Graz - Ein Oststeirer ist am Mittwoch von einem Geschworenensenat im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Er soll von 2007 bis 2011 immer wieder im Vollrausch Nazi-Parolen gerufen und in Lokalen randaliert haben. Der 35-Jährige bekannte sich schuldig, konnte sich aber bei der Verhandlung an nichts erinnern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Heil Hitler" oder auch "Wir Germanen, Sieg heil!" rief der Oststeirer in betrunkenem Zustand gerne in Lokalen, wobei er meistens auch noch die Hand zum Hitlergruß erhoben hatte. Wenn er nicht trinkt, soll er nach Angaben seiner Bekannten ein netter Mensch sein. Getrunken habe er "alle 14 Tage, wenn ich von Montage nach Hause gekommen bin", so der Angeklagte zur Richterin. Dann aber "Alkohol in unsagbaren Mengen", wie es die Verteidigerin formulierte.

Angeklagter entschuldigte sich

So hatte er beim letzten Vorfall immerhin 3,3 Promille Alkohol im Blut, als er wieder einmal in einem Lokal seine Parolen brüllte. "Ich glaube nicht, dass er das alles so gemeint hat", erklärte eine Kellnerin als Zeugin abschwächend vor Gericht. Der Angeklagte konnte nichts dazu sagen, er konnte sich an gar nichts erinnern. Aber er zeigte sich reuig. "Es tut ihm leid, und er schämt sich sehr", meinte die Verteidigerin. Ihr Mandant war bereits zweimal wegen ähnlicher Entgleisungen verurteilt worden, "jetzt macht er nur mehr schwer alkoholisiert solche Aussagen", vermerkte die Anwältin als Fortschritt. Man müsse auch hinterfragen, ob wirklich Propaganda-Absichten hinter den Äußerungen zu erkennen wären oder ob es nur "dumme Aussagen eines Besoffenen" waren.

Die Geschworenen befanden, dass er schuldig sei, im Vollrausch Nazi-Parolen verbreitet zu haben. Die Unzurechnungsfähigkeit aufgrund des Alkohols billigten sie ihm mit fünf zu drei Stimmen aber nicht zu. Der Oststeirer wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Ebenfalls nur bedingt wurde die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher ausgesprochen. Solange er eine ambulante Therapie nachweisen kann, kommt die Einweisung nicht zum Tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.(APA)