Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
vergrößern 500x333Die Familie nach der verhinderten Abschiebung: Mutter Khadija mit Sohn Farshad (2.Reihe v.rechts) und dessen fünf Geschwistern

Wenige Stunden nach dem Abschiebungsversuch, im Wiener WUK, zeigen die Kinder vor, wie sie am Flughafen gegen den erzwungenen Abflug protestiert haben

Farshad lebt seit mehr als zwei Jahren in der Steiermark, vor einem halben Jahr zog der Rest der Familie nach
"Auf Facebook findest du alles", sagt Farshad Y. . Sogar die eigene Familie, könnte er hinzufügen. Über ein Jahr lang wusste der 15-Jährige nicht, wo seine Mutter und die fünf kleinen Geschwister leben, hatte keine Telefonnummer, wusste nicht einmal, auf welchem Kontinent er mit seiner Suche beginnen sollte.
Die Mutter hatte Farshad und die älteste Schwester nach Europa vorgeschickt und war mit den Kindern in Afghanistan zurückgeblieben - für die Flucht der gesamten Familie habe das Geld nicht gereicht, erzählt Farshad.
Eines Abends, er flirtete gerade auf Facebook mit einer Onlinebekanntschaft in Bulgarien, die ebenfalls aus Afghanistan stammte, wurde er unerwartet fündig. Wie er seine kleinen Brüder und Schwester beschrieb, kam dem Mädchen in Sofia bekannt vor. Zu stark erinnerte es sie an jene Großfamilie, die bei ihr ums Eck wohnte. "Wie heißen die Kinder?", fragte sie im Chat. "Farhnaz, Fardin, Mustafa, ...", zählte er auf. "Das sind sie", antwortete sie. Wenige Wochen später waren Mutter und Geschwister in Traiskirchen. Ihr Ziel: Wieder gemeinsam leben, und am besten in jenem Land, dessen Sprache der älteste Sohn schon recht gut beherrschte.
Sechs Monate in Österreich
Ein halbes Jahr lang ging alles gut, die Mutter und die kleinen Geschwister kamen in einem Grazer Caritas-Quartier unter. Doch am vergangenen Dienstag, um sechs Uhr morgens, riss heftiges Klopfen die Familie aus dem Schlaf: "Fremdenpolizei, packen Sie Ihre Sachen", habe einer der sechs PolizistInnen, die nun im Vorzimmer standen, befohlen: "Abschiebung nach Sofia."
Die Reise ging vorerst nach Wien ins Familien-Abschiebungszentrum Zinnergasse, am nächsten Morgen um vier Uhr ging es weiter zum Flughafen Schwechat, sechs Plätze in der Fly Niki-Maschine waren gebucht. Doch es sollte anders kommen: Als sich die Türen des Kleinbusses vor dem Flughafengebäude öffneten, preschten die sechs Kinder, eine Zehnjährige, zwei Sechsjährige und zwei Fünfjährige, vor, rannten weg. "Sie konnten erst wieder gefasst werden, als das Flugzeug schon in der Luft war", erzählt Klaus Kelz, Leiter der Fremdenpolizei Graz.
Die Polizei habe sie und die fünf Kinder dann einfach bei einer Bushaltestelle vorm Flughafen abgesetzt, erzählt Khadija Y. - die BeamtInnen seien allein nach Wien zurückgekehrt.
"Verängstigt"
Die Familie einfach abzusetzen, ohne sich weiter zu kümmern, das ist nicht okay", ärgert sich Jürgen W., ein Bekannter der Familie Y., der sich extra ein Flugticket besorgt hatte, um die Familie nach Sofia zu begleiten. "Die waren total verängstigt und wussten nicht, wohin., erzählt W. gegenüber derStandard.at. Ihre Grazer Bleibe hatte die Familie bereits abgemeldet, ihr Zimmer war längst vergeben, in Graz sonst nichts frei. Seit Mittwoch sind Khadija Y. und die fünf Kinder vorübergehend in einem Wiener Caritasheim einquartiert.
"Die Bundespolizeidirektion Graz hat die Familie nach dem Abschiebungsversuch entlassen", heißt es auf derStandard.at-Anfrage bei der Wiener Polizei, "wir sind dafür nicht zuständig." Und Klaus Kelz von der Grazer Polizei sagt: "Ich meine schon, dass dafür jene Organe zuständig sind, die vor Ort anwesend sind" - also die Wiener BeamtInnen. Prinzipiell "gehen wir aber davon aus, dass die Familie von einer NGO betreut wird". meint Kelz.
In Bulgarien geschützt
Wie es nun mit Familie Y. weitergeht, ist alles andere als geklärt. Mutter Khadija und die fünf Geschwister haben in Bulgarien einen gesicherten Status, ihnen wurde der sogenannte subsidiäre Schutz zuerkannt. Farshad hingegen wartet in Österreich noch immer auf eine Entscheidung des Asylgerichtshofs - dabei war er mehr als ein Jahr vor dem Rest der Familie in die EU eingereist.
