Nach heftiger Kritik

Ärztevertreter stimmte grundsätzlich für ELGA

25. November 2011, 14:37

Einstimmiger Beschluss bei Bundesgesundheitskommission für elektronische Gesundheisakte - Ärztekammerpräsident Dorner stellte klar, dass er den jetzigen Entwurf ablehnt

Wien  - Die Bundesgesundheitskommission hat am Freitag einen einstimmigen Beschluss zur Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gefasst. Der Vertreter der Ärztekammer, Präsident Walter Dorner, hat mitgestimmt. Die Ärztekammer hatte zuletzt heftige Kritik an ELGA geübt und in einem Vorstandsbeschluss den Entwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) abgelehnt.

Die ein Sprecher der Ärztekammer stellte im Anschluss klar, dass Dorner zwar grundsätzlich für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) gestimmt hat, den vorliegenden Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers allerdings abgelehnt.  Eine Systemfestlegung sei in dem einstimmigen Beschluss nicht enthalten gewesen.

Dorner habe in der Sitzung festgehalten, dass die Österreichische Ärztekammer dem derzeitigen ELGA-Entwurf nicht zustimmen könne und darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf Grundrechte und Freiheiten verletze. Auch die Finanzierung sei völlig offen. Die Standesvertretung sieht es als ihr Verdienst, dass laut dem heutigen Beschluss noch Gespräche mit den relevanten Stakeholdern - und damit auch der Ärztekammer - zu führen sind.

Grundsätzliches Bekenntnis

In dem einstimmig gefassten Beschluss bekennt sich die Bundesgesundheitskommission "zur Umsetzung/Implementierung der elektronischen Gesundheitsakte und zu einem gesicherten Rechtsrahmen als zentrale Vorhaben". Dazu seien "vor Umsetzung weiterführende Gespräche mit allen relevanten Stakeholdern" zu führen, um E-Health-Technologien als Instrument zur Modernisierung des österreichischen Gesundheitswesens zu nutzen, heißt es in dem Beschluss.

Freude bei Stöger

Stöger freute sich in einer Aussendung über das eindeutige Bekenntnis der Systempartner zur elektronischen Gesundheitsakte. Er sieht dies "als Auftrag, in absehbarer Zeit den entsprechenden Gesetzesbeschluss herbeizuführen. Für die Zukunft ist es mir ein Anliegen, die konstruktiven Gespräche mit den Beteiligten weiter zu führen", sagte der Gesundheitsminister.

In der Bundesgesundheitskommission sitzen u.a. Vertretern des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung sowie der Patientenanwaltschaft, der Ärztekammer und der Apothekerkammer. (APA)

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www.gesundheits-blog.org
 
00
27.11.2011, 22:30
Gesetzesentwurf

Damit jeder/jede den Gesetzesentwurf wie von RS69 gewünscht lesen kann - hier der dazu gehörige Link:

http://www.bmg.gv.at/cms/home/... gesetz.pdf

RS69
 
01
27.11.2011, 22:47

Da kann jeder nachlesen, dass noch nicht mal die "einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen" geklärt sind - siehe §9.

---> "(5) Der Bundesminister für Gesundheit kann mit Verordnung ... die einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen, festlegen."

-----------------------
§20 - "Die generellen Zugriffsberechtigungen auf ELGA-Gesundheitsdaten sind vom Bundesminister für Gesundheit mit Verordnung festzulegen."

Wenn der also verordnet "Versicherungen und Arbeitgeber dürfen" - was dann?

Theoretisch kann man individuelle Zugriffsberechtigungen vergeben. Aber: Welcher Bruchteil der Bevölkerung merkt, wenn eine neue Verordnung raus kommt?

Wie leicht man mit "Sie dürfen nicht reinschauen" Versicherungen bekommen wird ist auch vorhersehbar.

