Unirat: "Genügend Fakten" um das Verfahren fortzusetzen - Nun Ministerium am Zug
Klagenfurt - Durch das vom Wissenschaftsministerium eingeleitete "Aufsichtsbehördliches Verfahren" steht zwar eine endgültige Entscheidung über die Abberufung des Rektors der Universität Klagenfurt, Heinrich C. Mayr, aus. Das vom Universitätsrat eingeleitete Abberufungsverfahren ruht durch das Eingreifen des Ministeriums zwar. Es lägen aber genügend Fakten vor, um das Verfahren ordnungsgemäß fortzusetzen, teilte der Universitätsrat am Freitag in einer Aussendung mit. Die Beschlüsse in dieser Causa seien einstimmig gefallen, nun sei das Ministerium am Zug.
Laut Unirat war der Stein des Anstoßes die Investition in ein Freizeitzentrum zwischen Universitätsstraße und Lendkanal. Rektor Mayr habe geplant zu investieren, obwohl der Unirat beschlossen hatte, dass dort in ein Projekt dieser Größenordnung nicht investiert werden solle. Begründung des Unirats: Finanzielle Mitteln sollten, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend, der Forschung und Lehre zugutekommen.
Rektor Mayr habe trotzdem an seinem Plan festgehalten - allerdings nun mit sogenannten Drittmitteln. Drittmittel dürften aber nur von "Leitern einer Organisationseinheit' erworben werden, zu denen der Rektor nicht zählt, so der Unirat. "Ein Rektor darf vielmehr in wirtschaftlichen Angelegenheiten wie dieser nicht alleine agieren, sondern ist nach dem gesetzlich verankerten Vier-Augen-Prinzip an die Mitwirkung eines Vizerektors gebunden." Der Universitätsrat begrüßte auch die Empfehlung des Senates, dem Rektor einen weiteren Vizerektor zur Seite zu stellen.
Das Gremium stellt auch fest, dass es ist die "ureigenste Aufgabe" des Universitätsrates sei, den Rektor und das Rektorat zu kontrollieren - insbesondere die finanzielle Gebarung. Der Universitätsrat hat im Fall von Rechtsgeschäften über 250.000 Euro zuzustimmen. (APA)