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Das Outfit der Finanzministerin war schriller als die angeschlagenen Töne: Maria Fekter, Staatssekretär Andreas Schieder (rechts) und Salzburgs Finanzreferent David schafften eine Einigung.

Foto: APA/Gindl

Salzburg - Der Auftritt von Finanzministerin Maria Fekter deutete nicht auf weißen Rauch hin. Bevor die Konferenz mit den Finanzreferenten der Bundesländer zu Ende war, rauschte die ÖVP-Politikerin ab, um ihren Flug zum Euro-Finanzministertreffen nach Brüssel zu erwischen. Telefonisch ließ sie dann ausrichten, die Maastricht-Kriterien sollten in der Verfassung verankert werden, dazu hätten die Länder-Vertreter ihr Placet gegeben. Ebenso soll der Stabilitätspakt wie geplant in der Verfassung verankert werden.

Am Ende der neunstündigen Verhandlungen verkündeten dann die Vertreter von Regierung und Ländern eine Grundsatzeinigung für eine Schuldenbremse. "Weißer Rauch aus Salzburg", sagte der turnusmäßige Vorsitzende der Landesfinanzreferenten David Brenner (SPÖ). Bund, Länder und Gemeinden hätten sich geeinigt, bis 2017 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, berichtete der Salzburger Landesfinanzreferent Brenner. Bei dem zähen Ringen haben die Länder dem Bund freilich so einiges abgeräumt.

So wird es die solidarische Haftung unter den Ländern nicht geben, sondern jedes Land wird ein eigenes Kontrollkonto erhalten. Sonst würden möglicherweise die Sparsamen bestraft, argumentierten die Länder.

Auch die Gemeinden werden - länderweise zusammengefasst - ein solches Kontrollkonto führen. Um den Gebietskörperschaften ihren Handlungsspielraum nicht zu nehmen, sind Überziehungsspielräume vorgesehen, die bei Inanspruchnahme wieder rückgeführt werden müssen. Die Schwankungsbreite auf diesen Kontrollkonten betragen für den Bund 1,25 Prozent vom Brutto-Inlandsprodukt, jene der Länder 0,35 Prozent und der Gemeinden 0,1 Prozent. Ab diesen Werten müssen Zahlungspläne vorgelegt werden.

Die Entscheidungshoheit für Ausgaben im Katastrophenfall, die die Budgetziele überschreiten, soll bei der jeweils betroffenen Gebietskörperschaft bleiben. Für die Gemeinden freilich sollen in solchen Fällen die Landtage zuständig werden, "damit nicht jeder umgestürzte Baum eine Katastrophe wird" , wie Brenner sagte.

Transparente Haushalte

Das Haushaltsrecht des Bundes müssen die Länder auf eigenen Wunsch nicht übernehmen. Dafür verpflichten sie sich, für eine transparente und vergleichbare Haushaltsführung zu sorgen.

De facto aufgeschoben wurde das Thema Finanzausgleich, bei dem Bund, Länder und Gemeinden den Steuerkuchen aufteilen. Die Länder drängten darauf, die bis Ende 2014 gültige Vereinbarung bis 2017 zu verlängern. Herausgekommen ist eine Willenserklärung, den Finanzausgleich "partnerschaftlich" zu verhandeln. Wie diese konkret aussieht, blieb offen. Darüber werde man reden, sagte Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP).

Fekter und Schieder glauben an eine rasche Lösung, ebenso im Fall der Verhandlungen mit der Opposition um ein Ja zur Schuldenbremse (Artikel rechts) - auch wenn Grüne und BZÖ keine entsprechenden Signale aussenden. Vorsichtiger ist Wiens Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ): Sie müsse das Salzburger Ergebnis erst ihrem Grünen Koalitionspartner erklären. (APA, jo, neu, DER STANDARD; Printausgabe, 30.11.2011)