Eigens eingerichtete Schlichtungskommission spricht Uni Budgeterhöhung zu - "Wegen gravierender Veränderung der zugrundeliegenden Rahmenbedingungen"
Wien - Die Wirtschaftsuniversität Wien (WU) hat auf ihrem
per Rechtsweg bestrittenen Kampf um ein höheres Budget Recht
erhalten. Wie die eigens eingerichtete Schlichtungskommission unter
Vorsitz der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH), Irmgard
Griss, am Montag bekanntgab, muss das Wissenschaftsministerium der WU
bis Ende des Jahres zusätzliche sechs Millionen Euro auszahlen. Damit
werde das in den Leistungsvereinbarungen für 2010 bis 2012
festgesetzte Grundbudget "wegen gravierender Veränderung der
zugrundeliegenden Rahmenbedingungen" von rund 185 Millionen Euro auf etwa
191 Millionen Euro erhöht.
WU-Rektor Christoph Badelt hatte auf dem Rechtsweg mehr Geld
gefordert, nachdem die in der Leistungsvereinbarung fixierte
und versprochene Platzbeschränkung nach dem Notfallparagraf 124b für überlaufenen Massenstudien am Widerstand
von Koalitionspartner SPÖ gescheitert war. Da die Zahl der Studenten
an der WU nun fünfmal so hoch ist wie die vorhanden Kapazitäten
und er keine Plätze beschränken durfte, wollte Badelt für den
notwendigen Ausbau der WU mehr Geld vom Ministerium.
Dass der WU nicht die von Badelt gewünschten 64,4 Millionen Euro pro
Jahr zusätzlich zugesprochen wurden, erklärt die
Schlichtungskommission damit, dass das Wissenschaftsministerium "auch
nicht mehr verteilen" kann, "als es für diese Zwecke hat". Der
Kommission sei "bewusst, dass der WU ein wesentlich höherer Betrag
zustünde, wenn die Leistungen des Bundes in dem Maß erhöht werden könnten,
in dem die tatsächlichen Studierendenzahlen die Zahl der Studierenden
bei geregeltem Zugang zu den Bachelorstudien übersteigen". Eine
Budgeterhöhung in diesem Ausmaß "muss aber an den begrenzten Mitteln
scheitern, die für diese Leistungsvereinbarungsperiode noch zur
Verfügung stehen" - nämlich insgesamt zehn Millionen Euro.
Kommission: Mehrbetrag wäre nötig gewesen
In ihrer Stellungnahme kritisiert die Schlichtungskommission, dass
zwischen Bund und Wirtschaftsuniversität (WU) nach dem "Scheitern der
Bemühungen um eine Zugangsregelung" keine Budgeterhöhung beschlossen
wurde. "Redliche und vernünftige Parteien" hätten demnach "einen
Mehrbetrag vereinbaren müssen", der die höheren Aufwendungen deckt.
"Das wäre nicht der von der WU geforderte Betrag gewesen", räumt die
Kommission aber ein, "weil sich die Parteien angesichts der
budgetären Zwänge darauf nicht hätten einigen können."
Zugangsreglen "unabdingbar"
Für künftige Leistungsvereinbarungen hält die Kommission zugunsten annehmbarer Studienbedingungen in Massenstudien Zugangsregelungen für "unabdingbar", wenn keine drastische Erhöhung des Uni-Budgets erfolgt. Der Bund dürfe den Universitäten "nur insoweit Aufgaben übertragen, als er ihnen auch die - finanziellen oder anderen - Mittel eröffnet, um die Aufgaben zu erfüllen". Deckt sich das Budget nicht mit den Studentenzahlen, müsse die autonome Uni selbst Zugangsbeschränkungen einführen oder Studiengebühren einheben können.
Badelt: "Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Unis"
Rektor Badelt zeigte sich in einer Aussendung überzeugt, dass der Bescheid die Verhandlungen für die kommende Leistungsvereinbarung von 2013 bis 2015 für alle Universitäten beeinflussen wird. "Diese müssen darauf bedacht sein, nicht mehr Leistungen zu versprechen als sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auch erfüllen können", so Badelt. Da die Kommission mit Verweis auf das Budget des Wissenschaftsministeriums der WU nur sechs Millionen Euro zuspricht, könne seine Unversität mit dem Geld nur "ein paar besondere Härten im Lehrbetrieb" mildern. Badelt sieht in der Entscheidung auch eine rechtliche Klarstellung dafür, dass "die bisher praktizierte Hochschulpolitik in Österreich verfassungsrechtlich bedenklich ist und daher aus Anlass der nächsten Leistungsvereinbarung eine Entscheidung zwischen Zugangsregeln oder drastischen Budgetsteigerungen notwendig sein wird."
