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Sozialversicherung bedrängt Neue Selbstständige

29. November 2011, 17:30

Immer öfter werden Ein-Personen-Unternehmer als freie Dienstnehmer klassifiziert, was die Abgabenlast erhöht

Bereits vor einigen Jahren versuchte der Gesetzgeber, den geänderten Rahmenbedingungen der Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Unternehmen hielten sich bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zurück, kündigten ältere, aber erfahrene Arbeitnehmer und lagerten im Gegenzug unterschiedliche Dienstleistungen an externe Anbieter aus. Das Sozialsystem stand unter gehörigem Druck.

Das Ergebnis war der sogenannte Neue Selbstständige. Dieser, ein Ein-Personen-Unternehmer, sollte die Vorzüge des Kleinunternehmertums mit den Vorteilen einer gewissen arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung verbinden.

Gedacht war diese Konstruktion etwa für Autoren, technische Zeichner, Therapeuten, freiberufliche Wissenschafter, Journalisten, Angehörige der Pflegeberufe, Künstler ohne Dienstverhältnisse oder Vereinsfunktionäre. Mittlerweile fallen auch Fahrradkuriere, Airport-Driver oder Tennislehrer unter diese Regelung - alle immer dann, wenn sie bestimmte, aber für den Nichtjuristen kaum bekannte Kriterien erfüllen.

Das Problem steckt wie immer im Detail. Wo ist die Abgrenzung vom weisungsfreien Neuen Selbst-ständigen zum weisungsgebunden Angestellten? Die Unterscheidung scheint aufs Erste banal zu sein, tatsächlich sind in ihr erhebliche finanzielle Fallen verborgen. Diese scheint die Sozialversicherung nun konsequent zuschnappen lassen zu wollen.

Der Neue Selbstständige erbringt seine Leistungen im Regelfall im Rahmen eines Werkvertrages: Er kann seine Arbeitszeit frei wählen und untersteht niemandem. Im Gegenzug ist er völlig frei in seiner Leistungsverpflichtung, kann sich bei der Erbringung des bei ihm bestellten Werks vertreten lassen und muss für Gewährleistungs- und Mängelpflichten voll und ganz einstehen. Er schuldet keine bestimmte zeitliche Verfügbarkeit und keine persönliche Arbeitspflicht, sondern ausschließlich das bei ihm bestellte Ergebnis.

Eigene Betriebsmittel

Die notwendigen Mittel, die er für die Erbringung seiner Leistung benötigt - etwa PC, Fahrrad oder Tennisschläger - muss der Neue Selbstständige beibringen (sofern dies überhaupt möglich ist). Dafür darf er über die Erbringung seines Werkes Rechnung legen und muss seine Einkünfte steuerrechtlich veranlagen. Zusammengefasst könnte man sagen: Wer einen "Chef" hat, der ihm sagt, wo es langgeht, ist kein Selbstständiger mehr.

Und genau in dieser Frage spießt es sich für die Sozialversicherung. Denn durch das Konstrukt des Neuen Selbstständigen entgehen ihr bedeutende Beiträge, etwa die Arbeitgeberanteile, die diese für Angestellte berappen müssen. Dafür hat die Sozialversicherung das Schlagwort der "Scheinwerkverträge" geprägt. Sie stellt auf den sogenannten wahren wirtschaftlichen Gehalt ab, negiert Vertragswerke zwischen Auftraggebern und -nehmern und beurteilt in letzter Konsequenz praktisch gar kein selbstständiges Vertragsverhältnis mehr als solches. Sobald nur irgendein Abgrenzungskriterium nicht mehr passt, wird sofort der Beitrag für einen freien Dienstnehmer vorgeschrieben, obwohl der Verwaltungsgerichtshof bereits 1997 forderte, dass die Gesamtheit aller Abgrenzungskriterien zu bewerten ist.

