Am anachronistischen Bestellmodus der Volksanwälte festzuhalten, ist peinlich - Von Manfred Nowak
Am kommenden Mittwoch wird der Nationalrat eine von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkte Verfassungsänderung beschließen, mit der die Volksanwaltschaft zu einer von den Vereinten Nationen, dem Europarat und der EU seit langem geforderten nationalen Menschenrechtsinstitution aufgewertet werden soll. Anlass für diese Verfassungsänderung ist die geplante Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen die Folter (OPCAT) aus dem Jahr 2002, das unangekündigte Besuche aller Hafteinrichtungen durch unabhängige nationale Besuchskommissionen vorsieht.
Wenn alle Gefängnisse, Polizei- und Militärdienststellen, Schubhaftzentren, psychiatrische Anstalten, Pflege-, Alters- und Behindertenheime, also alle Einrichtungen, wo Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden können, in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Kommissionen besucht werden, so ist das eine der besten Methoden, um Folter und Misshandlungen zu verhüten und um die Haftbedingungen zu kontrollieren und entsprechend zu verbessern.
Geeinter Widerstand
Nach langen Beratungen hat nun auch die österreichische Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Nationalrat unterbreitet, die vergangene Woche bereits vom Verfassungsausschuss angenommen wurde und nur mehr der Verabschiedung durch das Plenum harrt. In vielerlei Hinsicht kann dieser Entwurf als vorbildlich bezeichnet werden. Der nach dem Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma 1999 eingerichtete Menschenrechtsbeirat mit seinen sechs Besuchskommissionen, der bisher nur für den Besuch von Polizeidienststellen und die menschenrechtliche Beobachtung der Sicherheitsexekutive zuständig war, soll aus dem Innenministerium herausgelöst und der Volksanwaltschaft unterstellt werden.
Der im OPCAT vorgesehene "Nationale Präventionsmechanismus" (NPM) besteht aus den drei Volksanwälten und den von diesen eingesetzten Kommissionen, während der Menschenrechtsbeirat im Wesentlichen auf eine beratende Tätigkeit bei der Umsetzung der Empfehlungen des NPM beschränkt wurde.
Mit dieser Verfassungsänderung und der Neufassung des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 könnte Österreich zu einem internationalen Vorbild bei der Umsetzung des OPCAT werden, wenn diese Reform nicht mit einem entscheidenden Makel behaftet wäre: der Bestellung der Volksanwälte.
Das Ohr am Volk
Die Volksanwaltschaft ist unter der Regierung Kreisky, inspiriert vom schwedischen Ombudsmann-Modell, 1977 eingeführt worden, um die gerichtliche Kontrolle der Verwaltung durch den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof durch eine nichtgerichtliche Missstandskontrolle zu ergänzen. Wenn sich Menschen durch Beamte ungerecht, erniedrigend, grob oder unfair behandelt fühlen, aber keine wirkliche Rechtswidrigkeit vorliegt, so haben sie die Möglichkeit erhalten, sich ohne bürokratische Hürden an eine Institution zu wenden, wo sie ihren Ärger loswerden können und auf informellem Weg, wenn möglich mit Unterstützung des Fernsehens, Hilfe bekommen.
Da in Österreich damals ein Dreiparteiensystem herrschte und die SPÖ allein regierte, schlug Bruno Kreisky vor, dass jede der drei im Nationalrat vertretenen Parteien, also auch die beiden Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ, je eine Person in eine dreiköpfige Volksanwaltschaft nominieren dürfen. Dass die politischen Parteien Berufspolitiker in die Volksanwaltschaft bestellen bzw. "wegloben" würden, wurde dadurch gerechtfertigt, dass Berufspolitiker eben für dieses Amt besonders gut geeignet wären, weil sie zum einen ja das "Ohr am Volk" haben und zum anderen über beste Beziehungen zu Politikern und Beamten verfügen würden.
Grundlegende Aufwertung
Mit der nunmehrigen Verfassungsänderung wird allerdings das Profil der Volksanwaltschaft grundlegend geändert. Neben der einfachen Missstandskontrolle wird die Volksanwaltschaft zur wichtigsten verfassungsrechtlichen Institution zum Schutz der Menschenrechte und zur Überprüfung von Verletzungen der Menschenrechte in Österreich aufgewertet. Dabei geht es nicht nur um Verletzungen der in der österreichischen Verfassung verankerten Grundrechte, sondern aller in völkerrechtlichen Verträgen verankerten Menschenrechte und insbesondere der Menschenrechte von Häftlingen.
Das ist keine leichte Aufgabe. Die Prüfung der Verletzung völkerrechtlich garantierter Menschenrechte ist eine politisch brisante und rechtlich anspruchsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unabhängigkeit, Fingerspitzengefühl und eine umfassende Kenntnis internationaler Menschenrechte und ihrer Auslegung durch die dazu befugten völkerrechtlichen Organe erfordert. Für diese schwierige und höchst verantwortliche Tätigkeit reicht es nicht mehr aus, Berufspolitiker mit dem "Ohr am Volk" und guten Beziehungen zur Politik zu sein. Aber alle Bemühungen von Experten, den anachronistischen und weltweit einzigartigen Bestellmodus der Volksanwaltschaft in der österreichischen Verfassung durch ein modernes, transparentes und an professionellen Kriterien orientiertes Auswahlverfahren zu ersetzen, sind am geeinten Widerstand von SPÖ, ÖVP und FPÖ gescheitert.
Verfassungsrechtlich verbriefte Pfründe politischer Parteien aufzugeben scheint wohl noch immer zu viel verlangt zu sein! Die österreichische Politik wird am Mittwoch eine wohl einmalige Chance verspielen, in Österreich eine wirklich unabhängige und professionelle nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten, die als solche international anerkannt wäre und in Zeiten einer tiefen Politikverdrossenheit neuen Wind in die verkrustete politische Landschaft hätte bringen können.(Manfred Nowak, DER STANDARD, Printausgabe 5.12.2011)
MANFRED NOWAK ist Professor für Internationales Recht und Menschenrechte
an der Universität Wien und Leiter einer Besuchskommission des
Menschenrechtsbeirats im Innenministerium.