Brüssel - Die Zinsbesteuerungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) ist nach jahrelangem Tauziehen am Dienstag formal verabschiedet worden. Im Folgenden die wichtigsten Schritte seit Ende der 80er-Jahre:

  • Ende der 1980er-Jahre: erste Vorschläge für eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Besteuerung von Zinserträgen. Vorschläge für eine Quellenbesteuerung in der Höhe von 15 Prozent stoßen auf Opposition in London und Luxemburg.
  • Juni 1998: Annahme der Zinsbesteuerungsrichtlinie im Rahmen eines dreiteiligen Steuerpakets. Das Koexistenzmodell lässt den EU- Staaten Im Kampf gegen Steuerflucht die Wahl zwischen Informationsaustausch und Quellensteuer.
  • Juni 2000: Nach anhaltendem Widerstand Großbritanniens schwenkt die EU am Gipfel von Feira (Portugal) zum ausschließlichen Informationsaustausch über. Zur Abwendung von Steuerflucht sollen die Schweiz und andere Drittstaaten "gleichwertige Maßnahmen" einführen. Die EU setzt sich zum Ziel, bis Ende 2002 mit der Schweiz, den USA, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra ein Abkommen zu schließen.
  • Juli 2001: Die Schweiz und die EU starten die Verhandlungen zu den Bilateralen II.
  • Jänner 2002: Die Schweiz verabschiedet ihr Verhandlungsmandat zum Dossier Zinsbesteuerung. Die EU bereinigt ihr Verhandlungsmandat erst im Juni 2002.
  • Juni 2002: Die Schweiz und die EU nehmen im Juni Verhandlungen über ein Zinsbesteuerungsabkommen auf. Zuvor hatte die Schweiz darauf bestanden, dass die EU bei den 2001 lancierten Bilateralen II Hand zu Verhandlungen in allen Dossiers bietet.
  • September 2002: Die EU erhöht im Herbst den verbalen Druck auf die Schweiz. EU-Finanzkomissar Frits Bolkestein erörtert erstmals Sanktionsmöglichkeiten. Ende September machen die EU-Außenminister den Fortgang der übrigen Bilateralen von Fortschritten bei der Zinsbesteuerung abhängig.
  • Oktober 2002: Der Finanzminsterrat (Ecofin) beschließt keine Sanktionen gegen die Schweiz. Der britische Finanzminister Gordon Brown setzt die Schweiz mit Vorwürfen unter Druck.
  • Jänner 2003: Die EU-Finanzminister einigen sich am 21. Jänner auf eine Zinssteuer-Richtlinie, die teils wieder zum Koexistenzmodell zurückkehrt: Eine Quellensteuer statt der Meldepflicht wird Belgien, Luxemburg und Österreich erlaubt.
  • März 2003: Der Schweizer Bundesrat Kaspar Villiger und Vertreter der EU-Kommission und des griechischen EU-Vorsitzes einigen sich am 6. März in Brüssel auf die wesentlichen Elemente eines Zinssteuer-Abkommens.
  • März 2003: Italien verhindert am 7. März die endgültige Annahme des Steuerpakets in der EU und fordert Zugeständnisse für seine Milchbauern im Zusammenhang mit überschrittenen EU-Milchquoten.
  • Juni 2003: Die EU-Finanzminister erzielen am 3. Juni mit Italien einen Kompromiss im Milchquoten-Streit und verabschieden das EU-Steuerpaket einschließlich der Zinsbesteuerungs-Direktive. (APA/sda)