Rein rechtlich sei es ein "völlig klarer Fall", meint Judith Ruderstaller von Asyl in Not: Beantragten Familienmitglieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten an unterschiedlichen Orten Asyl, dann müsse das Asylverfahren gemeinsam abgewickelt werden, und zwar an jenem Ort, wo das ersteingereiste Familienmitglied sich aufhalte. Anders gesagt: Da Farshad bereits vor zweieinhalb Jahren nach Österreich kam, Mutter und Geschwister aber erst 2010 in Bulgarien einreisten, hätten alle miteinander Anspruch auf ein gemeinsames Verfahren in Österreich gehabt, argumentiert Ruderstaller.
Trennung "in ihrem Sinne"
Die österreichischen Behörden sind anderer Meinung: Eine Familienzusammenführung in Österreich käme nicht in Frage, so die Argumentation: Schließlich habe die Mutter in Bulgarien nie versucht, mit Farshad zusammenzuleben, heißt es, die Trennung vom 15-jährigen Sohn sei "in ihrem Sinne" gewesen, urteilte das Bundesasylamt. Der Asylgerichtshof schloss sich dieser Ansicht an.
Als alleinerziehende Analphabetin sei ein Leben in Bulgarien für sie unvorstellbar, sagt Kadhija Y.; zudem hätten die zwei Fünfjährigen dort keinen Kindergartenplatz, daher könne sie keinen Job annehmen. In Österreich sei Farshad bereits integriert und spreche gut Deutsch, die Kinder hätten im vergangenen halben Jahr bereits Kindergarten und Schule in Graz besucht, sie selbst wolle Putzjobs annehmen, sagt Kadhija J.: "Meine Kinder sollen eine Zukunft haben."
Asyl in Österreich möglich
Gut möglich, dass es doch noch zu einem neuen Asylverfahren in Österreich kommen wird: Am 6. Dezember läuft die Frist des Dublin II-Verfahrens ab, danach könnte Österreich von Bulgarien die rechtliche Zuständigkeit für die Familie übernehmen. Das war übrigens auch der Grund, warum die Familie nicht wieder zurück in die Schubhaft kam. Fremdenpolizist Kelz: Vor dem 6. Dezember eine neue Abschiebung zu organisieren, wäre unrealistisch gewesen. "Wir haben gewusst, das geht sich nicht aus."
Dass der Familie in Österreich Asyl gewährt wird, hält Ruderstaller für realistisch: Die Mutter gibt an, nach einer Zwangsheirat mit ihrem Schwager vor dem neuen Ehemann geflohen zu sein. (Maria Sterkl, derStandard.at, 2.12.2011)
Türkischstämmige in Österreich sind eine heterogene Bevölkerungsgruppe. Das zeigt sich auch in der Diskussion rund um den Sager von Efgani Dönmez
Mikl-Leitner: Keine Neuerungen in Österreich erforderlich - Schengen-Reform wurde abgesegnet
Integrationsstaatssekretär Kurz holt sich Tipps im Einwanderungsland Singapur
NGOs und Prominente fordern Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Schulbildung
Wahlrecht für Migranten nach drei Jahren wäre auch ökonomisch ein positives Signal, meint Raiffeisen-Banker Georg Kraft-Kinz
Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird beschlossen - Einkommensgrenze von 1.000 Euro für SPÖ sozial verträglich
Nach dem Beschluss des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes durch den Ministerrat wird Kritik laut. Viele Änderungen seien unzureichend - und Promi-Einbürgerungen intransparent.
Staatsbürgerschaftsgesetz sonst beschlussfertig - Verbesserung für uneheliche Kinder
"Werte-Fibel" wird künftig bei Einreise überreicht - Änderungen bei Staatsbürgerschaftstest
Rund 12.000 Asylverfahren offen
Pollak: Fibel kann nicht ernst genommen werden, solange Politik wichtige Werte verletzt
Prüfer verglichen Wien, Salzburg, Steiermark: Individuelle Unterbringung der Asylwerber ist am billigsten
Das Thema Integration wird im Innenministerium aufgewertet. Ab Mai wird es eine eigene Sektion dafür geben. Während das im Staatssekretariat begrüßt wird, reagieren Insider und Menschenrechtler eher skeptisch
Mit der Novelle des Einbürgerungsgesetzes werde die Diskriminierung unehelicher Kinder von Österreichern enden, hieß es. Ein deutscher Fall beweist das Gegenteil
Automatische Zuerteilung der Staatsbürgerschaft auch bei Anerkennung der Vaterschaft erst vier Wochen nach Geburt
Asylwerber sind meist zur Untätigkeit verdammt, arbeiten dürfen sie nur als Saisonniers
Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige, nach zwei Jahren auch für gut Integrierte - Inlandsantrag möglich
Gesetzesänderung am Mittwoch im InnenausschussWien
Die Innenministerin will mehr Flüchtlinge arbeiten sehen, doch es fehlt an Hilfe
Kurz will Einkommensgrenze überdenken - Nur 1.500 Zuwanderer statt erwarteter 8.000 - Auch Bachelors sollen nach Studium bleiben dürfen
Vorschlag von Mikl-Leitner zur Arbeitssuche von Asylwerbern ernsthaft besprechen
Österreich in seinen verschiedenen Formen war fast immer ein Zuwanderungsland - Von Hans Rauscher
... und die stellungnahmen hier les... i würd mich in grund und boden schämen!!!!
als "ausländer" bekommt man nicht nur durch foren immer wieder den eindruck, dass das land ein brauner sch**ßhaufen zu sein scheint.....
treibt mir auch die Galle hoch. Und schlimmer, ich bin Österreicher (habs mir nicht ausgesucht).
