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Keine Entwarnung. Nur vordergründig misslungen ist das Vorhaben der Bundesregierung, das Budgetdefizit mit einer verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse zu deckeln. Denn: Spindelmann/Fayegger bereiten einen zweiten Anlauf vor. Einstweilen riegelt eine einfachgesetzliche Schuldenbremse im Bundeshaushaltsgesetz das zulässige strukturelle Defizit ab 2017 mit 0,35 Prozent nach oben hin ab.
Und schon dies ist eine harte Bandage. Nachdem willfährige politische Eliten-Banken, Vermögenden und Shareholdern die Schäfchen ins Trockene getragen und mit 36 Milliarden die Banken aus ihrer Zockermalaise befreit haben, muss der begehrlichen Plebs - jenen 43 Prozent der NiedrigverdienerInnen, Atypisch-Beschäftigten und Working Poor, die vor Pensionsbezug und Sozialleistung armutsgefährdet sind - haushalterischer Mores gelehrt werden. Und das geht unter den refeudalisierten Bedingungen der dieses Land kennzeichnenden "gemütlichen Repression" eben nicht wie bei Carl Schmitt mit einem Ausnahmezustand. Vielmehr reicht es der "Blödmaschine Politik" (Metz/Seeßlen) hierzulande hin, das Diktat der Finanzmärkte und den Status quo des Steuersystems - keine Besteuerung von Vermögen, Großgrundbesitz, Erbschaften oder Schenkungen - als unhintergehbaren Sachzwang darzustellen, während die sozial-riskante Einkommensungleichheit deutlich zunimmt. Wohin aber geht die Reise, wenn diese fortgesetzte Verteilung von unten nach oben Eingang in die Verfassung findet?
Radikale Greißler
Vorweg muss erstaunen, dass Vertreter der Verfassungsrechtslehre wie auch der Regierungs-Parteien allenfalls die Signalwirkungen, aber nicht die Systemwirkungen der Bremse erörtern wollen. Es sei daran erinnert, dass - abgesehen vom Notstands- und Bürgerkriegsfall - die Entwicklungsoffenheit der Verfassung Garant dafür sein soll, auch künftig demokratisch legitimierte gesellschaftliche Selbstbestimmung zu ermöglichen. Und zugleich soll sie den Gesetzgeber in den Stand versetzen, künftige Problemlagen mit den dann erforderlichen und möglichen Maßnahmen und Instrumenten zu bewältigen. Sie soll damit gleichsam - einem Diktum Gustav Radbruchs folgend - klüger als der gerade waltende Gesetzgeber sein, der gerade mal bis zu einem Wahltermin oder seinem Pensionsantritt denken mag. Hans Zacher hat gezeigt, dass Verfassungsnormen wesenhaft entwicklungsoffen sein müssen, da sie ansonsten in einen unüberbrückbaren Widerspruch zu dynamischen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen geraten. Eine Verfassung gibt Regeln vor, wie Interessenkonflikte ausgetragen werden; nicht aber die Inhalte dieser Auseinandersetzungen. Eben das geschieht hier, wenn mit dem Habitus radikaler Greißler der Staat wie ein Privathaushalt geführt werden soll.
Ende der Demokratie ?
Dass nun ein Vize und sein Bundeskanzler die Verfassung ändern wollen, um den "Fängen der Finanzmärkte", welche eben diese politischen Eliten eigenhändig entfesselt haben, zu entrinnen, ist so grotesk, marktfundamentalistisch wie demokratiepolitisch dumm. Eine derartige Selbstbindung ist grotesk, weil sie einer Selbstentmündigung der politischen Klasse gleichkommt. Sie ist marktfundamentalistisch, weil sie den substantiellen Unterschied zwischen einem Staatshaushalt und einem Privathaushalt verkennt oder ignoriert. Sie schreibt eine bestimmte, partikularen Interessen Rechnung tragende Wirtschaftspolitik als einzig mögliche fest. Und sie ist demokratiepolitisch dumm, weil sie einen zentralen Funktionsbestandteil der Demokratie, nämlich die deliberative Entscheidung des Souveräns über den künftigen gesellschaftlichen Zusammenhalt, soziale Integration und Inklusion, an einen Mechanismus bindet, über den nicht verfügt werden kann. Wozu noch wählen, wenn wirtschaftspolitische Handlungsspielräume von einem Kalkulationsprogramm, Aufsichtsräten oder Rating-Agenturen vorgegeben werden ?
Kann eine Schuldenbremse überhaupt funktionieren?