Trotzdem gab es allein in den letzten beiden Jahren mehrere Verfahren, in denen faktisch nur das Abgrenzungskriterium der fehlenden eigenen Betriebsmittel herangezogen wurde: Der Tennislehrer, der keinen eigenen Tennisplatz hat, auf dem er Stunden geben kann, darf danach in Zukunft kein Neuer Selbstständiger mehr sein. Dasselbe gilt für die Pflegerin, die kein eigenes Spital betreibt, in dem sie Patienten pflegen kann, und den Instruktor am Flugsimulator, der keines dieser Millionen Euro teuren Geräte sein Eigen nennt. Hier wird eine neue Spruchpraxis eingeführt, deren Grundlage für den Juristen nicht nachvollziehbar ist.

Die Betroffenen hätten zwar die Möglichkeit, in langen Verfahren Recht zu bekommen, mussten aber oft schon aus finanziellen Gründen davon Abstand nehmen. Immerhin gibt es im Verwaltungsverfahren keinen bzw. im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nur einen ungenügenden Kostenersatz - und die Beiträge, um die es meistens geht, sind eher gering und erreichen nicht einmal ansatzweise die voraussichtlichen Verfahrens- und Anwaltskosten.

Deshalb gibt es auch keine aktuelle Entscheidungen, die der Rechtsansicht der Sozialversicherung widersprechen, obwohl die Anzahl der Beitragsvorschreibungen an Neue Selbstständige im Steigen ist. Offensichtlich hat die Sozialversicherung so hohe Finanzierungslücken, dass sie gewillt ist, das Rechtsinstitut des Neuen Selbstständigen faktisch zu Fall zu bringen. (Gerald Gries, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 30.11.2011)

Dr. Gerald GRIES ist Equity-Partner der Kanzlei Siemer - Siegl - Füreder & Partner.

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23 Postings
leser 4712
10
5.12.2011, 07:46
auf den punkt getroffen

österreich schwebt noch immer im vorletzten jahrhundert und hat den wechsel zu neuen beschäftigungsformen noch nicht kapiert. grundlegendes problem sind - wie so oft - das überfrachtete verwaltungswesen: x sozialversicherungen, die um ihre beiträge umfallen könnten und nun mit gewalt nach (unfreiwilligen) beitragszahlern suchen.

dass sie damit mehr zerstörren als schaffen ist ihnen wurst ... siehe trainer in der erwachsenenbildung, die nun schlechter da stehen, als so einige ihrer kursteilnehmer. da lohnt sich gleich ein hinschmeißen und gang zum ams.

ka-r-li
00
1.12.2011, 14:32

abgesehen davon, für selbständige fallen als sv-beiträge auch an + dg anteile an, nur gibts hier mehr abschreibungsmöglichkeiten vor berechnung der abgaben und es wird nicht in die allgemeine pensions-/krankenkasse eingezahlt, sondern in das sva-system.

ka-r-li
01
1.12.2011, 14:29

wieder mal ein artikel, in dem "selbständig" und "freier dienstnehmer" durcheinandergebracht werden.

selbständige veranlagen selbst, für freie dienstnehmer fallen fast in ganzer höhe die sv-beiträge an (ausser gewerkschafts-beitrag uä), nur haben diese keinen anspruch auf urlaubs- und weihnachtsgeld.

667 one step ahead of the devil
00
1.12.2011, 11:57
Wie schaut es mit Dipl. Schilehrer aus, der kein eigenes Schigebiet besitzt?

Im Besitz der Meisterprüfung sollte man in der EU selbständig arbeiten dürfen. Und so ist es auch - in den Ländern - um Aut herum. Jedoch bei uns nur in Tirol u. eingeschränkt in Vrlbg. Hier haben wir es mit einer Inländerdiskrimminierung zu tun.

Gobi Todic
71
1.12.2011, 11:25
Mei, jeder der so super individuell und selbstständig sein will

und mit seinem Gackerljob nichtmal die Sozialversicherung hereinbekommt soll damit aufhören. Heute.

strangerinastrangeland
 
00
1.12.2011, 14:53

Sie haben da etwas mißverstanden, denke ich.

Der Selbständige zahlt in jedem Fall seine Beträge an die SVA und zwar mehr als 25% und nicht nur 18% wie ein Angestellter.

