Die Besitzer von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten hätten mit dem Erwerb ihres Fahrscheines einen Vertrag mit den Wiener Linien geschlossen, so die Begründung. Dieser Vertrag sei aber nicht eingehalten worden. Konkret wird Wille die Kosten für den "Ersatztransport" sowie anteilsmäßig die Fahrscheinkosten einklagen. Er rechnet sich durchaus "gute Chancen" mit der Klage aus.
Kein Arbeitsstreik
Nach seiner Ansicht hat es sich bei dem Streik nicht um einen Arbeitsstreik, sondern um einen "politischen Streik" gehandelt. Beim Musterprozess gehe es zwar um eine verhältnismäßig kleine Summe, werde dieser aber gewonnen, würde sicher eine Flut an weiteren Anträgen gestellt, so Wille. Dann käme auch ein größerer Betrag auf die Wiener Stadtwerke zu, glaubt er. Mit einem Urteil rechnet er bis Jahresende.
Bei den Wiener Linien sieht man die Rechtslage naturgemäß anders. Bei dem Streik habe sich nicht um eine Konflikt gehandelt, "wo das Unternehmen etwas zur Klärung beitragen konnte", meinte Sprecher Johann Ehrengruber. "Hier geht es darum, dass Bürger zum Mittel des Streiks greifen und ein Teil zufällig Mitarbeiter bei den Wiener Linien ist".
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