Gesetz kann nicht rechtzeitig geändert werden - Offizieller Start der Neuregelung für Wintersemester 2012 festgesetzt - Gespräch mit SPÖ zu Studiengebühren diese Woche
Wien - Weil sie nicht die gewünschte Planungssicherheit
gebracht hat, soll die erstmals im Wintersemester 2011/12
durchgeführte, verpflichtende Uni-Voranmeldung wieder fallen. Darauf
einigten sich kürzlich Wissenschaftsministerium,
Universitätenkonferenz (uniko) und Österreichische
HochschülerInnenschaft (ÖH). Der Wunsch, das bereits bis zum
Sommersemester 2012 gesetzlich umzusetzen, geht jedoch nicht in
Erfüllung: Wie es nun aus dem Wissenschaftsministerium gegenüber der
APA heißt, "wird sich ein Gesetzesbeschluss vor Start der
Voranmeldung für das Sommersemester aufgrund des parlamentarischen
Prozesses nicht mehr ausgehen".
Mitte November präsentierten Ministerium, uniko und ÖH den
gemeinsam getroffenen Kompromiss, für eine bessere Planung der
Universitäten die Inskriptionsfrist vorzuverlegen. Der offizielle
Start ist für das Wintersemester 2012 vorgesehen, eine Lösung für das
Sommersemester 2012 sollte in Gesprächen mit der SPÖ gefunden werden
- die laufen laut Wissenschaftsministerium noch immer, eine
Neuregelung bis März ist jedoch nicht möglich. Konkret muss jener
Absatz im Universitätengesetz (2002), der die verpflichtende
Voranmeldung vorschreibt, geändert werden. Da der Bundesrat, der
einen allfälligen Beschluss zur Gesetzesänderung vom Nationalrat
bestätigen muss, aber erst am 2. Februar tagt und die Voranmeldung
für das Sommersemester 2012 laut Gesetz bis 31. Jänner läuft, bleibt
das Gesetz bestehen - und "offiziell geltende Gesetze sind
einzuhalten", heißt es aus dem Büro von Wissenschaftsminister
Karlheinz Töchterle (ÖVP). Konkret heißt das, dass jeder Student, der
im März 2012 ein neues Studium beginnen will, gleich ob
Studienanfänger oder -umsteiger, sich bis 31. Jänner online anmelden
muss.
Keine andere Wahl
Wie Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk betont, haben die Betroffenen - also die Universitäten - auch gar
keine andere Wahl. "Solange die Gesetzeslage bestehenbleibt, ist die
Voranmeldung durchzuführen", so Funk, "und das Ministerium hat als
Aufsichtsbehörde darauf zu achten, dass das auch passiert." Die
obligatorische Regelung zu ignorieren, komme nicht infrage. "Es liegt
weder im Autonomiebereich der Unis, die Voranmeldung zu verweigern,
noch in der Entscheidungsfreiheit des Ministeriums, das zu
tolerieren", meint Funk. Direkte Konsequenzen gäbe es jedoch nicht,
da eine Nichtdurchführung keine Beeinträchtigung von Rechten der
Studenten bedeute. Und "über dem Ministerium als oberste
Aufsichtsbehörde steht niemand".
Dem Gesetz will auch die ÖH nicht widersprechen, die die
verpflichtende Voranmeldung nach ihrer Durchführung als "Flop des
Jahres" bezeichnet hatte. "Auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass
die neue Regelung bereits für dieses Sommersemester in Kraft treten
wird", so das ÖH-Vorsitzteam, "sind wir uns der
demokratiepolitischen Wichtigkeit der Begutachtungsfrist bewusst."
Man sei froh, dass die Einigung mit der uniko "so reibungslos
funktioniert hat", und überzeugt, dass die Verantwortlichen sich
"bemühen werden, die bereits präsentierten Ergebnisse so schnell wie
möglich in Gesetzesform zu gießen".
Gespräch mit SPÖ über Studiengebühren
Die "sehr guten Gespräche" zu allen Punkten der Einigung will das
Wissenschaftsministerium mit dem SP-geführten Unterrichtsministerium
weiter führen. Ein anderes Gesetz, nämlich jenes zu Studiengebühren,
soll noch diese Woche Thema von Gesprächen zwischen den
Koalitionspartnern sein, wie es aus dem Büro Töchterles heißt.
Unterrichtsministerin Claudia Schmied hatte kürzlich gesagt, sie
rechne nicht mit einer Reparatur des vom Verfassungsgerichtshofs
(VfGH) teilweise aufgehobenen Gesetzes, und infolge mit einem
endgültigen Aus für Studiengebühren. (APA)