Nach den Skandalen um Ernst Strasser gibt es nun einen neuen Verhaltenskodex: Abgeordnete sollen Nebeneinkünfte und Geschenke deklarieren
Der Lobbyistenskandal um den zurückgetretenen ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser hat zu heftigen Diskussionen geführt, wie Skandale und Interessenskonflikte von EU-Abgeordneten künftig verhindert werden können. Mehr Transparenz soll nun einen neuen Verhaltenskodex bieten, der am Donnerstag angenommen wurde und das Lobbyistenregister ergänzt. Er sieht vor, dass alle Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten und die Höhe
der Verdienste angeben sollen, die 500 Euro pro Monat oder 5.000 Euro pro Jahr übersteigen.
Sanktionierte Freiwilligkeit
Es handelt sich zwar um eine freiwillige Informationsweitergabe der
EU-Abgeordneten, dennoch gibt es bei einer Verweigerung Sanktionen:
Funktionen, etwa als Berichterstatter, können entzogen werden. Und es sind finanzielle
Sanktionen, wie die Entziehung des Taggeldes, möglich. Diese Verpflichtung ist zwar nichts Neues, wurde aber bislang nicht
gründlich genug kontrolliert. Diese Aufgabe wird nun ein
Kontrollausschuss übernehmen.
"Es ist nicht prinzipiell problematisch, dass EU-Abgeordnete dazuverdienen. Der private Beruf darf jedoch nicht im Widerspruch mit dem Abstimmungsverhalten oder der Berichterstattung stehen", sagt SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner am Donnerstag. So gebe es zum Beispiel viele Ärzte unter den Abgeordneten, die am Freitag ihrem Zivilberuf nachgehen.
Es sei auch relativ detailliert festgehalten, dass Befangenheit gemeldet werden muss, so Regner. Das betrifft vor allem Berichterstatter, die im Zusammenhang mit ihren Themen persönliche, insbesondere finanzielle, Interessen haben. Zum Thema bessere Transparenz sagt Regner: "Wenn man in seiner
Muttersprache einen handgeschriebenen Zettel abgibt, der dann online
gestellt wird, war das von der Öffentlichkeit bislang schwer nachzuvollziehen."
Der Umgang mit Geschenken
Zudem dürfen Geschenke mit einem Wert von mehr als
150 Euro nicht mehr angenommen werden. Jede Art von Anfüttern, also eine Gefälligkeit aus der abgeleitet werden
kann, dass ein gewisses Wohlwollen gegenüber Änderungswünschen besteht,
ist nicht zulässig. "In dem Fall kann man also sagen, dass 150
Euro zwar als Grenze drin stehen, aber wenn ein Geschenk dieser Höhe
jeden Tag, einmal in der Woche, oder es kann auch reichen zwei Mal im
Jahr kommt, kann es unzulässig sein", konkretisiert Regner. Offizielle Geschenke, wie etwa eine teure Kristallvase von Mitgliedsstaaten an einen Parlamentspräsidenten, sollten zum Beispiel im EU-Parlament ausgestellt werden und nicht nach Hause mitgenommen werden und "auf den Couchtisch gestellt werden", so Regner.
Kuli, Kalender, Krempel
Ihre Fraktionskollegin Karin Kadenbach erklärt im Zusammenhang mit Geschenkannahme ihre Faustregel: "Ich halte mich an die drei K: Kuli, Kalender und Krempel." SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried ergänzt: "Damit man sich vorstellen kann, in welchen Dimensionen sich das bewegt: Ich habe in den vergangenen sieben Jahren einen Kärntner Reindling, 20 Bierdeckel von Gösser und einen kleinen Zinnteller erhalten."
Einladung zu Reisen
"Auch Einladungen von Abgeordneten auf Reisen sind öffentlich zu machen. Denn gerade das kann einen Versuch darstellen, sich Abgeordnete gewogen zu machen und Einfluss auf ihr Stimmverhalten zu nehmen", sagt Ulrike Lunacek, Europasprecherin der Grünen.
Regner betont: "Wenn jemand in einem Lokal mauscheln will, kann man das dadurch auch weiterhin nicht verhindern. Doch ich denke, dass der Verhaltenskodex dabei hilft, ein Bewusstsein auf nationaler und europäischer Ebene zu schaffen." Der Verhaltenskodex tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. (Julia Schilly, derStandard.at, 2.12.2011)