Festnahme bei Scheuch-Kritik

Polizei verteidigt Wortwahl "entartete Meinungsäußerung"

5. Dezember 2011, 15:20

Villacher Polizeijurist aus früherem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes

Klagenfurt - Die Villacher Polizei hat sich am Montag für ihre Wortwahl in einer Gegendarstellung an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gerechtfertigt. In der Stellungnahme geht es um die Festnahme eines 44-jährigen Kärntners am Rande des Villacher Kirchtags im vergangenen Sommer. Die Polizei schrieb von einer "entarteten Meinungsäußerung" des Festgenommenen, was die SPÖ am Montag kritisierte. Der Polizeijurist, der das Schreiben verfasst hatte, sagte nun, er habe ein Zitat einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes "eins zu eins" übertragen.

"Das Zitat stammt wortwörtlich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, das auch den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (freie Meinungsäußerung, Anm.) betraf", erklärte der Polizeijurist. "Ich bin betroffen, dass eine Aufregung entstand, und die Formulierung war ganz sicher keine Absicht und ebenso nicht böse gemeint." Unterschrieben wurde die Gegendarstellung zur Beschwerde des Festgenommenen beim UVS von der Villacher Polizeidirektorin Esther Krug.

SPÖ: "Tiefer Einblick" in Selbstverständnis

Kritik an der Wortwahl übte am Montag SP-Justizsprecher Johannes Jarolim. "Statt den Demonstranten vor der FPK-Gruppe zu schützen, wird der Mann auch noch als 'entartet' bezeichnet", sagte er in einer Aussendung und ersuchte die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) um Aufklärung. Beim Schreiben der Bundespolizeidirektion Villach handle es sich um eine "unfassbare Entgleisung und einer unentschuldbaren Wortwahl, welche tiefen Einblick in das Selbstverständnis so mancher Mitglieder der Exekutive in Kärnten ermöglicht", so Jarolim.

Der gebürtige Kärntner, der in Wien lebt, war heuer am Rande des Villacher Kirchtags von der Polizei festgenommen worden. Er hatte ein Shirt getragen, auf dem "Uwe geh in Häfn" stand. Er soll sich einem Beamten gegenüber nicht ausgewiesen und sich zuvor Wortgefechte und Rangeleien mit einer FPK-Umzugsabordnung geliefert haben.

Anwalt: Festnahme zu Unrecht

Die Festnahme war für den Anwalt des Demonstranten zu Unrecht erfolgt. Die Behauptung, der Beschwerdeführer habe durch besonders rücksichtloses Verhalten den Ablauf des Villacher Kirchtagumzugs und somit die öffentliche Ordnung gestört, sei falsch. Der Unabhängige Verwaltungssenat befasst sich am 13. Dezember in Klagenfurt mit der Sache. (APA)

Kommentar posten
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Schulterzuckender Atlas
00
16.2.2012, 01:09
"(...) die Formulierung war ganz sicher keine Absicht (...)"

Aha, soso. Wenn es keine Absicht war, die Formulierung zu verwenden, warum hat er sie dann verwendet? Rein logisch ist diese Äußerung nicht nachvollziehen. Entweder ich formuliere etwas oder ich lasse es bleiben.

" 'so eine' Formulierung war ganz sicher keine (/meine) Absicht" ergäbe mehr Sinn.

Aber ich bin mir ganz, ganz sicher, daß er das auch gemeint hat und nur einfach nur völlig mißverstanden wurde. Ob mit Absicht oder nicht - wer weiß...

Am sinnvollsten wäre es allerdings gewesen, der Polizeijurist hätte den Ausdruck "entartete Meinungsäußerung" kritisch überdacht und verworfen. Copy&Paste ist oft recht praktisch, aber eben nicht immer angebracht.

the photographer
01
7.12.2011, 06:36
Eine desaströse Wortwahl,...

...die völlige Unaufgeklärtheit demonstriert, die auf krasse Bildungslücken und fehlende Empathie hinweist, lässt sich auch nicht mit der Begründung wegwischen, dass sie genau so unappetitlich von einem noch ranghöheren Juristen verwendet worden ist.
Das erinnert an den ertappten Volksschüler, der auf den Vorwurf der Lehrerin kontert: "Aber der Karli hat das ja auch getan!"
Das bestätigt den Verdacht, dass es da ein größeres Problem gibt, keinen Einzelfall.
Frau Minister, tun Sie endlich was!

1116er
04
6.12.2011, 17:18
es wird zeit,

die wenigen mit resthirn versehenen kärntner zum wechsel über die landesgrenze aufzufordern.

danach errichten wir einen zaun um dieses land und verlangen eintritt für den freiluftzoo!