WU lässt sich Berufung offen
Ob die WU
die Entscheidung der Schiedskommission anfechten will, lässt man sich derzeit
noch offen, erklärt die WU-Sprecherin gegenüber derStandard.at. Eigentlich
würden der WU ja 64,4 Millionen Euro statt der angekündigten sechs Millionen
zustehen. "Es geht uns vor allem um die bildungspolitische Komponente, die hinter
diesem Entscheid steckt“. Der Bescheid sei noch nicht rechtskräftig und müsse
nun juristisch geprüft werden. Nachsatz: Wenn dieser Betrag von sechs Millionen
Euro nur eine einmalige Zahlung ist und es auf Dauer zu keiner Budgeterhöhung
kommt, werde man damit nicht auskommen.
Geld fließt in Studiengeingangsphase
Der größte Teil des von der Schlichtungskommission zugesprochenen
Mehrbetrags, nämlich vier Millionen Euro, soll der Verbesserung der
Studienbedingungen in der neuen Studieneingangs- und Orientierungsphase
(STEOP) ab dem Wintersemester 2011/12 dienen. Weitere zwei Millionen Euro werden
als "Abgeltung von Mehraufwendungen und für den Ausgleich von
Nachteilen angemessenen" zugesprochen.
Das derzeitige Gesamtbudget
der WU (Globalbudget plus Studiengebühren) liegt bei rund 297,9 Mio.
Euro für die Jahre 2010 bis 2012. Exklusive Formelbudget, das sich nach
Kriterien wie der Zahl der Studenten richtet, sind es die von der
Schiedskommission angegebenen rund 185,3 Mio. Euro für drei Jahre.
Schmidinger sieht SPÖ unter Zugzwang
Aus Sicht des Präsidenten der Universitätenkonferenz (uniko), Heinrich Schmidinger, wird der Bescheid der Schlichtungskommission Auswirkungen auf alle Universitäten haben. "Das wird wenigstens all jene Unis betreffen, die sehr stark nachgefragte Studienrichtungen haben", sagt er. Durch die Feststellung der Kommission, dass die Unis entweder mehr Geld oder die Möglichkeit zu Zugangsbeschränkungen bekommen müssen, sieht er die SPÖ unter Zugzwang. "Sie muss sich auf jeden Fall dem Thema der Zugangsregeln stellen, sie kann nicht mehr einfach mauern."
Töchterle fühlt sich bestätigt
Von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) heißt es in einer ersten Reaktion, er wolle zügig notwendige Rahmenbedingungen umsetzen, um in Massenfächern Regelung zum Uni-Zugang einzuführen.
"Ich habe seit jeher betont: Universitäten haben Kapazitäten und die müssen sie auch leben dürfen. Das haben wir mit dem Bescheid der Schlichtungskommission schwarz auf weiß", so Töchterle. Zu den sechs Millionen Euro, die das Ministerium der WU bezahlen muss, sagt er: "Diese Mittel mildern zwar kurzfristig die Probleme an der WU, sie sind aber keine langfristige Lösung." Er fordert einen geregelten Zugang zu den Universitäten. "Vor allem in den Massenfächern brauchen die Unis rasch Instrumente, die sie gezielt einsetzen können." Er werde mit der SPÖ Gespräche aufnehmen, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.
SPÖ weiter gegen Zugangsbeschränkungen
Die SPÖ spricht sich nach dem veröffentlichten Urteil im erneut gegen Zugangsbeschränkungen aus. Das Wissenschaftsministerium habe von vornherein mit "der nicht rechtskonformen Zusage zu Zugangsregelungen in den Leistungsvereinbarungen" einen Fehler gemacht, "der nun durch die Nachzahlung an die WU korrigiert wird", so SP-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl.
Die Schlichtungskommission fordere "Zugangsregelungen oder Budgeterhöhungen" - ersteres gebe es bereits, für zweiteres werde mit der von Töchterle und Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) in Aussicht gestellten Hochschulmilliarde ein "sehr wichtiger und richtiger Schritt" getan. SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter regte zudem erneut an, zusätzliche Mittel für die Universitäten über eine Vermögenssteuer einzuholen.
ÖH: "Finanzmisere beenden"
Als "deutliche Aufforderung" an Töchterle, "die Finanzmisere der Unis zu beenden", wertet die ÖH den Spruch der Schlichtungskommission. Dieser zeige "einmal mehr, dass die Universitäten extrem unterfinanziert sind", so ÖH-Generalsekretär Peter Grabuschnig (Fraktion engagierter Studierender, FEST) in einer Aussendung. Dass die WU überhaupt den Rechtsweg beschreiten musste, um finanzielle Mittel einzuklagen, bezeichnet er als "Armutszeugnis für die österreichische Bildungs- und Finanzpolitik". (APA)