EuGH soll über Urheberrecht bei Software entscheiden

30. November 2011, 10:23

Die Funktionalität von Software sowie die Programmiersprache, in der sie geschrieben wurde, sind nicht urheberrechtlich schützbar

Die Funktionalität von Software sowie die Programmiersprache, in der sie geschrieben wurde, sind nicht urheberrechtlich schützbar. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union, Yves Bot, in seinem Schlussantrag bei einem Verfahren, das der Softwarehersteller SAS angestrebt hat. Die Rechtssprechung des EuGH folgt meist den Schlussanträgen des Generalanwalts.

Die Programmiersprache einer Software sei der Sprache vergleichbar, die ein Autor zur Verfassung eines Romans verwendet: Zwar sei das damit geschriebene Werk urheberrechtlich geschützt, nicht aber die Sprache selbst, argumentiert Bot. Würde hingegen die Funktionalität geschützt, dann würden damit "zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung" Ideen monopolisiert. (red)

stolmich
00
5.12.2011, 22:32
Abschaffen,

und zwar ersatzlos und sofort. Wie komme ich als zahlender Kunde dazu, immer mit verbuggten Scheiß arbeiten zu müssen und ausspioniert zu werden?? Phone-Home-Funktionen gehören verboten, oder per dafault abgedreht. Schadenersatzpflicht für Hersteller, deren Software leicht hackbar ist, wie etwa die Carrier-ID bei Android. FEHLERFREI, KOMPATIBEL und absturzsicher soll Software sein.

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