Betroffenheit und dem verlogenen "Schock" beim illegalen Ausbreiten von Details in NEWS-exklusiv-SCHOCK-gestaendnisse. Das ist Voyeurismus,
das ist GOSSE pur.

Man VERGLEICHE den Ehrenkodex des DEUTSCHEN Presserates (Ziffer 8,
Persönlichkeitsrechte (!) und 11)
http://www.presserat.info/fileadmin... ynopse.pdf

mit dem ärmlichen Ferkel-Kodex des Österr. Leichenschänder-Presserates.

*wieher*

verschwörer.at
00
6.12.2011, 10:09

So wie ich den 11(1) in der Verfahrensordnung des Österr Presserates verstehe, betrifft das "Gerichtsverbot" nur die Veröffentlichung der/und die Entscheidung des Presserates.
Es spricht imho nichts dagegen parallel zu einem Vorgang vor dem Presserat auch ein ordentliches Gericht anzurufen.

der schwitzbär der schwitzt sehr
02
6.12.2011, 01:53
vor allem, wr ist der Presserat

soweit zu sehen ein Verein, mit einem Bubi als Vorstand

So etwas kann mir doch nicht den Zugang zum Recht, wie ihn der Rechtsstaat ermöglicht, verwehren

Erwin Wolfram
20
5.12.2011, 19:59
...

LOL anspruchsvolle Figur, der spinnt doch, gibt es ein Recht auf anwaltliche Arbeit: Nein!, also was soll das Gerede, gleich den Presserat anzeigen beim Presserat und die Sache ist ein fuer allemal geloest, BITTE jemand anders...

Erwin Wolfram
10
6.12.2011, 10:39
...

meinte natuerlich den Presserat bei der Polizei anzeigen, damit er seine Rolle aussortieren kann...

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