Sollte das Gesetz tatsächlich am Dienstag den Ministerrat passieren, könnte sich ein Beschluss noch vor der Sommerpause ausgehen. Am 3. Juli könnte das neue TKG den Verkehrsausschuss passieren und dann in den letzten Nationalratssitzungen um den 8. und 9. Juli beschlossen werden. Der Bundesrat könnte dann am 22./24. Juli darüber entscheiden und der von der EU vorgegebene Zeitplan damit eingehalten werden.
Sollte Österreich das neue TKG gemäß EU-Vorgabe nicht bis zum 24. Juli 2003 beschließen, drohe der Alpenrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, sagte Wolf-Dietrich Grussmann von der EU-Kommission zuletzt zur APA. Bei einer Verzögerung würde im äußersten Fall eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drohen.
Künftig europaweit einheitlicher Rechtsrahmen
Das neue TKG soll laut EU-Vorgaben einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen und einheitliche Rechtssicherheit bringen. Der Telekommarkt soll laut neuem TKG künftig in 18 - statt bisher 4 - Teilmärkte gegliedert werden, erlaubt werden künftig die Übertragung von Mobilfunkfrequenzen und die Mitnahme der Telefonnummer beim Betreiberwechsel (Nummernportabilität).