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Ein Griff zu einem HTC-Smartphone, in Deutschland bald nicht möglich?

Foto: Reuters, PICHI CHUANG

HTC könnte kurz vor dem lukrativen Weihnachtsgeschäft ein deutschlandweites Verkaufsverbot seiner Smartphones aufgebrummt bekommen. Am Freitag hat HTC einen Berufungsantrag gegen den deutschen Patentverwerter IPCom zurückgezogen, womit eine im Mai 2009 erlassene Einstweilige Verfügung so bald wie möglich geltend gemacht wird, heißt es von IPCom. Hintergrund ist eine Patentklage wegen angeblicher Verstöße durch HTC-Smartphones. 

HTC und Nokia

Der Vorwurf von IPCom richtet sich neben HTC auch gegen Nokia. Der taiwanesische und finnische Hersteller sollen mit UMTS-Produkten gegen ein Patent über Technologien zur Priorisierung von Nutzern in einem UMTS-Mobilfunknetz verstoßen.

160 Patentfamilien

IPCom versteht sich selbst als Vermittler, der eine "Brücke zwischen Patentenwicklern und Patentnutzern etablieren möchte". Das Unternehmen kauft Patente auf und kassiert von Firmen, die patentierte Technologie einsetzen, Lizenzgebühren. Insgesamt umfasst das derzeitige Portfolio rund 160 Patentfamilien für den Mobilfunk.

Chance gegen Nokia

Den Rückzug HTCs deutet IPCom so, dass der Hersteller "keine realistische Chance zu gewinnen" mehr sieht, so IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter. Dies sei zudem ein postives Zeichen im Streit gegen Nokia.

Kein Angebot

Bisher hat sich HTC noch nicht zur aktuellen Situation geäußert. Frohwitter erklärte hingegen, dass der taiwanesische Hersteller nie ein entsprechendes Angebot für die Patente unterbreitet hatte. Deshalb sei man zu dem Schritt eines Verkaufsverbots gezwungen gewesen.

Strittiges Patent

Im Zentrum des Rechtstreits zwischen HTC und IPCom steht ein Patent, das zum UMTS-Standard gehört. IPCom hatte die Mobilfunk-Patente 2007 vom Entwickler Bosch erworben. Der Patentverwerter ist dazu verpflichtet anderen Firmen Lizenzen für standardrelevante Technologien zu verkaufen - gegen einen angemessenen und gerechtfertigten Preis sowie abseits von diskriminierenden Bedingungen. So schreiben es die Fair, Reasonable and Non Discriminatory terms, kurz FRAND, vor. (ez, derStandard.at, 26.11.2011)