Verdacht auf Amtsmissbrauch

Staatsanwalt ermittelt gegen Fremdenbehörden

28. November 2011, 18:31
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    Schubhaft über alles: Auch Gerhard R. von der Sicherheitsdirektion NÖ meldete sich laut "Resümeeprotokoll" - hier ein Faksimilie - bei der Besprechung am 18. 12. 2007 zu Wort.

Verdacht auf Amtsmissbrauch, Freiheitsentzug durch exzessive Schubhaftverhängung

Wien / Wiener Neustadt - Für Asylsuchende in Österreich war 2006 kein gutes Jahr. Im Jänner trat eine Novelle des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft, laut der Flüchtlinge schon bei bloßem Verdacht, dass nicht Österreich, sondern ein anderer EU-Staat für ihr Verfahren zuständig sei, in Schubhaft eingesperrt werden konnten.

Die Betroffenen saßen vielfach monatelang in den Polizeianhaltezentren ein. Anwälte beschwerten sich, doch vielfach mussten die Fälle erst zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) getragen werden, um Enthaftungen zu erzwingen. Und erst eine Vielzahl eindeutiger VwGH-Beschlüsse beendete die Praxis vorauseilenden Freiheitsentzugs.

73 Tage lang etwa atmete in diesem Jahr ein junger Mann aus Tschetschenien nur gesiebte Luft. Am 18. April war er mit Beschluss von Nikolaus S. von der Badener Fremdenpolizei im Schubgefängnis am Wiener Hernalser Gürtel eingesperrt worden. Adrienne Z. vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich hatte eine Beschwerde abgewiesen. Letztlich hatte erst ein VwGH-Bescheid, der die gesamte Haft als rechtswidrig bezeichnete, die Enthaftung am 30. Juni erzwungen.

Der Anwalt des Tschetschenen, Herbert Pochhieser, klagte daraufhin 14. 429,30 Euro Haftentschädigung für diesen ein. Die Rechtssache zog sich in die Länge - bis zum Knalleffekt jetzt, fünfeinhalb Jahre später: Am 14. 11. 2011 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) Wien die Causa dem Landesgericht Wiener Neustadt überantwortet.

Belastendes Protokoll

Es solle geprüft werden, ob sich Nikolaus S. und Adrienne Z. der vorsätzlichen Freiheitsentziehung" sowie des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben, ersuchte ZRS-Richter Karl Lughofer. Und ob sie dies "in Zusammenwirken" mit Gerhard R. von der Sicherheitsdirektion NÖ und dem Innenministeriumsbeamten Herbert M. getan haben. "Eine solche Übermittlung an ein Straflandesgericht ist bisher einmalig", kommentiert Pochhieser.

An Brisanz gewinnt die Angelegenheit zusätzlich durch das Protokoll einer "fremdenpolizeilichen Besprechung" am 18.12. 2007 in den Räumen der Sicherheitsdirektion NÖ. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verschärfungen - sowie nach dutzenden Höchstgerichtentscheidungen, die sie teilweise wieder entschärften - sannen drei der vier Genannten nach Auswegen, um die exzessive Schubhaftverhängung trotzdem aufrechtzuerhalten; der Standard berichtete Anfang 2008 darüber.

"Es gibt kaum einen Fall, den der VwGH nicht behoben hat. Es wird daher sehr schwierig werden, die Schubhaftbescheide zu halten", wird in dem Protokoll Adrienne Z. zitiert. Während Herbert M. die Fremdenpolizei beruhigt: Dass sie vor "Zwangsmaßnahmen mit Familienbezug" nunmehr die Sicherheitsdirektionen konsultieren müsse, sei keine "Bevormundung". Sondern bloß ein Koordinationsversuch, da Fälle wie "Zogaj und Zegaj von den Medien aufgegriffen werden".

Am Landesgericht Wiener Neustadt bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft den Erhalt des Aktes. Bei den Grünen kündigte Menschenrechtssprecherin Alev Korun eine parlamentarische Anfrage an. (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 29.11.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 70
1 2
Lord of Dawn
10
3.12.2011, 12:29
Das Land des

institutionalisierten Rassismus

*würg*

Olgas1
11
30.11.2011, 00:13
Was ist das nur für eine grauenhafte Albtraum-Welt geworden?

Überall laufen frei Verbrecher, Rechtsextremisten, Wirtschaftskriminelle und Sadisten herum und entziehen Unschuldigen die Freiheit!

Marlon62
04
30.11.2011, 16:00
Das ist die Welt der

Straches, Scheuchs, Grafs, Rosenkranzes, Fekters, Mikl-Leitners und Co.

hinkemann
12
29.11.2011, 15:39
Der einzig richtige Weg!

Die einzelnen Handelnden für Rechtsverletzungen persönlich verantworlich zu machen - mit allen damit verbundenen Folgen (d. h. beim Beamten Amtsverlust, damit verbunden: Verlust des Ruhegenusses = der Pension) - ist die einzige Möglichkeit, sich auf dem Boden des Rechts gegen das, was in diesem Staat schiefläuft, wehren zu können. Das Fremdenrecht ist dafür natürlich besonders "dankbar", grundsätzlich "hilft" es aber auch in vielen anderen Bereichen schon, den handelnden Beamten disziplinäre/strafrechtliche Konsequenzen anzudrohen.

