Ärzte müssen laut Gesetz trotz Kündigung arbeiten
Bratislava - Die slowakische Regierung hat am Montag in 15 von 80
großen Krankenhäusern den Notstand erklärt. Das bedeutet, dass in diesen
Krankenhäusern die Ärzte dem Gesetz nach ihre Pflichten erfüllen müssen, selbst
wenn sie bereits zum 1. Dezember ihre Kündigung eingereicht hatten. Der Notstand
kann dem Gesetz nach 90 Tage dauern. Die Erklärung des Notstandes ist die
Antwort der Regierung auf die Streikdrohung der Ärzte, die damit ihren
Forderungen nach höheren Gehältern Ausdruck verleihen und die Verwandlung der
Krankenhäuser in Aktiengesellschaften verhindern wollen.
Die Regierung hat den Forderungen entsprechend zwar auf einen Börsengang der
Spitäler verzichtet, bei der Frage nach der Erhöhung der Gehälter konnte man
sich allerdings nicht einigen. Die Ärzte forderten im Durchschnitt eine
Gehaltserhöhung von 700 Euro. Die scheidende Premierministerin Iveta Radicova
erklärte aber, dass eine Erhöhung der Gehälter um 300 Euro das Maximum
darstelle, das sich die Slowakei derzeit leisten könne. (APA)