US-Beschwerde

Zahnarzt will negative Online-Bewertung verbieten

4. Dezember 2011, 11:05
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    foto: flickr/uncafelitoalasonce

    Beschwerden unerwünscht.

Abtritt der Urheberrechte an Ärzte - Illegale Copyright-Verträge - Ärzte sichern sich vor Kritik

Die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung Center for Democracy and Technology, kurz CDT, hat vor der US-Handelsaufsicht Beschwerde gegen den Verlag Medical Justice eingelegt. Dieser würde Patienten zweifelhafte Datenschutzerklärungen vorlegen, worin der Abtritt ihrer Urheberrechte auf Internet-Forenpostings festgeschrieben wird, wenn darin die Praxis oder die Behandlung thematisiert wird. Inzwischen hat der Verlag die Datenschutzerklärung abgeändert.

"Einvernehmlich"

Während die Sache so unglaublich wie skurril klingt, hat Ars Technica einen Mann ausfindig gemacht, dem genau so etwas Anfang des Jahres in einer Zahnarztpraxis in Philadelphia widerfahren ist. Timothy B. Lee sollte einen Vertrag zur Abgabe der Urheberrechte aller in Zukunft getätigten Online-Kommentare über diesen Zahnarzt unterzeichnen. In einem "einvernehmlichen Datenschutz-Vertrag" sollte der Patient die Eigentumsrechte seiner öffentlich geposteten Kommentare über den Arzt an den selbigen abtreten. 

Saftige Rechnung

Erst nachdem der Patient erschöpft und von Schmerzen geplagt, den Vertrag unterschrieben hatte, wurde er behandelt. Seine Behandlung kostete ihn 4.800 US-Dollar, die er von seiner Versicherung zurückverlangen könnte, wie es hieß. Die dafür notwendigen Unterlagen bekam er erst gegen eine fünfprozentige Gebühr der Arztrechnung.

100 Dollar Strafe für negative Bewertung im Netz

Seinem Frust machte er auf der Bewertungsswebsite Yelp Luft, woraufhin er ein Schreiben des Arztes mit Verweis auf einen Verstoß des Urheberrechtsgesetzes (DMCA) erhielt. Neben Löschung der Kommentare sollte der Mann pro Tag, an dem seine Postings online waren, 100 US-Dollar Strafe zahlen.

Freie Meinungsäußerung

Die Antwort war eine Sammelklage gegen den Zahnarzt mit Ziel auf einen Präzedenzfall für künftige Patienten. Timothy Lee sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und durch illegale Methoden wie einen derartigen Vertrag zur Urheberrechtsabtretung missbraucht. Nach der CDT-Beschwerde stellte sich bereits ein Erfolg ein, denn der Verlag hat die Privacy Policy abgeändert. (ez, derStandard.at, 2.12.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 31
1 2
mfgmfg
01
11.5.2012, 11:03
Viel zu wenige Leute bewerten Ihre Ärzte

Fritz Meyer
00
5.12.2011, 08:48
Dieser Zahnarzt wird schon bald Frau Streisand etwas näher sein.

So wie in "Streisand-Effekt". ;)

Nexialist
00
4.12.2011, 23:21
in Wien war ich auch kurzfristig bei so einem ZA

im Wartezimmer waren Seiten raus gerissen worden - offenbar negative Kundenkommentare... verdreht eingesetztes Inlay, schlecht durchgeführte Wurzelbehandlung und schöne Bilder von der teuer zu finanzierenden Yacht - klar, daß man da "husch-pfusch" arbeiten muß...

Oepfl
01
4.12.2011, 23:05
ich habs, babelfish am Werk

Weil google translate übersetzt noch weniger holprig!

super1
01
4.12.2011, 22:11
"zurück ins mittelalter klagen"

nennt man das fachsprachlich...

Stoppt den ZENSURWAHN der Politiker - JETZT
90
4.12.2011, 19:33
fail Nr. 1

Wieso ist der Mensch mit echtem Namen im Internet auffindbar?
Da hat wer wohl zu viel auf facebook über sich preisgegeben ;)
Geschieht im recht.

Captain Smoker
00
5.12.2011, 21:53
Woher wollen Sie das wissen?

Der Zahnarzt wird ja auch wohl aufgrund der dort angegebenen Dinge (Rechnungsbetrag?, Datum?, Behandlung?, ...) erkennen können um welchen seiner Patienten es sich dabei handelt.

gxe10sc
00
5.12.2011, 11:14

schonmal was von zb. herold.at gehört ?

rideboarder
00
4.12.2011, 21:55
dein kommentar ist hier eher der fail.

was hat das jetzt mit facebook zu tun?

Grammelknoedel
16
4.12.2011, 13:07

na fein, dass ich am Montag eine Session beim Zahnarzt habe ...
... aber ich bin froh in Oesterreich krankenversichert zu sein ... 4.800 Dollar fuer eine Behandlung zu zahlen - dann auch noch eine Gebuehr fuer die Rueckerstattungskostenformulare loehnen.
Ganz zu schweigen, dass der Zahnarzt ob seiner Frechheit entweder mit einem Rosenbohrer oder einer uebergrossen Fliegenklatsche behandelt werden sollte.

