Völkerrechtliche Unterschiede zwischen Kosovo und Palästinensergebieten
Wien - Es war ein langer Kampf um Territorium, ein geopolitisches Spiel
von Großmächten, eine Frage von militärischer Überlegenheit und
regionaler Sicherheit. Es gibt Parallelen zwischen dem Weg des Kosovo zu
seiner Unabhängigkeit und Staatlichkeit, und dem Weg zu einem möglichen
palästinensischen Staat. Doch kann man die beiden Entwicklungen
völkerrechtlich überhaupt vergleichen?
Jene Staaten, die die Unabhängigkeit des Kosovo unterstützen, verweisen
ja stets auf die Sondersituation (Nato-Angriffe, humanitäre
Intervention), um jeglichen Vergleich zu unterbinden. Dennoch. Durch die
Politik der Kosovo-Albaner wurden Fakten geschaffen, von denen heute
niemand mehr absehen kann. Der Wiener Völkerrechtler August Reinisch
spricht von einer "gewissen Vorbildwirkung" des Kosovo. Völkerrechtlich
gesehen gibt es aber große Unterschiede in den beiden Fällen.
Ein Staat ist dann ein Staat, wenn er über drei wesentliche Elemente der
Staatlichkeit verfügt: ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine
effektive Staatsgewalt. "Kosovo ist demnach definitiv ein Staat, er wird
zwar belächelt, aber ist Mitglied im Club", sagt der Linzer
Völkerrechtler Franz Leidenmühler. Im Fall Palästina gebe es hingegen
keine effektive Staatsgewalt. Auch Reinisch meint, es fehle
wahrscheinlich in diesem Fall an ausreichender Staatlichkeit.
Denn völkerrechtlich relevant ist, dass die Staatsgewalt nach außen
unabhängig ist, eine Aussicht auf Dauer hat und nach innen effektive
Kontrolle ausgeübt wird. Diese Elemente können aber durch einen Prozess
"entstehen", bei dem auch die Anerkennung durch andere helfen kann.
Reinisch vergleicht deshalb die Palästinenser-Gebiete mit
Bosnien-Herzegowina (BiH) im Jahr 1991. Auch in BiH wurden Teile des
Landes von Kräften kontrolliert, die nicht hinter der Unabhängigkeit
standen (von den bosnischen Serben). Die Anerkennung von BiH durch
andere Staaten war dann eine Starthilfe.
Reinisch verweist aber darauf, dass die Anerkennung prinzipiell nur
"deklaratorische Bedeutung" hat. So wurde Palästina von 128 Staaten, der
Kosovo erst von 85 der 193 UN-Mitgliedstaaten anerkannt.
Anders als im Fall Kosovo würde es sich bei einem palästinensischen
Staat zudem nicht um eine Sezession handeln. Weil jeder Staat das Recht
hat, eine Sezession zu verhindern, hätte aus völkerrechtlicher Sicht
nichts dagegen gesprochen, wenn Serbien versucht hätte, diese
niederzuschlagen, erklärt Leidenmühler. Allerdings hatte Serbien zu
diesem Zeitpunkt schon längst keine Kontrolle mehr über das kosovarische
Territorium, weil es sich nach der Nato-Intervention 1999 zurückziehen
musste. In den Jahren danach konnte der Kosovo dann unter dem
Schutzmantel der UN-Verwaltung eine effektive und unabhängige
Staatsgewalt bilden.
Voraussetzung dafür war die UN-Resolution 1244. Wenn Palästina eine
solche UN-Resolution hätte, dann könnte unter dem Schutzmantel der UN
auch in den Palästinensergebieten "Staatlichkeit wachsen", meint
Leidenmühler. Allerdings kann sich Leidenmühler nicht vorstellen, dass
die USA einer internationalen Verwaltung der Palästinenser-Gebiete
zustimmen würde.
Die Kosovaren wollen mittlerweile die Resolution 1244 lieber loswerden.
Denn Serbien pocht auf 1244, um eine weitere Anerkennung des Staates
Kosovo durch andere Staaten zu unterbinden. Völkerrechtlich, so
Leidenmühler, sei 1244 aber schon längst obsolet, weil die
internationale Verwaltung ja praktisch keine Rolle mehr spielt. "Wir
bräuchten eine neue Resolution", sagt er. Dass der kosovarische Staat
keine effektive Kontrolle im serbisch besiedelten Norden hat, hat laut
Leidenmühler keine negativen Auswirkungen auf dessen Staatlichkeit. Ein
Staat müsse nur effektive Staatsgewalt im Kernterritorium ausüben,
erklärt er. (DER STANDARD-Printausgabe, 30.11.2011)