Davon abgesehen kann so eine Bremse auch gar nicht funktionieren. Klar ist ohnehin: wenn man einen ausgeglichenen Haushalt deckelt, verhindert man, dass der Staat in konjunkturellen Abwärtsbewegungen den Nachfrageausfall der Privathaushalte und Unternehmen kompensieren kann. Man schafft oder verstetigt also die Krise, die man bekämpft. Deckelt man die Staatsausgaben mit einem Prozentsatz, kommt freilich noch ein anderes Problem hinzu. Denn das BIP ist kein juristischer Begriffe, sondern eine Kennzahl, deren Komposition gelinde gesagt den Hausverstand beleidigt (steigt die Zahl der Verkehrsunfälle, steigt auch das BIP). Ändern sich die Erfassungsmodi der Statistiker, kann dies zu ökonomisch irrationalen Ausgabenkürzungen zwingen. Bruce Bartlett, vormaliger Chef-Ökonom des IWF, hält daher die Verfassung eben nicht für jenen Ort, in dem Schuldendienste im Budget geregelt werden sollen. Überdies ist der nächste (vierte) Bankenrettungsdurchgang ja schon absehbar. Was also, wenn eine Verfassungsbestimmung in Kraft ist und sich die Staatsausgaben am Limit bewegen und die nächste Zockerrettungsaktion fällig wird? Dann gibt es nicht nur eine Budget-, sondern auch eine Regulierungs- und Verfassungskrise.
Finanzialisierung der Verfassung
Im Ergebnis produziert die ebenso symbolische wie aktionistische Politik der Bundesregierung Recht mit hohem Boomerang-Impact. Die geplante Bremse wird der Schwerkraft der Ökonomie folgend ziemlich unerfreuliche Folgen haben, nämlich ein Mehr an Arbeitslosigkeit, Armut, Ausgrenzung und Gewalt. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass getroffene Entscheidungen Pfadabhängigkeiten bewirken. Eine Verfassungsbestimmung ist kein Vereinsstatut, sie hat Vorrang vor einfachen Gesetzen und bindet alle Staatsorgane. Sie bedarf zu ihrer Adaption einer qualifizierten Mehrheit. Was wir im Ergebnis sehen ist eine Finanzialisierung der Verfassung zu Lasten gesellschaftlicher, insbesondere sozialer Interessen. Am Horizont zeichnet sich eine Transformation der Demokratie in Richtung einer kommissarischen Diktatur ab. Schon jetzt wird Europa von einer Aktiengesellschaft, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus regiert. Merkozy fordern eine "marktkonforme Demokratie". Mit Bestemm ist dagegen festzuhalten: die Verfassung ist Grundordnung des Gemeinwesens, und eben nicht Grundordnung der Bankenprofite. Verwandelt sich die Verfassungsentwicklung in das Kalkül eines ebenso opportunistisch wie taktisch agierenden Verfassungsgesetzgebers, so muss sich der Souverän fragen, welches Ausmaß derartiger "Volksvertretung" eine Gesellschaft aushalten kann. (Nikolaus Dimmel, derStandard.at, 12.12.2011)
Autor
DDr.Nikolaus Dimmel ist Univ.Professor in Salzburg; Lehrgang Sozialmanagement , Lehrgang Migrationsmanagement, Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaftliche Fakultät;
Mit derStandard.at/Mobil sind Sie unterwegs immer top-informiert - mit Liveberichten und Postings!ja, in dem fall stimmt das - seh ich auch so und es geht - konservativ anlassgesetzgebungsmäßig, dann wenn's kracht - zu weit, hier zahlen in die verfassung zu schreiben.
ich denke aber trotzdem, dass man darüber nachdenken muss, zwingend, wie eine engere verfassungsmäßige verflechtung mit der eu und ihren grundrechten, die nicht nur in binnenmarktfragen durchgriffsrechte schafft, stattfinden kann. eigentlich gebietet das indirekt der lissabon-vertrag und es würde die nationale demokratie besser sichern als jetzt. beispiel: die permanente institutionelle umgehung der ö verfassung und der demokratischen gundprinzipien im innenministeriellen bereichen.
ein Disput ausgetragen wird.
Genau das macht das Verbot übergroßer Schulden doch.
Was so glaube ich die ganzen Sozialisten noch immer nicht verstanden haben, ist dass die Lehre Keynes der sie so zahlreich nachlaufen, 2 Seiten hat. Aus einer Krise kann man sich nicht hinaussparen also muss der Staat die Nachfrageausfälle der Privaten ausgleichen. Aber die andere Seite ist: in guten Zeiten muss der Staat "ÜBERSCHÜSSE" erwirtschaften, ein ausgeglichener Haushalt (gemessen an den Steuereinnahmen! nicht am BIP) ist also in guten Zeiten zu wenig. Wenn der Staat hier richtig arbeitet, dann hat er Geld dass er in der Krise verwenden kann + auch die "Schuldenbremse" kennt so etwas wie Kriesen"ausnahmen"!!
dass hohe Staatsschulden den Nachteil haben dass man dafür Zinsen zahlen muss, deren Höhe man noch nicht einmal selber festlegen kann. Jedes Jahr wird so Steuergeld an die (mehrheitlich ausländischen) Gläubier transferiert, das man viel besser für andere Zwecke gebrauchen könnte.
Faymann ist offensichtlich doch nicht der letzte, der das gecheckt hat.
... setzen über die ezb sehr wohl zinssätze fest. nur darf diese absurderweise nicht an staaten verleihen, sondern pumpt ununterbrochen billiges geld in die private finanzindustrie, die den staaten über den markt wieder teures geld leiht.
