Der Schutz der Intimsphäre verliert auch postmortal nicht an Gültigkeit. Das hat der österreichische Presserat in seiner jüngsten Sitzung festgestellt. Anlass war die Veröffentlichung eines Fotos, das eine aus ungeklärter Ursache in einem Spital verstorbene Jugendliche zeigte. Veröffentlicht wurde das Foto - ohne Zustimmung der Angehörigen - in einer Gratiszeitung, die der Presserat in seiner Aussendung vom Freitag nicht näher nennt.

Königshofer-Beschwerden abgewiesen

Abgewiesen hat der Presserat indes zwei Beschwerden des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Werner Königshofer. Er hatte vor dem Senat des Presserats moniert, dass darüber berichtet wurde, dass er einen Ausländer als "Kanaken" bezeichnet habe, schließlich habe er damit nicht alle sondern einen bestimmten, seinen Aussagen nach straffällig gewordenen Ausländer gemeint. Laut Presserat ist der Begriff "Kanake" eine schwerwiegende Beschimpfung, die nicht dadurch statthaft wird, dass sie an jemanden gerichtet ist, der möglicherweise gegen Gesetze verstoßen hat. Die Beschwerde wurde somit abgewiesen.

Gleiches entschied der Presserat auch in einem weiteren Fall, bei dem sich Königshofer an der Berichterstattung in den Tageszeitungen "Österreich" und "Oberösterreichische Nachrichten" gestoßen hatte. Die Zeitungen hatten konstatiert, Königshofer habe die Opfer der Attentate in Norwegen mit Abtreibungsopfern relativierend gegengerechnet und das Massaker von Oslo heruntergespielt. Tatsächlich hat Königshofer in einem Blogeintrag vom Juli die Attentate mit der Abtreibungsfrage in Verbindung gebracht und damit ein strafbares Verhalten mit einem Verhalten in Zusammenhang gesetzt, das straffrei ist, so der Presserat. Vor diesem Hintergrund hält es der Senat des Presserats für legitim, wenn ein Journalist die Aussagen so deutet, "dass das Massaker von Norwegen 'heruntergespielt' wird".

Rüge für Vermischung von Redaktion und Werbung

Ein weiterer Fall zog gleich mehrfach das Missfallen des Presserats auf sich: In einer Gratis-Wochenzeitung wurde ein Werbebeitrag über ein Bordell mit dem Titel "Reportage" überschrieben und auch formal unterschied sich der Artikel nicht von den übrigen - redaktionellen - Beiträgen. Inhaltlich wertete der Presserat den Beitrag als herabwürdigend und menschenverachtend - trauriger Höhepunkt des Artikels war die Formulierung "qualitativ hochwertige Frauen". (APA)