Mord ist kein Arbeitsunfall

30. November 2011, 09:21
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    Foto: www.pixelio.de, Carsten Grunwald

Mord - und die Versicherung zahlt nicht. Dies musste die Witwe eines Mannes in Deutschland zur Kenntnis nehmen. Das Gericht lehnte eine derartige Zahlung ab, die Witwenrente wurde ihr allerdings zugesprochen. 

Wenn ein Arbeitnehmer auf einer beruflichen Dienstfahrt einen gewaltsamen Tod stirbt, gilt das nicht unbedingt als Arbeitsunfall, so die Begründung des Landessozialgerichts Stuttgart.

Hintergrund des Prozesses war ein Familiendrama: Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte den 59-Jährigen auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet. Der Vater starb. Daraufhin verlangte die Mutter vom Unfallversicherer eine Witwenrente, schließlich habe sich das Geschehen auf einer beruflich bedingten Fahrt ereignet.

Das Ehepaar hatten zwei Pizzerien betrieben, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden. Der Mann war offiziell nur als Koch angestellt, es spreche aber viel dafür, dass er der eigentliche Inhaber des Betriebs gewesen war, so die Richter. Als Arbeitsunfall wollten sie den Mord nicht werten. Mit der Berufstätigkeit des Mannes habe die Tat schließlich nichts zu tun. Vielmehr habe sich der Sohn die Fahrt zum Steuerberater nur aus Zufall ausgesucht. (red)

Monsieur Ridicule
02
30.11.2011, 09:28
Nachrichtenwert ?

No na ist ein Familienstreit kein Arbeitsunfall, sogar wenn er in der eigenen Werkshalle stattgefunden hätte. Wäre der bedauernswerte Mann bei seinem geschäftlichen Termin vom Steuerberater selbst ermordet worden, DANN wäre es ein Arbeits"unfall" nach dem Leistungsrecht der Unfallversicherung gewesen.

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