Dank Dichand, Bauernjörgl und HC "Eugen" Strache glauben die Leute offenbar tatsächlich den ganzen Schwachsinn über Asylmissbrauch, Ausländerkriminalität blablabla...
Angesichts der obigen Geschichte: es gibt zwei Möglichkeiten, entweder man verfährt wie das die Mehrzahl der poster offenbar für richtig hält (man unterdrückt die positiven Absichten der Familie durch jahrelanges Hinhalten, beschimpft die Kinder als Sozialschmarotzer etc) und bekommt ein Resultat - oder man bringt die Kinder in gute Schulen, akzeptiert sie voll, fördert sie; bringt ihnen statt Krieg nun Vertrauen entgegen, und bekommt ein anderes Resultat: Mündige Mitbürger.
dann wird dir hier geholfen:
Bei der Debatte über die Flüchtlingspolitik im niedersächsischen Landtag hat die CDU-Abgeordnete Gudrun Pieper für einen Eklat gesorgt. In Richtung der türkischstämmigen Grünen-Parlamentarierin Filiz Polat sagte sie: „Am besten hätte man Sie abschieben sollen.“
a cdu-tante will eine grüne migrantin abschieben - beide im niedersäch. landtag.
www.welt.de
stell mir grad einen övpler vor, der eine grüne abschieben will .... na mehr brauch ma net. bei der fpö wär sowieso die hölle los, wie gehabt.
ist es im Rechtsstaat Österreich üblich, dass die Bescheide des BKAs gegen eine Familie - noch dazu im offenen Verfahren - über ris und jetzt indirekt über posting per Standard.at veröffentlicht werden?
Wer macht eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch? Oder ist das bei Asylbewerbern ganz anders mit den Grundrechten? Wenn ich mir denke, bei welchen absurden Situationen immer gleich mit der "Amtsverschwiegenheit", "Datenschutz" u.a. argumentiert wird, um ja keine Infos (an Personen, die danach in eigener Sache nachfragen) herauszugegen, aber da geht es anscheinend, ohne dass ein Hahn danach kräht. Aber vielleicht tu ich dem Poster Unrecht und er hat die betroffene Familie um ihre Zustimmung gefragt, um jetzt gegen sie polemisieren zu können......
Der AsylGH ist zur Veröffentlichung nicht nur berechtigt sondern sogar verpflichtet, siehe Asylgerichtshofgesetz.
Zwecks Wahrung des Persönichkeitsschutzes werden die Erkenntnisse anonymisiert. Gleiches gilt übrigens für den VfGH und VwGH.
Wer seine Geschichte in die Medien bringt, der muss eben damit rechnen, dass jemand seine Gerichtsentscheidung findet.
Meine Kritik geht in die umgekehrte Richtung:
Der AsylGH lässt sich mit der Veröffentlichung oft monatelang Zeit, sodass die Entscheidungen erst dann auftauchen, wenn sich niemand mehr für die Geschichten interessiert.
Ausserdem sollten auch die Bescheide des Bundesasylamts und die Entscheidungen in den Niederlassungsverfahren (Bleiberechtsverfahren) veröffentlicht werden.
und dann kommen Fakten auf den Tisch.
Ist Ihnen eigentlich bewußt wie armselig das ist, hier (und an so vielen anderen Stellen) kramfphaft den Deckel drauf halten zu wollen?
Ich stell mir das so lustig vor, wenn die Meischis (alle) hoffentlich einmal verurteilt werden und der HC versucht krampfhaft (mit Hinweis auf Datenschutz) die Veröffentlichung der Urteile zu verhindern.
wenn dort derartige Zustände herrschen, dann sollte die lokale Bevölkerung beginnen, sich zu entwickeln um das in Zukunft zu verhindern. Weglaufen, flüchten ist keine Lösung.
Laut RIS zu diesem Fall hat die Frau ausgesagt, (obs wahr ist, ist eine andere Frage) dass ihr erster Mann verstorben wäre. Sie hätte dann aber einen anderen Mann geheiratet. Also gibt es noch einen Göttergatten, und ja, die Gefahr besteht, dass er uns ebenfalls beehren wird, sobald die Frau mit ihren 5 Kindern genug Mitleid erzeugt hat.
stelle ich mir von der Begründung ungleich schwerer vor, als den Flüchtlingsstatus anzuerkennen.
Dass Familien mit dem Flieger innerhalb der EU abgeschoben werden sollen, nur weil die Behörden streiten, wer für das Verfahren zuständig ist, ist wirklich absurd.
Das Asylwesen gehört schon längst vergemeinschaftet - dann werden die Flüchtlinge auch fair aufgeteilt und es kommen nicht immer nur die Außengrenzstaaten zum Handkuß.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.