(apropos: meine erste 'forderung' scheint eh schon in umsetzung begriffen zu sein: kärnten ist das einzige bundesland, das laut volkszählung schrumpft)

gloriousbasterd
02
6.12.2011, 15:31
daß sich ein polizeijurist

auf ein verwaltungsgerichtshoferkenntnis beruft, ist die eine sache. die andere m.e. ganz schwerwiegendere ist die, daß das völlig kritiklos zitiert wird. ist das vorher niemandem aufgefallen ?
sind polizeijuristen (und vielleicht nicht nur die) subalterne, duckmäuserische beamte des metternichschen vormärz ...????
der eigentliche skandal sind eigentlich zwei!
1. die tatsache, daß seit 1988 (danke dem poster voll in die kaldaunen für doie recherche) dies niemandem aufgefallen ist bzw. auffallen durfte.
2. daß ein jurist das völlig kommentarlos und unkritisch in einem urteil zitiert.

aber: warum echauffier´ ich mich eigentlich...... braun bleibt braun.......

Voll in die Kaldaunen!
11
6.12.2011, 14:29
Der Verwaltungsgerichtshof

spricht tatsächlich am 01.10.1988 von "entarteter Meinungsäußerung" und meint den Umstand, dass rund 100 Demonstranten in Wien mehrmals "mit infernalischem Lärm" öffentlich für die Freilassung eines inhaftierten Sprayers demonstriert hätten. Besser wäre es m.M. nach von "übermäßiger" oder von "entgleister Meinungsäußerung" zu sprechen. So weit, so gut! Nur: Was ist an einem T-Shirt, das umgangssprachlich die Inhaftierung eines bekannten Kriminellen fordert "entartet", "übermäßig" oder "entgleist"?

denkender Mensch
03
6.12.2011, 13:47

Die Wendung "entartete Meinungsäußerung" in einer offiziellen Begründung zu verwenden ist eine ziemlich entartete Meinungsäußerung von Seiten der Polizei!

GarciaLorca
04
6.12.2011, 13:40
Uwe geh in Häfn!

AsaJoe
02
6.12.2011, 15:22
Beim Lesen Ihres Postings ist mir schlagartig alles klar geworden!

Die Pöbeleien zwischen dem "44-jährigen Kärntner" und den Uwe-Fans kamen bloß deswegen zustande, weil auf dem T-Shirt nicht stand: "Uwe, geh _bitte_ in Häfn!"

So viel Zeit - und Platz auf dem Leiberl - hätte freilich schon sein müssen. Quasi als "part of the game".
;)

Frau Glück
016
6.12.2011, 13:20

Zu all diesen Formulierungspostings bleibt aber immer noch die Frage offen: Wann geht der Uwe endlich in Häfm?

Wooldeworth
11
6.12.2011, 13:12
Interessant

Wenn der VwGH diese Wortwahl verwendet, kräht kein Hahn danach. Wenn ein Polizist diese Worte zitiert, ist die Hölle los.

Welcher der beiden Umstände wiegt denn nun schwerer?

net-diver
 
13
6.12.2011, 15:13
Wenn...

... ein beliebiger Mob einen verurteilten Straftäter mit seltsamen Demonstrationen und Gejohle aus dem Gefängnis freipressen will so ist das wider unsere Art und Gesetz.

Wenn ein freier Bürger etwas auf sein T-Shirt druckt, daß sogar angenommener Weise einer Mehrheitsmeinung der Bürger entspricht und sich sogar nach einem offiziellen Urteil richtet, dann ist die Wortwahl der Polizei definitiv falsch.

Da brauche ich nichts wiegen.

Wooldeworth
00
6.12.2011, 15:36
Sie kennen den Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen?

Der VwGH ist gemäß unserer Bundesverfassung zur "Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung" berufen. Ich würde daher meinen, dass die Verbalentgleisung in diesem Gremium weit wesentlicher ist als die Tatsache, dass ein Dorfpolizist ein Urteil dieses Gerichts abschreibt und sich nichts dabei denkt.

net-diver
 
00
7.12.2011, 12:00
Stimmt...

... allerdings sollte es sich bei einer Berufung auf ein derartiges Urteil auch um den selben Sachverhalt handeln.

Ob sich der VwGH 1978 einer heute nicht mehr korrekten Ausdrucksweise bedient hat oder nicht ist eigentlich nebensächlich.

Peter Hammer 06
21
6.12.2011, 17:53
Der POLIZEIJURIST ist also ein DORFPOLIZIST? ....

...Und Sie schreiben von Äpfel und Birnen.

Franz Schwingenschrot
14
6.12.2011, 12:38

Dieser braunen Soße ist in Kärnten einfach nicht beizukommen. Schade eigentlich, denn das Land wäre an und für sich sehr schön. Aber ohne Kärntner halt.
http://gedaunknsplitta.blog.de

phae ton
02
6.12.2011, 16:25
diese pauschale verunglimpfung ...

der kärntner ist nicht nur falsch, sondern auch wenig hilfreich, da sich auch der aufgeschlossenen und weltoffene teil der kärnter bevölkerung dagegen verwehren muss. und davon gibt es genug. das sei hier auch mal erwähnt ...

naso
00
13.12.2011, 15:18
"und davon gibt es genug"

nein! eben nicht genug.
das ist es ja.