ProfKreuzundQuer
31
27.11.2011, 10:09
also ich habe oftmals kein vertrauen in den arzt ...

noch weniger die edv systeme in manchen krankenhäusern, spitälern oder ärzte praxen.

hier gehört endlich nachgebessert - der molloch it kostet nur noch geld und bringt fast nichts mehr, da alle ihre eigenen süppchen kochen in diesen anstalten.

und gehts darum, dass ich als patient auf "knopfdruck" meine daten bekommen könnte, reden alle möchtegern firewall wissenden von datenschutz.

ehrlich gesagt solltet ihr alle keine einzige internettransaktion mehr machen - denn das macht wohl auch ein wenig realitätsfremd.

war früher das auto das böse des teufels, ists wohl heute das wohl des patienten. und nur darum gehts.

aber es wird kommen müssen - und das schreibe ich, ein patient.

bitte umsetzen - sofort! danke!

mfg

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
27.11.2011, 18:49
Zuerst -

müssen erst die menschenrechte tatsächlich eingehalten werden - mit system! Darauf aufbauend kann man zb. gesundheitssysteme ändern!

ProfKreuzundQuer
00
27.11.2011, 20:57
menschenrechte ? also bitte - heute unterschreibt jeder überall, ob er seine daten weitergeben will oder nicht ....

und hier wirds nicht anders sein.

wenn wir den teufel an die wand malen, dann denke ich wäre wir mit derselben einstellung noch bei keiner tumorbehandlung angelangt, die vielleicht wichtig sein kann.

auch für uns ! aber das ist eine andere geschichte ;-)

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
27.11.2011, 23:29

- es unterschreiben heute anscheinend viele unwissentlich o. sogar ungewollt die kleinstgedruckten details über die weitergabe von irgendwelchen daten!

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
27.11.2011, 23:08
Fest steht -

dass man einen hausbau mit dem fundament beginnt, nicht mit der dachgleiche...!
Das ist prinzipiell beim datenschutz, bei grundrechten u. auch beim medizinerhandwerk ebenso!
Die einhaltung der menschenrechte ist die basis für eine fortschrittliche gesellschaft!

RS69
 
00
27.11.2011, 21:17

"und hier wirds nicht anders sein."

Was halten Sie davon, sich zuerst über den Gesetzesentwurf zu informieren?

Der Minister kann per Erlass interessierten Kreisen den Zugang ermöglichen. So steht es drinnen.

FS4: The science channel
00
27.11.2011, 15:09

Wenn Sie kein Vertrauen in ihre Ärzte haben, dann sollten Sie sich unter Umständen mit der Lösung anfreunden, den Arzt zu wechseln.

Takeshi Kovacs
00
27.11.2011, 14:04
oida!!!

www.gesundheits-blog.org
 
51
26.11.2011, 20:35
Ehealth Strategie

Elga ist ein Element von der Ehealth Strategie und dieser von der Ärztekammer mitbeschlossen und die Kammer war auch in allen Entscheidungen miteingebunden. Es existieren in allen Krankenanstalten intern EDV Systeme - ELGA vernetzt nur alle Systeme. Daher ist das ein Abfrage System keine Akte wie man sie aus dem Alltag kennt. Der Artikel von Herrn Fenz in der Presse und sein Vergleich mit der Stasi spottet jeder Beschreibung - zeugt von großer Unkenntnis. Wer kontrolliert die Datensammler ? Sie - Sie der Sie die E-Card haben und mit dieser kontrollieren Sie die Datensammler.

RS69
 
01
27.11.2011, 12:51

DAS nenn ich ein Propaganda-Gschichtl.

Wir als Patienten haben kaum EInfluss, wer da drauf zugreifen kann. Das kann uns nur wer einreden, der seine Tehemen durchdrücken will - oder jemand, der von IT keine Ahnung hat.

www.gesundheits-blog.org
 
00
27.11.2011, 13:06

Die E-Card ist der Schüssel zu Ihren Daten - wenn sie ihrem Arzt/Ärztin diese geben - hat er/sie die Berechtigung 28 Tage die Daten ein zu sehen. Es geht nicht darum irgendetwas durch zu drücken sondern einen Beitrag zur Erhöhung der PatientInnensicherheit und auch der Kostentransparenz zu leisten. Man muss kein IT - Experte sein um die Vorteile zu erkennen.

RS69
 
02
27.11.2011, 13:19

"Man muss kein IT - Experte sein um die Vorteile zu erkennen."

Stimmt ich würde sogar sagen: "Man darf kein IT - Experte sein um Vorteile zu erkennen."

Die NAchteile blenden Sie ja gewissenhaft aus.

Es ist ja nicht die Frage, ob es Vorteile geben würde. Das Thema ist: Die NAchteile überwiegen.

