Wiederbetätigung

Oststeirer brüllte Nazi-Parolen: Ein Jahr Haft bedingt

30. November 2011, 14:32

Urteil nicht rechtskräftig

Graz - Ein Oststeirer ist am Mittwoch von einem Geschworenensenat im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Er soll von 2007 bis 2011 immer wieder im Vollrausch Nazi-Parolen gerufen und in Lokalen randaliert haben. Der 35-Jährige bekannte sich schuldig, konnte sich aber bei der Verhandlung an nichts erinnern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Heil Hitler" oder auch "Wir Germanen, Sieg heil!" rief der Oststeirer in betrunkenem Zustand gerne in Lokalen, wobei er meistens auch noch die Hand zum Hitlergruß erhoben hatte. Wenn er nicht trinkt, soll er nach Angaben seiner Bekannten ein netter Mensch sein. Getrunken habe er "alle 14 Tage, wenn ich von Montage nach Hause gekommen bin", so der Angeklagte zur Richterin. Dann aber "Alkohol in unsagbaren Mengen", wie es die Verteidigerin formulierte.

Angeklagter entschuldigte sich

So hatte er beim letzten Vorfall immerhin 3,3 Promille Alkohol im Blut, als er wieder einmal in einem Lokal seine Parolen brüllte. "Ich glaube nicht, dass er das alles so gemeint hat", erklärte eine Kellnerin als Zeugin abschwächend vor Gericht. Der Angeklagte konnte nichts dazu sagen, er konnte sich an gar nichts erinnern. Aber er zeigte sich reuig. "Es tut ihm leid, und er schämt sich sehr", meinte die Verteidigerin. Ihr Mandant war bereits zweimal wegen ähnlicher Entgleisungen verurteilt worden, "jetzt macht er nur mehr schwer alkoholisiert solche Aussagen", vermerkte die Anwältin als Fortschritt. Man müsse auch hinterfragen, ob wirklich Propaganda-Absichten hinter den Äußerungen zu erkennen wären oder ob es nur "dumme Aussagen eines Besoffenen" waren.

Die Geschworenen befanden, dass er schuldig sei, im Vollrausch Nazi-Parolen verbreitet zu haben. Die Unzurechnungsfähigkeit aufgrund des Alkohols billigten sie ihm mit fünf zu drei Stimmen aber nicht zu. Der Oststeirer wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Ebenfalls nur bedingt wurde die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher ausgesprochen. Solange er eine ambulante Therapie nachweisen kann, kommt die Einweisung nicht zum Tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.(APA)

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20 Postings
Kuldip K.
 
00
23.1.2012, 13:39
also in unserm stammlokal

in st.margarethen/raab hamma alle mittan....

sadfjklöaglsjkfga
01
2.12.2011, 12:38

hab "ostereier" gelesen..

phorus
00
1.12.2011, 23:01

ein durchschnitts-fpöler also!

bully bullson
10
1.12.2011, 16:51
..im Rausch ist man meistens ehrlich...daher..gut so..!

Luky Pozzo
01
1.12.2011, 15:53

Er kann sich an nichts erinnern, kann nichts dazu sagen, ist reuig, kann seine Reue aber nicht selber ausdrücken, sondern nur durch die Verteidigerin, die seine Reue mitteilen muss.

Mit seinen Quartalsbrüllern hat er Stimme und Gedächtnis verloren!

Wenn Nazis oder FPÖ'ler, einmal an die Macht gekommen, auch so unbeholfen sind, kann es einem nur recht sein.

Karl Radek
00
1.12.2011, 14:02
"Ich glaube nicht, dass er das alles so gemeint hat", erklärte eine Kellnerin als Zeugin abschwächend

no na, ihren besten gast wird sie belasten. außerdem ist es irrelevant, was die kellnerin glaubt, das er gemeint haben könnte. er hat nachgewiesenerweise und wiederholt strafbare handlungen gesetzt. wenn jemand falsch parkt und sagt, er habe das nicht so gemeint, hilft ihm das auch nichts.

