Chefanklägerin für den ICC

Bericht | Julia Raabe, 1. Dezember 2011, 18:04
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    ap photo/ fred ernst

    Fatou Bensouda (re.) soll aus dem Windschatten Moreno Ocampos ins Rampenlicht treten.

Frau aus Gambia folgt Argentinier Moreno Ocampo nach

Den Haag / Wien - Das Rennen um den Posten des neuen Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag ist offenbar entschieden. Die bisherige Stellvertreterin von Luis Moreno Ocampo, Fatou Bensouda aus Gambia, soll dem Argentinier nachfolgen, hieß es von diplomatischer Seite am Donnerstag. Noch am Abend könne die Entscheidung bekanntgegeben werden.

Bensouda galt seit Monaten als Favoritin für das Amt. Offiziell wird sie beim Treffen der Vertragsstaaten gewählt, das am 12. Dezember in New York beginnt. Moreno Ocampos Amtszeit endet nach neun Jahren im Juni nächsten Jahres. Es ist eine der wichtigsten Personalentscheidungen für das Weltstrafgericht. Schließlich bestimmt der Chefankläger, wo, gegen wen und in welchem Umfang der ICCermittelt.

Ungeachtet aller Erklärungen, die Wahl des obersten Anklägers dürfe nicht von politischen Kriterien bestimmt werden, hatte die Afrikanische Union bereits im Jänner gefordert, den Posten mit einem Afrikaner zu besetzen. Bisher sind alle Fälle des ICC in Afrika angesiedelt. Und unter den 119 Vertragsstaaten des Gerichtshofes sind immerhin 32 afrikanische Länder - Grund genug, auf einen Spitzenposten zu drängen. Die AU hatte die Bewerbung von Bensouda auch offiziell unterstützt.

Dennoch ist die Entscheidung für Bensouda im Konsens gefallen. Das Römische Statut, die vertragliche Grundlage des ICC, sieht zwar ein normales Wahlverfahren vor; um zu vermeiden, dass politische Interessen den Auswahlprozess bestimmen und das übliche Feilschen beginnt, wurde aber ein Auswahlkomitee eingesetzt.

Das Gremium sollte den Staaten helfen, sich schon vor dem Treffen in New York und der offiziellen Nominierung auf einen Kandidaten zu einigen. Es sichtete über 50 Bewerber und legte dann eine Liste mit den vier besten Kandidaten vor. Davon blieben am Ende Bensouda und der Chef des Höchstgerichts von Tansania, Mohamed Chande Othman. Tansania soll die Bewerbung laut Diplomaten dann zurückgezogen haben.

(Ex-)Staatschefs im Visier

Auf Bensouda wartet eine Reihe großer Fälle. Der Ex-Präsident von Côte d'Ivoire, Laurent Gbagbo, ist erst am Mittwoch nach Den Haag ausgeliefert worden und stellt sich am Montag erstmals den Richtern, um die Anklage zu hören. Der sudanesische Präsident Omar al-Bashir, den der ICC wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordes sucht, hatte mehrfach Mitgliedsstaaten des ICC besucht, die ihn eigentlich hätten festnehmen sollen. Er ist weiter auf freiem Fuß. (DER STANDARD Printausgabe, 2.12.2011)

Walter J. Ferstl
00
2.12.2011, 15:32
Hauptsache, die Frage, wer angeklagt wird und gegen wen dann verhandelt wird, darf von politischen Kriterien bestimmt werden.

"Bisher sind alle Fälle des ICC in Afrika angesiedelt."

Also vermutlich weiterhin keine Anklagen, schon gar keine Verfahren gegen Personen z.B. aus den U.S.A oder aus den europäischen NATO-Ländern.

Wenn mutmaßliche Verbrecher, die Staatsangehörige dieser Länder sind, nicht ausgeliefert werden, könnte der ICC gegen sie durchaus in Abwesenheit verhandeln - warum denn nicht?

Kofi2k
00
2.12.2011, 18:10
es gibt keine grundsätzliche pflicht an den icc auszuliefern.

NONE
24
2.12.2011, 01:46

Den Haag ist so peinlich.

Es ist ein Instrument der NATO.

Anklage gegen westliche Kriegsverbrecher wird niemals erhoben. Das kann man im Kontext der geopolitischen Situation einfach nicht ignorieren.

Kofi2k
02
2.12.2011, 01:54
da könnens 10x Anklage erheben,

solange zB die USA nicht dem Römischen Statut beitreten und sich somit der Gerichtsbarkeit des ICC unterwerfen kannst die gar nicht anklagen. Die Unterwerfung ist freiwillig.
Davon abgsehn ist die Gerichtsbarkeit des ICC nur subsidiär, sie kommt nur zum Zug wenn das nationale Gericht nicht fähig oder willens ist ein Verfahren durchzuführen.

Gustav Gans der Wahre
20
2.12.2011, 00:13
Guter Witz: "Schließlich bestimmt der Chefankläger, wo, gegen wen und in welchem Umfang der ICC ermittelt."

Wie war das bei den Gadaffis? Zuruf der Kolonialwestler genügt. Wie ist das bei den NATO Rebellen? Zuruf genügt wieder. Natürlich wird bei denen nicht sofort ein Haftbefehl öffentlich verkündet. Da werden die Maschinen langsam angeworfen, und dann solange Hölzel in die Maschine geworfen bis sich die Treibriemen verwickeln.

Kofi2k
00
2.12.2011, 11:18
ja, es ist eine möglichkeit

wie der chefankläger ermittlungen aufnehmen kann: indem ihm (oder jetzt ihr) ein sachverhalt zugetragen wird.

Gustav Gans der Wahre
00
2.12.2011, 18:03
Ich habe ihm auch einen Sachverhalt zugetragen.

Es hängt nicht vom Sachverhalt ab, was der Herr Ocampo zu machen gewillt ist, sondern davon, WER ihm etwas sagt.

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