Wien - Wolfsgeheul. Der Vollmond steht groß am Himmel, und blutrünstige, mit Motorsägen bewaffnete Zombies stürmen das Haus einer unschuldigen Familie. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird jedem Zuschauer klar: Solch ein Film ist nicht unbedingt für jüngere Zuseher geeignet. Dabei wird diese Zielgruppe besonders von Horrorfilmen angesprochen. Mit gefälschten Schülerausweisen und verstellter Stimme entwickeln sie raffinierte Tricks, um sich bei der Alterskontrolle im Kino vorbeizuschummeln.

In Österreich erscheinende Kinofilme werden durch die Filmdatenbank der Jugendmedienkommission (JMK) im Kulturministerium geprüft und mit einer Alterskennzeichnung versehen. "Die Prüfung erfolgt ausschließlich unter dem Aspekt des Jugendschutzes", erklärt Michael Kluger von der JKM. Kriterien sind "Darstellung von Gewalt, Sexualität und sittengefährdende Inhalte". Die Altersfreigabe bedeutet aber noch keine Empfehlung, betont er, sondern lediglich, dass der Film "konsumiert werden kann, ohne dass dadurch eine bleibende schädigende Wirkung eintritt".

Doch erfüllt diese Beschränkung ihren Zweck? Aus der Sicht von Christian Unger, Marketingleiter der Kinokette UCI Österreich, ist die Ausweitung der Richtlinie und vor allem eine bundeseinheitliche Regelung bezüglich der Altersfreigaben mehr als überfällig: "Bei allem Verständnis für den Wunsch nach kultureller Hoheit der Länder - es ist nicht nachvollziehbar, warum der gleiche Film in der einen Stadt ab null und in einer anderen ab 14 freigegeben ist." Das sei kürzlich etwa bei König der Löwen passiert. Christian Hoffmann vom Cineplexx stimmt zu. Die unterschiedlichen Altersgrenzen stießen auf Unverständnis.
Unterschreiten verboten

Die Frage nach dem angemessenen Alter ist auch eine pädagogische: "Es ist nötig, sich mit Themen wie Gewalt auseinanderzusetzen", sagt Katerina Albrechtowitz. Die Familien- und Sozialberaterin empfiehlt, dass Eltern und Kinder Filme gemeinsam ansehen. Realitätsferne werde so vermieden. Es gilt: Die Jugendschutzbestimmungen, nicht die Eltern, haben das letzte Wort bei Altersfreigaben im Kino. Die Vorgabe der JKM sei bindend. "Wünsche der Eltern können und dürfen wir nicht berücksichtigen", erklärt Hoffmann. Lediglich in Tirol gäbe es eine "parental guidance rule", die den Besuchern ermögliche, die vorgeschriebene Altersgrenze für das Kind in Begleitung einer Aufsichtsperson um bis zu drei Jahre zu unterschreiten. (Mattias Fabian, Stefan Mayer, DER STANDARD, Printausgabe, 30.11.2011)