Die Wiener Staatsanwaltschaft ermittelt in der Causa AWD "gegen rund 20 Personen aus dem Kreis des Managements"
Wien - Der Finanzdienstleister AWD muss sich in Österreich wegen des
Verkaufs von Immofinanz- und Immoeast-Aktien seit fast drei Jahren vor Gericht
herumschlagen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wirft dem AWD vor,
Kleinanlegern die Papiere in großem Stil als sichere Anlage verkauft zu haben.
Fünf Sammelklagen im Namen von 2.500 mutmaßlich Geschädigten und einem
Streitwert von 40 Mio. Euro sind gerichtsanhängig. Im April hat der VKI auch
eine umfangreiche Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs bei der
Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Als Verdächtige werden AWD-Gründer Carsten
Maschmeyer sowie aktuelle und frühere Geschäftsführer von AWD Österreich und das
Unternehmen selbst ausgemacht. Die Wiener Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in der Causa AWD "gegen rund
20 Personen aus dem Kreis des Managements", bestätigte der Sprecher
der Anklagebehörde, Oberstaatsanwalt Martin Ulrich, am
Mittwoch.
Wie lange die Ermittlungen noch dauern, ist noch nicht absehbar.
"Das hängt vom Verlauf der Prüfung ab", sagte Ulrich. Er bestätigte
auch, dass seine Behörde bereits "mehrfach Vernehmungen durchgeführt"
hat. Rund
1.800 vom VKI vertretene Anleger wollen sich einem etwaigen Strafverfahren als
Privatbeteiligte anschließen. Der AWD weist die Vorwürfe "mit aller
Entschiedenheit und auf das Schärfste" zurück und erwägt rechtliche Schritte.
Wie in den Zivilklagen lautet der Hauptvorwurf des VKI auf systematische
Fehlberatung. Offenbar haben die Verbraucherschützer in den vergangenen Jahren
umfangreiches Material zur Causa AWD gesammelt - von internen
Schulungsunterlagen bis hin zu Verträgen und brisanten Aussagen ehemaliger
hochrangiger Manager über das "Innenleben" des Strukturvertriebs. Die
VKI-Anwälte von der bekannten Wiener Kanzlei Soyer & Partner sowie
Rechtsvertreter Stephan Briem haben die Erkenntnisse des Vereins in eine 83
Seiten starke Strafanzeige gepackt, die der APA vorliegt. Im September und
Oktober folgten zwei Nachträge mit neuem Beweismaterial.
Sein und Schein
Der VKI kommt zum Schluss, dass Maschmeyer, bis 31. September 2009 Vorstand
der deutschen AWD Holding AG, "maßgeblich für die Entwicklung und Durchsetzung
der betrügerischen Strategie des AWD" verantwortlich gewesen sei. Sein
unternehmerisches Verhalten sei geprägt von einer "Diskrepanz zwischen Sein und
Schein".
Auch die AWD-Geschäftsführung die zweite Managementebene, die Direktoren,
sowie die AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH in Wien sehen die
Konsumentenschützer in der Pflicht. Sie hätten die einfachen AWD-Vermittler
(Agenten) in ihrem "betrügerischem Verhalten" verstärkt, nämlich Kunden zu
täuschen, um möglichst hohe Provisionen zu kassieren. Das System AWD sei so
aufgebaut, dass es für risikoreichere Produkte, die noch dazu lange gehalten
wurden, das meiste Geld gebe. Dieses "skrupellose Verhalten" habe letztendlich
zehntausenden Anlegern hohe Verluste beschert.
Die Verdächtigen - 20 an der Zahl - werden allesamt des schweren
gewerbsmäßigen Betrugs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) bezichtigt: Der AWD habe
seine Kunden nicht über das Risiko von Immofinanz- bzw. Immoeast-Aktien
aufgeklärt und zur einseitigen Übergewichtung des Portfolios in Immobilienaktien
geraten. Die Papiere seien unter Hinweis auf das "einseitige, irreführende und
tendenziöse" Sachverständigengutachten von Leopold Wundsam unrechtmäßig als
mündelsicher angepriesen, die Veranlagung in einzelne Immobilienaktien in
betrügerischer Absicht als Veranlagung in "Immobilienfonds" bezeichnet worden.
Der AWD hätte sich aus Sicht des VKI auch nicht als "unabhängiger
Finanzoptimierer" bezeichnen dürfen.
Besonders viel Raum widmen die VKI-Anwälte dem aus ihrer Sicht "hoch
komplizierten und intransparenten" Provisionssystem des AWD. Hier stützen sie
sich unter anderem auf die Aussagen eines ehemaligen hochrangigen AWD-Managers,
der unter dem Pseudonym Maximilian von Ah über seine Zeit beim AWD einen Roman
verfasst hat und am 10. November 2011 auf Einladung des VKI bei einem
Hintergrundgespräch in Wien Journalisten tiefe Einblicke in die internen Abläufe
von Strukturvertrieben gewährt hat. Am selben Tag packte der Deutsche auch bei
der hiesigen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus und bekräftigte
dort seine Aussagen; das Zeugenvernehmungsprotokoll liegt vor. Von Ah
hatte laut Eigenangaben bereits 1989 beim AWD angeheuert und ab 1992 das
Vertriebsnetz in der Schweiz aufgebaut. Zum Schluss hatte er 500 Mitarbeiter
unter sich, 1995 kam es wegen unklarer Geldflüsse zum Bruch mit Maschmeyer, von
Ah kündigte fristlos. Bei seiner Vernehmung in Wien ging von Ah nicht nur auf
die Arbeitsweise des AWD ein (Ablauf von Schulungen, Verkaufsrhetorik), sondern
auch auf das Provisionssystem. Laut von Ah drängen Strukturvertriebe ihre
Vermittler in die Schuldenfalle, sie durchschauten das System selbst erst nach
und nach. Vor Journalisten in Wien sprach er sogar von"psychologischem
Infiltrieren" und machte klar: "Das ganze ist ein System."
Aussagen von Beratern
Dieser Argumentation schließt sich der VKI in seiner Strafanzeige an - und
untermauert seine Vorwürfe zusätzlich durch zahlreiche Aussagen von ehemaligen
AWD-Beratern, die zum Teil in Zivilprozessen vor Gericht als Zeugen einvernommen
wurden. Die AWD-Vermittler, so der VKI, seien sozusagen Systemopfer respektive
"instrumentalisiertes Werkzeug" gewesen. Ihnen seien "unrealistisch hohe
Einkommen" in Aussicht gestellt worden, in Wirklichkeit seien viele nach
Abgrasen ihres Familien- und Bekanntenkreises "ernüchtert" wieder ausgeschieden.
"Das Verhalten der Führungskräfte des AWD gegenüber den AWD-'Beratern' kann
wohl am besten mit dem Begriff 'Tarnen und Täuschen' umschrieben werden", wird
in der Strafanzeige festgestellt. Es würden zwei "Parallelwelten" geschaffen,
einerseits die "gesetzestreue nach außen und andererseits die wahre, die nach
dem Gesetz vorgeschriebene Verantwortung missachtende Praxis nach innen". (APA)