Richtig und diese "billigen" Kredite werden an die private Finanzwirtschaft vergeben. Zinsen 1,* % und wieviel Zins zahlt der Staatsbürger, der Unternehmer, der Staat ? Fühlt sich keiner über den Tisch gezogen?
Hier betrügt man alle Staatsbürger, ob reich oder arm, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Pensionist oder Student, Einkommenssteuerpflichtig oder noch Kind, ...
Letztere hat die Aufgabe, die grundlegenden Kompetenzen und das Zustandekommen von Gesetzen zu regeln. Sie ist nicht dazu da, Wirtschaftspolitik zu machen. Das ist Aufgabe der Regierung, die mit und ohne Verfassung daran scheitert.
Sie bestimmt nur den Verschuldungs-Rahmen, innerhalb dessen Wirtschafts- und Sozialpolitik sich zu bewegen hat
+ damit der Zinsendienst nicht überbordet und
+ jeden politischen Spielraum auffrißt und
+ die nachfolgende Generation nicht mit dem verantwortungslosen Leichtsinn ihrer Vorderer belastet wird
entscheidet eine Verfassungsmehrheit im Parlament. Im übrigen wird die Schuldenbremse in Grenzen flexibel bleiben (mehrjähriger Durchschnitt).
Was haben Sie dagegen, dass Politiker, die wissen, wie kurzsichtig und opportunistisch die Bürger und sie selbst denken und entscheiden, sich und die Bürger (v. a. jene der nächsten Generation) in weiser Selbstbeschränkung mit einer Norm gegen schrankenlosen Populismus schützen?
Politiker, die zu kurzsichtig und opportunistisch sind, um mittelfristig verantwortungsvolle Budgetpolitik zu betreiben, wären gleichzeitig weitblickend und grundsatzfest genug, um Budgetregeln aufzustellen, die Dutzende Nachfolgeregierungen binden und langfristig das gewünschte Resultat zu erzielen?
Wenn Sie mich fragen, haben Sie sich da in ein argumentatives Eck manövriert.
Der Verschuldungsrahmen ist nichts Fixes, das objektiv für alle Zeiten festgelegt werden kann. Gestern waren es 3% Neuverschuldung, die als akzeptabel erachtet wurden, heute sind es 0,5%, und hinsichtlich beider Grenzen kann es gute Gründe geben, sie zu überschreiten. In jedem Fall sind das haushaltspolitische Entscheidungen (Wirtschaftspolitik war nicht der richtige Begriff), die situationsbedingt von der Mehrheit zu treffen sind und eben gerade nicht nachfolgenden Generationen abgenommen werden dürfen.
Die Verfassung ist nicht dazu da, Haushaltspolitik zu machen, und sie ist auch keine Pinnwand für irgendwelchen gutgemeinten Symbole.
... dieses Posting hätte vor mindestens 30 Jahren an den österreichischen Verfassungsgesetzgeber geschickt gehört - dann hätten wir tatsächlich nur die Verfahrensregeln, wie der Staat funktioniert, im B-VG, sowie die fundamentalen Rechte in der EMRK sowie im Staatsgrundgesetz.
Was aber oben moniert wird, ist in Österreich seit Jahrzehnten gang und gäbe: Hätten wir z.B. das für Männer und Frauen unterschiedliche Pensionsantrittsalter verfassungsrechtlich abgesichert, wäre dieses schon längst als krass gleichheitswidrig vom VfGH aufgehoben worden.
Im Vergleich zu Taxilizenzen und diversen Kompetenzdetails im Verfassungsrang halte ich eine Grundregel, die lautet "gib nicht mehr aus, als du dir leisten kannst" als geradezu eminent wichtig
haben eine Schuldenbremse, mittlerweile
eine Staatsverschuldung unter 40 Prozent und sind nicht verarmt - im Gegenteil.
Sie verstehen vom Geld freilich weniger als die famosen Geister, die eine Schuldenbremse für eine Trottelei halten, gell?
Tiroler Landeshauptmann.
Dort wurde das erste mal offen ausgesprochen was eigentlich mit dem Beitritt zur EU alle interessierten wussten: Wir haben eine komplette Verwaltungsebene zu viel.
Die Länder kann man realpolitisch derzeit "leider" nicht abschaffen, die Gemeinden geht schon überhaupt nicht (OÖ hat vorgesten klargemacht, entweder die Gemeinden machen Gemeindeübergreifende Verwaltungen oder es wir in 4Jahren zwangszusammengelegt) und den Bund geht auch nicht.
Bleibt nur die Bezirksebene, die halt wegkommen wird.
Klar das bedeutet erstmal mehrere 10.000 Arbeitslose, aber die andere Möglichkeit wäre halt Schulen und Spitäler zu schließen. Ene mene Muh ...
Die Vorschläge der SPÖ liegen somit am Tisch, warten wir auf die ÖVP!
erschwert Politikern aller Parteien das Schuldenmachen beträchtlich und erzwingt Effizienz und Kreativität bei den Staatsverantwortlichen.
Warum sonst, glauben Sie, haben die Schweizer sich diese Norm gesetzt?
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