Radfahrerin
00
28.11.2011, 09:23
durch ELGA

kann erstmals mitdokumentiert werden, WER sich aller meine Daten anschaut. Jetzt ist das mit einem Login und alle arbeiten auf dem PC, nicht nachvollziehbar....

RS69
 
00
28.11.2011, 21:20

Nur bis die Daten zum ersten Mal online stehen.

ein.leser
14
27.11.2011, 02:08
ELGA vernetzt nur alle Systeme

FALSCH!
Oder glauben Sie im Ernst, dass eine Krankenanstalt externe Zugriffe auf ihre KIS-Daten zulassen würde????? Muss dann ein Niedergelassener Arzt seine Computersysteme 24x7 eingeschaltet lassen???
ELGA vernetzt nur extern (aus KH/Arzt-Sicht) gehostete Datenpools ... die von sog. ELGA-Providern 'verwaltet' werden.
Daher kann man DOCH von einer externen Akte sprechen (=EHR Electronic Health Record), in welcher Daten unterschiedlicher Provider (EPR Electronic Patient Record) gesammelt werden.
Und wenn Sie der Meinung sind, dass SIE Kontrolle über die Daten haben - zeugt das von großer Unkenntnis.

FS4: The science channel
11
27.11.2011, 15:14

Auch das wäre meiner Meinung kein großes Problem, wenn ein ELGA-Provider die Daten verwaltet. Was definitiv eingebaut gehört ist eine lückenlose Protokollierung, wer auf die Daten zugegriffen hat und dieses Zugriffsprotokoll sollte vom Patienten (=Inhaber der Daten) jederzeit eingesehen werden können, sodaß im Falle eines widerrechtlichen Zugriffs rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Zusätzlich müßte noch gesetzlich geregelt sein, daß außer der öffentlichen Krankenkasse keine private Versicherung Zugriff auf die Daten erhalten kann.

RS69
 
01
27.11.2011, 16:24

Genau darum geht's ja: DEr Minister kann per einfachem Erlass JEDEM den Zugang ermöglichen - so sieht es der Gesetzesentwurf vor. Das ist ja einer der wesentlichen Kritikpunkte.

FS4: The science channel
01
27.11.2011, 16:34

DAS wäre allerdings eine Schweinerei. Da kann man nur hoffen, daß es so nicht kommt.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
27.11.2011, 18:41
Jetzt schon -

gelangen zb. gesundheitsdaten von beziehern der mindestsicherung anscheinend auf äusserst frawürdige weise über umwege in die hände von staatlichen stellen, die diese daten anscheinend bevorzugt zum nachteil (unberechtigte bezugskürzungen o. einstellung) verwenden!
Die folgen für die betroffenen sind gravierend u. existenzgefährdend!

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
27.11.2011, 22:52

- genauer: ...gelangen gesundheitsdaten....in die hände von staatlichen stellen, die diese daten anscheinend bevorzugt zum nachteil von ms-beziehern verwenden, in form von ungerechtfertigten drohungen mit bezugseinstellungen, auch durch unbegründete anweisungen zum amtsarzt zu gehen, durch zwangscoachings, aufsuchende zwangs-"betreuung" zu hause usw.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
01
27.11.2011, 00:25

- ana hat imma des bummerl - der patient.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
27.11.2011, 23:11

- allerdings lässt sich das (tatsächlich) ändern!

www.gesundheits-blog.org
 
00
27.11.2011, 11:40

Auch das stimmt nicht - denn Sie als Patient/Patientin haben die Möglichkeit ihre Gesundheitsdaten ab zu rufen + können sehen was der Arzt gemacht hat oder nicht gemacht. Es ist leichter eine Zweitmeinung ein zu holen und der/die PatientIn braucht nicht auf die Gnade des Erstbefunders hoffen. Ein Arzt/eine Ärztin kann im Fall der ungerechtfertigten Klage wegen Behandlungsfehler mit Patientenschaden seine Unschuld beweisen. @ein.leser-trotz Ihrer Polemik wird Ehealth und ELGAauch kommen -wenn wir uns an den Widerstand der ÄrztInnenkammer bei der E-Card erinnern -wir haben sie. Nein -kein niedergelassener Arzt muss 24h x 7 den PC laufen lassen - auch heute nicht.Von Ihnen Unkenntnis vorgehalten zu bekommen fasse ich als großes Kompliment auf.

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