Der Auftraggeber spart sich die Dienstgeberbeiträge bei einer Scheinselbständigkeit und um diese Beträge fallen die Kassen um.

Gobi Todic
00
1.12.2011, 18:47

schon mal von sv-dienstgeberanteilen gehört?

strangerinastrangeland
 
01
1.12.2011, 19:21

Nicht nur gehört, sondern für meine Angestellten auch bezahlt.

Und das ist auch genau der Punkt, das Problem sind die "Gackerl"-Dienstgeber, die sich um die Beiträge drücken wollen, und nicht die Selbständigen, die ohnehin nicht um die Sozialversicherung herumkommen und dabei mehr bezahlen als jeder Angestellte.

Gobi Todic
00
2.12.2011, 08:49
okay

im vorangegangenen post ists so rüber gekommen als ob die 18% SV "alles" wären ...

ja, die drückerei ist wirklich unerträglich. ich sags immer wieder, wer als selbstständiger keine 50.000 euro einkommen schafft sollte es gleich wieder aufgeben.

oder bei 2.500 brutto als angestellter keine ~30 Euro für die verrechnete stunde als selbstständiger schafft. (ohne sonstige kosten, versteht sich aber von selbst)

https://rechner.atikon.at/huebner.a... utto_netto

alan watts
01
4.12.2011, 18:43
Selbständigkeit statt AMS

Sogenannte "Neue Selbständige" sind oft ehemalige Arbeitslose, die nicht vom AMS sekiert werden wollen. Viele von denen haben ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 10.000 Euro, wovon sie 2600 Euro der SVA zahlen müssen. Aber immer noch besser als zum AMS betteln zu gehen.

Mann40
01
1.12.2011, 10:45

Selbständig zu sein in Österreich ist in erster Linie hauptsächlich ein finanzielles Risiko.

Wie man in diesem Artikel gut sehen kann.

Den vielen weggekündigten älteren Arbeitnehmern bleibt oft nichts anderes übrig, als sich als Ein-Personen-Unternehmen selbständig zu machen, ausser sie wollen bis zur Pensionierung in Zwangskurse des AMS geschickt werden...

Marco der König
12
1.12.2011, 09:55
Das wird die WKO

aber nicht freuen -> wieder ein Grund mehr ja keinen "Gewerbinga" zu zwicken und einen auf selbständig zu machen, denn die Rechtssicherheit in Bananistan gibt es defacto nur auf dem Papier, und die allerschlimmsten sind die von der SVA.

RS69
 
00
2.12.2011, 13:09

Es gibt Rechtssicherheit - wenn SIe sich an die Vorgaben halten.

Es gibt keine Sicherheit, dass die KAsse Umgehungskonstellationen (die ja auch den rechtlichen Vorgben widersprechen) akzeptiert.

Gut so - sonst zahlen's nur die Anderen.

Der Sinn von Werkveträgen ist ja ursprünglich nicht, dass es billiger wird - sondern dass sie den Mitarbeiter nicht voll auslasten müssen, weil er woanders auch noch verdient.

yoghurtinator
 
00
1.12.2011, 09:31
"Die Betroffenen hätten zwar die Möglichkeit, in langen Verfahren Recht zu bekommen..."

Von wem ist hier die Rede ? Vom potenziell neuen Selbstständigen oder von seinem potenziellen Arbeitgeber ? Wenn das Unternehmen sich Lohnkosten sparen will, dann sollte doch nicht der Arbeitnehmer/neue Selbstständige dafür auch noch bestraft werden sondern die Mehrkosten vom Unternehmen gefordert werden. Oder ist das im Artikel ohnedies so gemeint ?

Carlos Clementin
00
1.12.2011, 06:36

Da mpssten jetzt alle Kurierfahrer auf die "Nase" fallen. Den Kunden sind hier nicht die belieferten sondern Der Paketdienst. Und das ist meistens nur einer.
Aber auhc manche AG verwenden dieses Argument der Scheinselbstständigkeit, um Veträge zu Freelancer kappen zu können.