</ lustig>
42
29.11.2011, 13:24
Der zwischen einem Politflüchtling und einem Wirtschaftsflüchtling

ist schnell erklärt:

der Politflüchtling bleibt im erstbesten sicheren Drittland und wartet die nächstmögliche Gelegenheit ab, wieder in seine Heimat zu kommen um mitzuhelfen, einen politischen Umschwung herbeizuführen.

Den Wirtschaftsflüchtling zieht es weiter in den Westen.

Per se noch nichts schlechtes: die meisten Wirtschaftsflüchtlinge sind bis in die Haarspitzen motiviert, ihre persönlichen Lebensumstände zu verbessern. Eigentlich genau das, was unser Beamten- und Pensionistenstaat brauchen würde.

Aber: ein nicht zu geringer Anteil dieser Flüchtlinge dürfte als Kriegspartei auch erhebliche persönliche Schuld auf sich geladen haben. Es wäre naiv zu glauben, dass dies keine Auswirkungen auf das Gastland hätte.

wiesengarten
00
3.12.2011, 09:12
In welcher Phantasiewelt leben Sie?

Ein "Polit"-Flüchtling aus Tschetschenien wird sich in Polen gewiss sehr sicher fühlen, wo die russischen Geheimdienste ihr Unwesen treiben.

Nicht jeder Flüchtling, der wegen Verfolgung durch die Milizen das Land verlassen hat, war politisch tätig und hat die Absicht es im Aufnahmeland zu werden.

Meinen Sie, dass Flüchtlinge nur dann glaubhaft sind, wenn sie vom Ausland aus ihre Heimat wiederaufbauen wollen?

Luky Pozzo
00
29.11.2011, 15:17
Und zu welcher Kategorie gehören Sie?

Sie müssen Ihr ganzes Leben als Flüchtling verbracht haben - wo Sie doch so viel zu wissen vorgeben, dass Sie Millionen von Menschen in ganze 2 Kategorien einteilen können.

Herr und Frau Österreicher
 
01
29.11.2011, 14:43

So, gibts in ihrer Welt auch irgendwelche Grauzonen, oder ist alles entweder schwarz oder weiß?

Wenn ich flüchten müsste, würde ich mir ganz genau überlegen wohin! Sie natürlich nicht, sie nehmen das "erstbeste Land"...

Wenn ich dort, oder wo auch immer, angekommen bin, werde ich versuchen, mich dort so gut es geht, einzuleben. Da niemand sagen kann, ob und wann ich zurück kann, suche ich arbeit, schließe freundschaften etc. Sie nicht, sie sitzen zu hause und warten auf den Sanktnimmerleinstag (werfen aber geichzeitig anderen, die das tun, vor, sich "nicht zu integrieren)...

</ lustig>
10
29.11.2011, 16:23
Ich glaube schon,

dass ich in ausreichendem Maße in Grauzonen differenziere.

Deshalb lasse ich ja die Gleichung: Asylwerber = Opfer nicht in jedem Fall gelten.

Schon gar nicht, wenn in diesem Forum vorverurteilt, nach dem Pranger gerufen und Godwin's Law bemüht wird.

Als Flüchtling müssen Sie mit dem erstbesten sicheren Land vorlieb nehmen. Sonst würde dieses System nicht funktionieren.

Und: ich bin dafür, dass die Genfer Flüchtlingskonvention nicht nur auf Punkt und Komma eingehalten, sondern nach Möglichkeit übererfüllt wird. (z.B.: "Humanitäres Bleiberecht").
Aber der Sachverhalt darf eben nicht ausschließlich mit Herz, sondern muß auch mit Hirn beurteilt werden.

Und in diesem Standpunkt dürften wir beide uns unterscheiden.

Ernst Kratochwil
21
29.11.2011, 15:40
"Wenn ich flüchten müsste, würde ich mir ganz genau überlegen wohin! Sie natürlich nicht, sie nehmen das "erstbeste Land"...

Nur muß man dabei auch die Gesetze der Aufnahmestaaten einhalten.

Wenn die ein Abkommen haben, dass der erste sichere Staat für den Asylantrag zuständig ist, dann werden Sie sich danach halten müssen.

Es ist kein Menschenrecht, dass man sich den Aufnahmestaat frei wählen kann.

Die angeklagten Beamten haben nur versucht die EU Verordnungen durchzusetzen. Ob Sie mit der Wahl der Mittel zu weit gegangen sind, muß ein Gericht klären. Der Hass mit dem sie deshalb von einigen verfolgt werden ist mMn unbegründet.

yotix
 
15
29.11.2011, 14:22

Grotesk falsch, hirnriss und weltfremd.