... was passiert eigentlich, wenn hierzulande ein Patient seinen Unmut ueber einen Arzt in Foren aeuszert? Gibt's da eine Verwarnung wegen Rufschaedigung?

Wishmaster
00
13.12.2011, 16:14

Was bitte schön zahlt denn die gesetzliche Krankenkasse in Österreich?

Amalgan-Füllungen oder Extraktion (=reißen!).
Das war's dann aber auch schon!

Immer wieder diese Märchengeschichten von den Krankenversicherungen in den USA.
Du kannst Dich in den USA sogar günstiger versichern als in Österreich!

Totaler Durchblicksstrudel
14
4.12.2011, 13:20

Lass dir ein paar Implantate einsetzen, oder eine Handvoll Kronen machen, dann macht deine Zahnarztrechnung auch in Österreich den Gegenwert von 4800,-- USD aus. Nur, im Gegensatz zu dem Beispiel aus der USA zahlt in Österreich die Krankenkenkasse fast nichts dazu!

von Aachen
00
5.12.2011, 09:19
Es gibt

Defakto keine staatliche Krankenkasse in den USA.

.MS.
13
4.12.2011, 18:16
Natürlich zahlt die private Krankenversicherung

Und in dem Beispiel wird es sich wohl um eine solche handeln.

NONE
02
4.12.2011, 12:52

Der DMCA wird vor Gericht nicht halten, da er die freie Meinungsäusserung einschränkt.

Trauminet Mognet
61
4.12.2011, 17:39
Freie Meinungsäußerung

bedeutet aber nicht zwangsläufig, jedes existierende Medium frei benützen zu dürfen. Außerhalb bestimmter Mecker-Foren darf der Mann über seinen Zahnarzt ja frei herziehen, so viel er möchte. Inseratenkunden können zB ja auch nicht Gratisinserate verlangen, weil sie bei Bezahlpflicht in ihrer Meinungsfreiheit beeinträchtigt werden.

Decius
01
5.12.2011, 07:17
Nein darf er eben nicht

der Vertrag sieht vor, dass jedes Mal wenn er den Namen des Arztes oder der Praxis erwähnt automatisch das Urheberrecht an den Arzt geht, egal wo er postet.

Totaler Durchblicksstrudel
00
4.12.2011, 13:20

yep!

Martin_1004
01
4.12.2011, 12:07

manchmal wünsche ich mir wirklich ein online-portal, bei dem man ausgehen kann, dass es einigermaßen seriös ist und verschiedenste Ärzte & Spitäler anhand von Rezensionen bewertet. Ich bin erst 20 und habe daher zum Glück noch nicht so oft ärztliche Hilfe gebraucht. Doch nachdem ein Augenarzt mir eine unpassende Brille verschrieben hat und ich nachträglich eine zT erhebliche Verschlechterung meiner Sehkraft erlitten habe, wäre ich froh gewesen, wenn ich schon im Vorhinein etwas über jenen Arzt lesen hätte können. Aber wer weiß, vielleicht liest ja der eine oder andere mit, der in solch einer HP eine Geschäftsidee erkennt :)

smeexseus ...
 
00
4.12.2011, 19:45

als ich noch in dem beruf war gabs mal einen test in der zahntechniker zeitung , die haben einen gesunden mann zu 100 zahnärzten geschickt , mehr als die hälfte hat eine behandlung vorgeschlagen von der amalgam plombe bis zur 3 stelligen porzelanbrücke war alles dabei , wie gesagt der mann war gesund gebraucht hätte er gar nichts

Totaler Durchblicksstrudel
00
4.12.2011, 13:21

Ich wäre überglücklich, wenn es wenigstens einen! guten Kinderzahnarzt in Wien gäbe!

Trauminet Mognet
00
4.12.2011, 17:43
Gut

ist aber immer relativ (dem einen gefällt eine persönliche Art, dem andern nicht, der eine will jede Kleinigkeit behandelt haben, der andere ist eher fürs laissez-faire, der eine will unbedingt eine Rundumbetäubung, der andere lehnt die vehement als viel zu gefährlich und mit unerforschten Nebenwirkungen verbunden ab undsoweiter).

F. Ritzl
00
4.12.2011, 11:47
wie soll ich das Recht an etwas abtreten, das es noch garnicht gibt??

Außerdem könnte er mich am .rsch l.cken - bzw. würde ich ihm den Vertrag nach der Behandlung wieder entreißen ;-))

... und wenn das nicht geht, dann postet halt der E.Ritzl statt dem F.Ritzl

leftjustified
00
4.12.2011, 21:49

Also beim ersten Punkt muss ich ihnen widersprechen. Ein Musiker kann ja beispielsweise wenn er einen Plattenvertrag unterschreibt auch für zB. 19 Lieder verpflichtet werden, die Rechte abzutreten.
Oder wenn Sie einen Dienstvertrag unterschreiben ist dort oft auch sowas wie "alles was sie in der arbeitszeit erfinden gehört dem unternehmen" drinnen.

Insomnia2
06
4.12.2011, 11:21

sowas geht auch nur in amerika. in österreich wäre das nicht möglich, weil man urheberrechte niemals abtreten kann.

p.s.: im letzten satz des vorletzten absatz fehlt ein zahlen :)

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