Philip II
01
1.12.2011, 12:48

"jetzt macht er nur mehr schwer alkoholisiert solche Aussagen", vermerkte die Anwältin als Fortschritt.
bahaha ned ernsthaft?

friedrich b.
24
1.12.2011, 12:30
das verbotsgesetz

gehört so abgeändert, daß nur politisch relevante handlungen davon betroffen sind. nicht so etwas.
ein jugendlicher den ich betreute, hatte in der berufsschule zusammen mit einem kumpel die gute idee, einem schlafenden burschen vom nebenzimmer mit filzstift anzumalen. darunter war neben dingen wie "LOL" auch ein hakenkreuz. ergebnis war eine anzeige der direktion und einvernahme durch die (gottseidank vernünftige) staatsanwältin. das verbotsgesetz in seiner jetzigen form stellt eine verharmlosung des nationalsozialismus dar.

Luky Pozzo
01
1.12.2011, 15:18
Sie kennen das Verbotsgesetz ja gar nicht.

Dafür sind Sie mit Ihrer Bewertung recht schnell unterwegs.

Vorsätzliche Wiederbetätigung ist die Voraussetzung, das konnte Ihrem Schützling nicht nachgewiesen werden.
Wo liegt also das Problem?
Ihr Erlebnis spricht nicht gegen das Verbotsgesetz.

Es gibt jugendliche Neonazis, die verfolgt gehören, dafür gibt es genügend Beispiele.

friedrich b.
00
1.12.2011, 20:16
das sehe ich anders

meiner meinung nach sollte weder das eine (nämlich die schmiererei) noch das andere (nämlich der depp im wirtshaus) an einem Gesetz anstreifen, das auf sinnvolle Art den Staat vor rechtsradikalen schützt.
man muß vom reflexhaften reagieren auf symbole (hakenkreuz, erhobener arm...) zu einer nüchternen bewertung der politischen Gefährlichkeit kommen. Das ist doch verrückt, wenn lehrer und direktoren sich dazu verpflichtet fühlen, wegen kratzeleien die staatsgefährdung auszurufen.
und im übrigen halte ich es auch für gefährlich, das leugnen historischer tatsachen unter strafe zu stellen. potentiell ist das wie beim antimafiaparagrafen mit anderen inhalten gegen andersdenkende anzuwenden.

krysz
02
1.12.2011, 11:01
kein germane sauft allane

Marlon62
00
1.12.2011, 10:20
im Vollrausch Nazi-Parolen gerufen und in Lokalen randaliert haben. Der 35-Jährige bekannte sich schuldig, konnte sich aber bei der Verhandlung an nichts erinnern

Ein typischer Äffe eben.

arsen hitrach
22
1.12.2011, 09:06

Rauschige und Kinder sagen die Wahrheit.

Tempora
64
1.12.2011, 10:48
egal

wie man es dreht und wendet, tatsache ist: fürs deppert reden und herumschreien erhält man wenn man glück hat "nur" 1 jahr bedingt - wenn man ein kind tot fährt, ca die hälfte.
hm. das ist auch der grund, warum es für mich auch keine wählbare partei in österreich gibt.

wurm83
 
00
1.12.2011, 11:48
das kommt schon drauf an mein bester

immerhin kann es ja immer noch ein unvermeidbarer unfall sein wenn man ein kind mit dem auto erwischt...hier so undifferenzierte aussagen zu treffen ist ziemlich schwach...

wobei ich ihnen grundsätzlich recht gebe, dass manche strafen nicht in relation stehen...

allerdings finde ich das der typ (er hat ja auch randaliert) UND ist mittlerweile das dirtte mal wegen wiederbetätigung dran wenn ich das richtig gelesen habe...

also für randalieren und wiederholte wiederbetätigung hätte er auch gerne ein paar monate unbedingt haben können...(wir reden hier ja auch nciht von einer tat sonder alle 2 wochen einmal, 4 jahre lang...also das ist schon ganz ordentlich...)

verleih nix
11
1.12.2011, 11:14

ist ihnen die fpö zu liberal? zu linkslastig?

Metal Heini_
10
1.12.2011, 13:02
Geh hör auf. Er geht eh wieder die FPÖ wählen.

Jeder Autounfall 10 Jahre haft! ;-)

Die Gedanken
00
1.12.2011, 10:12
Hehe

Das hat der Beisitzende Richter gestern auch gesagt :-)

Kaputt Nick
 
22
30.11.2011, 18:02
Har d e r nciht auch in Feldbach

den dortigen Dönerstand abgebrannt?

Und: wer vom "Verfassungschutz" war dabei?

Die Gedanken
00
1.12.2011, 08:45

Nein hat er nicht.

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