Meinst du etwa, dass Österreicher, die 1938 in letzter Sekunde ihr Leben ins Ausland retten konnten, sich gleich 1946 wieder zur Einreise hätten anstellen wollen, oder sollen?

Oder ist deiner "lustigen" Ansicht nach jeder Österreicher, der 38 geflogen war und dann in seiner neuen Heimat blieb, bloßer "Wortschaftsflüchtling" gewesen?

Man kann sichs auch zu einfach machen, so wie du, aber die meisten reden sich dann nur Rassismus und brutale Abschieblösungen schön.

</ lustig>
10
29.11.2011, 16:00
Danke für die Schmeicheleien.

Lassen Sie den Völkermord '38-'45 zur Seite.
Der hat nämlich mit unserem Beispiel absolut nichts zu tun.

Beide Tschetschenien-Kriege wurden von islamischen Separatisten mit dem Ziel geführt, nach Auflösung der UdSSR einen islamisch-fundamentalistischen Staat zu gründen.

Beide Kriege wurden von den Separatisten verloren, was viele von ihnen, wegen Verfolgung durch das russische Regime, zur Flucht nötigte. Daher sind diese Islamisten im Flüchtlingsstrom "zumindest nicht unterrepräsentiert".

Würden die Taliban in Afghanistan den kürzeren ziehen, könnten Sie Ihren Altruismus schon wieder unter Beweis stellen. Die haben nämlich die gleiche Gesinnung.

Man kann mir viel unterstellen, aber das mit dem weltfremd überlass ich Ihnen.

die naive
21
29.11.2011, 14:09

Ja, so ist es!

Zu Ihrem letzten Absatz: Möchte manchmal gar nicht wissen, wieviele Folterer, Mörder, Vergewaltiger etc sich hier in Ruhe aufhalten können.

naihoit
02
29.11.2011, 13:15
Wer der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft anvertraut wird hat schon verloren,

auch wenn der Prozess gewonnen wird.
Und damit das auch so bleibt werden da Staatsanwälte, die wider besseres Wissen existenzvernichtende Prozesse über Jahre hin ziehen und dann -von Anfang an eh schon klar- verlieren zum Trost befördert.

naihoit
00
29.11.2011, 13:12
bei bloßem Verdacht, dass nicht Österreich, sondern ein anderer EU-Staat für ihr Verfahren zuständig sei

sollte diese Frage geklärt werden und dann sollte das Verfahren eingeleitet oder den Betroffenen klar gemacht werden, daß sie ihren Rechtsanspruch hier nicht geltend machen können.
Dazu muß man niemanden einsperren.

Ernst Kratochwil
01
29.11.2011, 13:55
Und dann bleibt er da, und das wars dann?

Wenn er lange genug da bleiben kann, dann ist wieder Österreich zuständig.

Carlito336
24
29.11.2011, 12:37
Wir haben ein Recht auf die vollen Namen dieser Täter

Wer in öffentliche Funktionen bekleidet, darf sich in seienr Amtsausübung nicht hinter Pseudonymen und Abkürzungen verstecken.
Auch wenn für die vermeintlichen Gewalttäter in Uniform die Unschuldsvermutung gilt, die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Information, wer sein Amt missbraucht.

B JK
00
29.11.2011, 22:00

Damit Sie hineilen und der Gerechtigkeit nachhelfen können?

Diese Menschen würden in Lebensgefahr schweben, wenn man ihre Namen bekannt gibt, dabei sind sie (noch) gar nicht verurteilt. Würde man sie verurteilen, hätten Sie immer noch kein Recht auf ihre Namen. Nicht nur weil hier zu Lande die Todesstrafe bereits abgeschafft wurde, sondern auch weil dieses Ding genannt Persönlichkeitsrecht existiert.

</ lustig>
24
29.11.2011, 13:28
Wischen Sie sich den Geifer wieder vom Maul:

Täter ist man erst nach einer Verurteilung, nicht bei der Aufnahme von Untersuchungen.

Unter einem Pseudonym posten, aber die Aufhebung der Anonymität fordern passt auch nicht zusammen.

Saskia Fabian
 
01
29.11.2011, 11:44
wo ich nicht leben möchte

2) amstetten

beides in nö

TanteMitzi
00
29.11.2011, 16:19
wo ich nicht leben möchte

3. oberstinkenbrunn

auch in nö

Spinntda Peppi
00
3.12.2011, 06:37
wien

Saskia Fabian
 
01
29.11.2011, 11:43
wo ich nicht leben möchte

1) wiener neustadt

Frankensteins Fekternich
00
29.11.2011, 10:58

Werden diese Beamten "determiniert" oder doch eher befördert?
Ich tippe auf befördert:(

Castrator
06
29.11.2011, 10:06
Der Herr Staatsanwalt kann bei der

Fremdenpolizei Quartier nehmen!

Menschenverachtung, Zynismus und Naturdummheit sind dort an der Tagesordnung.

Rechtsbruch gibt es dort täglich mehrmals. Ob Amtsmißbrauch nachzuweisne sein wird, ist schon bißchen schwieriger!

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