Todesurteile in Weißrussland

Mutter reicht Gnadengesuch ein

1. Dezember 2011, 15:02

Fast 50.000 Menschen unterzeichnen Petition gegen Todesstrafe

Minsk - Einen Tag nach dem Todesurteil für zwei Weißrussen hat die Mutter von einem der beiden 25-jährigen Männer ein Gnadengesuch für ihren Sohn eingereicht. Sie habe um Gnade für ihren Sohn Wladislaw und ein Treffen mit Präsident Alexander Lukaschenko gebeten, sagte Menschenrechtsaktivist Pawel Lewinow, der die Mutter begleitete, am Donnerstag in Minsk. Zudem wolle die Frau das Oberste Gericht darum bitten, ihr einen Besuch bei ihrem Sohn im Gefängnis zu gestatten.

Der Oberste Gerichtshof hatte Dmitri Konowalow und Wladislaw Kowalew am Mittwoch zum Tod verurteilt. Sie müssen sich für einen Anschlag auf die Minsker U-Bahn-Station Oktjabrskaja am 11. April verantworten. Damals wurden 15 Menschen getötet und mehr als 160 verletzt. Der Bahnhof liegt in der Nähe des Büros und der Residenz Lukaschenkos. Das Attentat war der schwerste Anschlag in Weißrussland seit der Unabhängigkeit des Landes von der Sowjetunion im Jahr 1991. Dem Schuldspruch zufolge wurde Konowalow wegen Terrorismus und Kowalew wegen Mitwisserschaftschaft verurteilt.

Der Europarat rief Weißrussland dazu auf, das Urteil nicht zu vollstrecken. Generalsekretär Thorbjörn Jagland sagte, auf eine "barbarische Tat" dürfe nicht eine ebenso barbarische Strafe folgen.

Die Verteidigung und Menschenrechtler hatten Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. Die Ex-Sowjetrepublik Weißrussland ist das letzte Land in Europa, das Todesurteile vollstreckt - meist per Genickschuss.

Fast 50.000 Menschen unterzeichneten bis Donnerstag eine Internetpetition zur Abschaffung der Todesstrafe in Weißrussland, die zunächst auf thepetitionsite.com und später auf verschiedenen Webseiten der weißrussischen Opposition veröffentlicht worden war. Es sei das erste Mal, dass die Menschen "wirklich über die Todesstrafe in Weißrussland nachgedacht haben", sagte ein Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisation Wiasna. (APA)

Kommentar posten
11 Postings
Erika Rothen
01
3.12.2011, 08:33
Erstens: Keine "Gnade" für Terroristen und Massenmörder.

Aber im Rahmen zivilisierter Justiz.

Deshalb Zweitens: Keine Gnade für Systeme, welche noch immer die Todesstrafe verhängen. Die Todesstrafe ist staatlicher Mord und absolut ausnahmslos KEINE Option, ganz egal welches noch so schwere Verbrechen damit geahndet werden sollte.

August Hoffmann
141
1.12.2011, 16:04
Wer um Gnade bittet ...

... gesteht die Schuld ein.

August Hoffmann
30
2.12.2011, 08:38

Wie kann jemand, der von sich sagt: "Ich bin im Recht", um Gnade bitten? Schon mal gehört: "Gnade vor Recht"?

So, und nun können sich die überhitzten Gemüter den Geifer aus wieder dem Mundwinkel wischen.

Die rein rechtliche Feststellung hat nichts mit meiner Ablehnung dieser beiden Urteile zu tun.

NONE
03
1.12.2011, 18:39

Nach all den Jahren bist du noch immer ein schlechter Troll ...

Diversion
19
1.12.2011, 17:18
wer um gnade bittet hofft dass sein kind weiterleben darf

du kleiner w*()"§$/((/"§

Standard Leser4
 
11
2.12.2011, 16:11

Wie waere es, wenn die Mutter zuerst bei den Opfern und deren Angehoerigen um Verzeihung bittet, fuer d was "Ihr" Sohn angerichtet hat. Ausserdem, ist sein "freches" Benehmen bei der Gerichtsverhandlung und seine Ausage noch mehr Menschen toeten zu wollen, fuer eine Begnadigung nicht gerade foerderlich.

The Return TO Earth TO Humanity
02
21.12.2011, 23:03

ersten muss die mutter sich für ncihts entschuldigen und sich schuldig fühlen sie hat die tat nicht begangen zweitens hat sie das recht ein Gnadengesuch einzureichen was nur der juristische begriff ist um ihn zu "begnadigen"..ob eine todestrafe oder lebenslang besser ist ist soundso subjektiv zu entscheiden udn dass die mutter nicht will das ihr sohn umgebrahct wird ist irgendwo verständlcih.. über die rolle udn hintergründe des verbechens/tat kenne ich mcih zu wenig aus um einen schluss zu ziehen...

August Hoffmann
10
21.12.2011, 11:07

Fakten, Standardleser4, werden von den "Gut"-Menschen hier schon gar nicht mehr wahrgenommen.

August Hoffmann
10
2.12.2011, 12:29
TestTestTest

Nach all den Jahren bist du noch immer ein schlechter Troll, du kleiner w*()"§$/((/"§

dbs
05
1.12.2011, 17:06

viel zynischer geht's nimmer, oder?

gensfleischs_erbe
04
1.12.2011, 16:24
...und wer nicht...

...ist dann halt bald tot.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.