Post(er)
10
1.12.2011, 03:35

"Offensichtlich hat die Sozialversicherung so hohe Finanzierungslücken, dass sie gewillt ist, das Rechtsinstitut des Neuen Selbstständigen faktisch zu Fall zu bringen."

Naja hier gehts auch um Reputation, nicht nur um Lücken. Was ist der Sinn einer eigenen Krankenversicherung, wenn die Dienstnehmer mittels Gewerbe diese austricksen. Wer kein echter Unternehmer ist, sollte am Arbeitsmarkt Druck ausüben, um ein Dienstverhältnis zu bekommen.

Ich bin kein "neuer Selbständiger" und eigentlich stolz darauf, weil das nicht jeder schafft! Das ist Wettbewerb und so soll es sein.

ramos
32
30.11.2011, 16:04
Ja, Ja der tiefe Sumpf

der Sozialversicherung. Statt ein intelligentes System der Sozialversicherung in die Wege zu leiten, den tiefen Sumpf der Sozialversicherung trockenzulegen, straft man jemanden (neue Selbständige und deren "Arbeitgeber") mit überhöhten Sozialversicherungsbeiträgen, die in der heutigen internationalen Wirtschaft blanker Unsinn sind. Wer solle das blos bezahlen???

Und unsere Politiker (Gewerkschafter, Beamte und Kämmerer) tun nichts, da sie ja den Kollegen Funktionären nicht die Arbeit wegnehmen können.

RS69
 
00
30.11.2011, 16:24

Ob die Beträge generell überhöht sind oder nicht ist diskutierbar - da bin ich geneigt zuzustimmen.

Hier geht es aber darum, ob manche genauso wie die anderen ihren Beitrag leisten sollen, oder ob Umgehungskosntrukte akzeptiert werden.

RS69
 
16
30.11.2011, 15:36

Beim Tennislehrer, der vom Tennisplatz bezahlt wird - und bei der Krankenpflegerin, die vom Spital bezahlt wird - liegt ja auch ein verstecktes Dienstverhältnis vor.

Beim Tennislehrer, der den Platz mietet, und der vorweisen kann, dass er eine Vielzahl an Kunden hat denen er unabhängig vom Tennisplatzbetreiber seine Rechnungen stellt, wird's weniger problematisch.

Genauso wie bei anderen: Das reale Kriterium ist: Arbeiten Sie nur für EINEN Arbeitgeber, und sind Sie von dem Abhängig, ist es wohl eher ein verdecktes Dienstverhältnis als eine Selbstständigkeit. Da hat die SV ja Recht: Das Konstrukt dient ja nur der Reduktion der Sozialabgaben.

ramos
21
30.11.2011, 16:05
der Sinn des Konstruktes

ist es ja die horrenden Nebenkosten auf ein halbwegs vertretbares Ausmas zu reduzieren.

RS69
 
03
30.11.2011, 16:23

Klar - aber es wird wohl kaum wer ernsthaft beanstanden, dass die SV das nicht durchgehen lässt. ISt ja nur Schmarotzen auf Kosten der Allgemeinheit.

Post(er)
00
1.12.2011, 03:49

Stimme ich zu, es muss einen klaren Unterschied zwischen Unternehmern geben und solchen Leuten die vielleicht sogar glauben, dass sie es sind. Wozu gibt es das AMS, das die Unterscheidung übrigens auch anerkennen soll und hoffentlich unterstützt.

RS69
 
02
1.12.2011, 09:03

Den Unterschied sehe ich vor Allem darin:

Neue Selbstständige nutzen die LEistungen auch Anders - Wenn der eine AG Schlus macht, gehen sie in Arbeitslose, Das Unternehmen kann leicht mal geschlossen und wieder geöffnet werden, ...

Als Unternehmer haben's mehrere Kunden, und der Wegfall eines davon heisst nur, dass einige Zeit lang weniger verdienen. VIele Leistungen wie AL etc können's gar nicht wirklich nutzen.

Und der Sinn der Sache soll ja nicht sein, dass sich Unternehmen die Lohnnebenkosten sparen, und die neuen Selbstständigen schlechter versorgt sind als die regulär Angestellten.

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