Fuzzface
02
6.12.2011, 16:05

Tja, ähnliches denke ich mir als in Wien lebender Kärntner auch - in Bezug auf viele raunzende, mit allem unzufriedene und daher dem Haze nachlaufende WienerInnen...

mayflower2
214
6.12.2011, 10:43

Kann mich noch erinnern:
Anfang der 70iger(71 oder72)großes Theater in Kärnten wegen der Ortstafeln.
Der damalige Landeshauptmann Sima bekam von einen Demonstranten eine gewaltige Ohrfeige.Gleich daneben ein Polizist der über diesen Vorgang herzlich lachte.Sein Pech,dass genau in diesem Augenblick ein Fotoreporter der Krone auf den Auslöser drückte,so konnte am nächsten Tag ganz Österreich sehen wie es dort zu geht.

Kärnten ist halt anders,auch bei der Polizei.

suboptimal
 
04
6.12.2011, 11:49
"Der Ortstafelsturm war keine Geheimaktion" …

Zitat: Man darf auch nicht vergessen, dass zwar die meisten Aktionen in der Nacht stattfanden, dass aber meistens JournalistInnen dabei waren, die Blitzlichtaufnahmen machten, zum Teil auch Filmaufnahmen. Das wurde von den Aktivisten natürlich nicht gerne gesehen, auch nicht von den GENDARMEN, die sich dann in der Zeitung abgebildet sahen, wie sie UNTÄTIG den Ortstafelstürmern zusahen oder wie sie LACHTEN, als Bundeskanzler KREISKY und das Ehepaar SIMA mit Eiern und Tomaten bzw. abgebrochenen Ortstafeln attackiert wurden.

Der Kärntner Ortstafelsturm vor 30 Jahren.
http://www.klahrgesellschaft.at/Mitteilun... _4_02.html

*lesenswert*

Einen Ristretto bitte
211
6.12.2011, 10:42
so eine künstliche Aufregung ...

... eines absolut entbehrbaren Parlamentariers ist eigentlich eine Frechheit - insbes. in Zeiten, in denen es wahrlich wichtigere Themen gibt als irgendwelche Formulierungen.

Jarolim möge wieder in der Versenkung verschwinden, seinen Nachweis für die jährliche Aktivitätenstatistik hat er ja somit erbracht ...

Peter Hammer 06
03
6.12.2011, 17:59
Ristretto ....

...klein, SCHWACH, BRAUN und UNNÖTIG.

AsaJoe
05
6.12.2011, 10:40
Alles in allem eine ordentliche Rechtfertigungspolitik, ...

die nun prompt auf eine ordentliche Festnahmepolitik folgt.

Schließlich war es den einschreitenden, offenkundig (zumindest politisch gesehen) blauen Sicherheitskräften nicht gelungen, den 44-jährigen Kärntner Störenfried vom feierlichen Kirtagsumzug zu ver-scheuch-en (der wahrscheinlich gleichzeitig als "Jörgl-Gedächtnismarsch" angelegt war).

Wo kämen wir denn hin, wenn sich ein jeder Dahergelaufene ungestraft von Uwe-Fans anpöbeln lassen dürfte?!

Oder handelt es sich dabei etwa doch um eine neu-attraktiv-zukunftsorientiert-intelligente Form der Polizeiwillkür?

Trauriges Fazit:
Karntn is lei aans - strunzdeppat!
*seufz*

theEdge
 
10
6.12.2011, 09:58

Die entartete freie Meinungsäußerung - in etwa vergleichbar mit den Freiheiten eines Gefangenen?

Lukas Paier
11
6.12.2011, 09:36
Aus dem Jahre 1978

Auch wenn die Wortwahl - naja nicht mein Stil ist - so muss man als Jurist beim Zitieren von oberstgerichtlichen Entscheidungen dennoch sich an das zu Zitierende halten und nicht etwas erfinden oder abändern...

Und das Gerichtsentscheidungen höherer Instanzen zur Begründung für Entscheidungen und Maßnahmen herangezogen werden ist rechtlicher Alltag...

1+1 zusammen kommt man zum Ergebnis, dass hier wenig falsch gelaufen ist, sondern eher richtig zitiert wurde?!

Das die Wortwahl nicht mehr zeitgemäß erscheinen mag und "rechts" anmutet mag sein, hilft dem Juristen jedoch nicht über den Umstand hinweg, dass ein Höchstgericht seinen Spruch so gewählt hat...

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