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Fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen hindern alleinerziehende Mütter an der Vollzeit-Erwerbstätigkeit.

Foto: APA/Patrick Pleul

Linz - Die Arbeiterkammer Oberösterreich will in Zukunft noch einen größeren Schwerpunkt auf die Interessen der Alleinerziehenden legen. Fast 70 Prozent der alleinerziehenden teilzeitbeschäftigten Frauen verdienen weniger als 1500 Euro brutto im Monat, für gut ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten gilt das Gleiche. Auch mangelnde Kinderbetreuung und ein zu hoher Eingangssteuersatz machen alleinstehenden Müttern (und Vätern) das Leben schwer. Jetzt droht auch noch die Kürzung der Wohnbeihife.

Fraueneinkommen besonders niedrig

Rund 17.000 alleinerziehende Arbeitnehmerinnen leben in Oberösterreich, in ganz Österreich sind es rund 111.000. In Oberösterreich sind die Einkommen der Alleinerzieherinnen besonders niedrig, wie übrigens auch die Fraueneinkommen ganz allgemein. 68,5 Prozent der teilzeitbeschäftigten und 25,7 Prozent der vollzeitbeschäftigten alleinerziehenden Mütter in Oberösterreich verdienen laut Lohnsteuerstatistik weniger als 1500 Euro. Im Österreich-Durchschnitt sind es mit 66,3 bzw. 21,3 Prozent doch deutlich weniger.

Unter die magische 1000-Euro-Grenze fallen in Oberösterreich 6,6 Prozent der vollzeitbeschäftigten und 33,2 Prozent der teilzeitbeschäftigten alleinerziehenden Frauen. Auch hier sind die Anteile im Bundesschnitt niedriger.

Teilzeitjobs ernähren keine Familien

Mit einem Teilzeitjob ist es schwer, eine Familie zu ernähren, für einen Vollzeitjob fehlen die passenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Nur 11,7 Prozent der oberösterreichischen Gemeinden haben beispielsweise einen Kindergarten, dessen Öffnungszeiten den Eltern eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen und der insgesamt im Jahr nicht mehr als fünf Wochen geschlossen ist. Eklatant ist auch der Mangel an Ganztagsschulen.

Zu alledem will jetzt auch noch das Wohnbauressort des Landes bei den Wohnbeihilfen kürzen. So sollen in Zukunft auch Unterhaltszahlungen für Kinder bis 162 Euro monatlich beim Bezug von Wohnbeihilfe als Einkommen gerechnet werden. Das würde vor allem alleinerziehende Mütter in unzumutbarer Weise treffen.

Eingangssteuersatz senken

Aus all diesen Gründen will sich die Arbeiterkammer Oberösterreich in Zukunft noch mehr um die Anliegen der Alleinerziehenden kümmern. "Wir fordern eine Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent. Das würde einer Alleinerzieherin mit einem Kind und einem Monatsbrutto-Verdienst von 1500 Euro rund 410 Euro im Jahr bringen", so AK-Präsident Johann Kalliauer. Die Arbeiterkammer setzt sich auch für vollzeitkompatible Kinderbetreuungseinrichtungen und einen Mindestlohn von 1300 Euro für Vollzeitbeschäftigte ein.

Negativsteuer zurückholen

Alleinerziehende, die mit ihrem Einkommen unter die Steuergrenze fallen, bekommen den Alleinerzieherabsatzbetrag (494 Euro bei einem Kind, 669 Euro bei zwei Kindern, 220 Euro für jedes weitere Kind) übrigens als Gutschrift vom Finanzamt ("Negativsteuer") im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt. Das gilt bis fünf Jahre rückwirkend. Wer also diese Gutschrift für das Jahr 2006 noch nicht geltend gemacht hat, sollte das bis Jahresende tun. (red)