Verein wirft Erzdiözese fehlende Baubewilligung vor – Widersprüche um Berücksichtigung von Denkmalschutz
Die Renovierung des Papstkreuzes im Wiener Donaupark könnte ein gerichtliches Nachspiel haben. An dem Stahlkreuz, das 1983 anlässlich des Besuchs von Papst Johannes Paul II. errichtet wurde, laufen seit September "Sanierungs-, Ergänzungs-, Entrostungs- und Wiedermontagearbeiten", wie Harald Gnilsen, der Baudirektor der Erzdiözese Wien, in einer Aussendung mitteilte.
Der Verein "Religion ist Privatsache" sieht darin gesetzeswidrige Arbeiten, da das 40 Meter hohe und 56 Tonnen schwere Kreuz vollständig abgetragen und neu errichtet würde. Für eine solche Wiederaufstellung sei nach § 60 der Wiener Bauordnung eine Baubewilligung nötig, die allerdings nicht vorliege.
Baustopp-Forderung
Der Verein erstattete nun Anzeige wegen der nicht
genehmigten "Errichtung von einem sonstigen Bauwerk über der Erde" und forderte die Wiener Baupolizei (MA 37) auf, einen sofortigen
Baustopp zu verhängen.
Eine offizielle Stellungnahme der Behörde habe der Verein bisher noch nicht erhalten, sagt Vorstandsmitglied Eytan Reif gegenüber derStandard.at. Ebensowenig sei trotz Auskunftspflicht ein bereits im September verschickter Fragenkatalog zu Bauverfahren und -bewilligungen beantwortet worden.
Instandsetzungsmaßnahmen
Otto Krenn, der stellvertretende Dienststellenleiter der MA 37, misst der Anzeige nur geringe Erfolgsaussichten bei: "Weil Sockel und Fundamente im Boden verankert blieben und nur der Aufbau des Monumentes abgetragen wurde, kann man von einem Fortbestehen des Konsenses ausgehen – quasi eine Instandsetzungsmaßnahme", erklärt Krenn auf Nachfrage.
Auch Harald Gnilsen von der Erzdiözese geht bei der Wiedererrichtung des
Papstkreuzes nicht von bewilligungspflichtigen Arbeiten aus: "Das Kreuz
wird nach der Sanierung mit den identen Teilen wieder aufgebaut. Dafür
genügt eine einfache Bauanzeige", weist Gnilsen die Vorwürfe zurück.
Kreuz steht unter Denkmalschutz
Wie Recherchen von derStandard.at ergaben, wird in dem Fall aber noch ein weiterer Aspekt zu berücksichtigen sein: Das Papstkreuz steht laut Auskunft des Bundesdenkmalamts unter Denkmalschutz. Für solche Bauwerke gelten in der Regel strengere Restaurierungsvorschriften als für andere Gebäude.
"Wir haben immer ein gutes Verhältnis zur Erzdiözese gehabt und uns in gemeinsamen Gesprächen geeinigt, dass hier kein besonderer Antrag oder eine Bewilligung erforderlich sind", sagt Friedrich Dahm vom Bundesdenkmalamt. Baudirektor Harald Gnilsen war im Gespräch allerdings nicht bekannt, dass das Papstkreuz unter Denkmalschutz steht.
"Öffentliche Zurschaustellung des Machtanspruches"
Der Verein "Religion ist Privatsache" nimmt die Anzeige unter anderem zum Anlass, die "öffentliche Zurschaustellung des weltlichen Machtanspruches einer Kirche" zu kritisieren. Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied des Vereins: "Ich würde niemandem raten, sein Haus
ohne Bewilligung abreißen und anschließend, auch in unveränderter Form,
neu errichten zu lassen. Das geht hierzulande offensichtlich nur wenn
man die entsprechenden weltanschaulichen Privilegien genießt und
zusätzlich die politischen Kontakte hat." Darüber hinaus beanstandet der Verein, dass für die Renovierung auch öffentliche Mittel der Stadt herangezogen würden.
Das Bauwerk war ursprünglich nur für die Zeit des Papstbesuchs errichtet worden und ist laut
Erzdiözese Wien "ganz einfach stehengeblieben". Wegen sicherheitstechnischer
Bedenken entschieden sich die Gemeinde Wien und die Erzdiözese Anfang des Jahres für eine Sanierung. Die auf 220.000 Euro veranschlagten Arbeiten sollen noch im Dezember abgeschlossen und das Kreuz wieder zusammengefügt werden. (mm, derStandard.at, 5.12.2011)