Bildveröffentlichung

Presserat: Schutzinteressen von Jugendlichen gelten auch postmortal

25. November 2011, 12:56

Bildveröffentlichung einer Verstorbenen verurteilt - Königshofer-Beschwerden abgewiesen - Rüge für Vermischung von Redaktion und Werbung

Der Schutz der Intimsphäre verliert auch postmortal nicht an Gültigkeit. Das hat der österreichische Presserat in seiner jüngsten Sitzung festgestellt. Anlass war die Veröffentlichung eines Fotos, das eine aus ungeklärter Ursache in einem Spital verstorbene Jugendliche zeigte. Veröffentlicht wurde das Foto - ohne Zustimmung der Angehörigen - in einer Gratiszeitung, die der Presserat in seiner Aussendung vom Freitag nicht näher nennt.

Königshofer-Beschwerden abgewiesen

Abgewiesen hat der Presserat indes zwei Beschwerden des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Werner Königshofer. Er hatte vor dem Senat des Presserats moniert, dass darüber berichtet wurde, dass er einen Ausländer als "Kanaken" bezeichnet habe, schließlich habe er damit nicht alle sondern einen bestimmten, seinen Aussagen nach straffällig gewordenen Ausländer gemeint. Laut Presserat ist der Begriff "Kanake" eine schwerwiegende Beschimpfung, die nicht dadurch statthaft wird, dass sie an jemanden gerichtet ist, der möglicherweise gegen Gesetze verstoßen hat. Die Beschwerde wurde somit abgewiesen.

Gleiches entschied der Presserat auch in einem weiteren Fall, bei dem sich Königshofer an der Berichterstattung in den Tageszeitungen "Österreich" und "Oberösterreichische Nachrichten" gestoßen hatte. Die Zeitungen hatten konstatiert, Königshofer habe die Opfer der Attentate in Norwegen mit Abtreibungsopfern relativierend gegengerechnet und das Massaker von Oslo heruntergespielt. Tatsächlich hat Königshofer in einem Blogeintrag vom Juli die Attentate mit der Abtreibungsfrage in Verbindung gebracht und damit ein strafbares Verhalten mit einem Verhalten in Zusammenhang gesetzt, das straffrei ist, so der Presserat. Vor diesem Hintergrund hält es der Senat des Presserats für legitim, wenn ein Journalist die Aussagen so deutet, "dass das Massaker von Norwegen 'heruntergespielt' wird".

Rüge für Vermischung von Redaktion und Werbung

Ein weiterer Fall zog gleich mehrfach das Missfallen des Presserats auf sich: In einer Gratis-Wochenzeitung wurde ein Werbebeitrag über ein Bordell mit dem Titel "Reportage" überschrieben und auch formal unterschied sich der Artikel nicht von den übrigen - redaktionellen - Beiträgen. Inhaltlich wertete der Presserat den Beitrag als herabwürdigend und menschenverachtend - trauriger Höhepunkt des Artikels war die Formulierung "qualitativ hochwertige Frauen". (APA)

suboptimal
 
02
25.12.2011, 23:27
Immerhin entdeckt der Presserat langsam ein paar rudimentäre Konturen von Opferschutz. Wird eh Zeit, aber dem ungenannten Gratisblatt

wird die Rüge wurscht sein, und ein paar Mitglieder des Presserates machen selber regelmäßig das Gleiche. Und so lange das so ist - eh schon wissen --> Ehrenkodex einrexen.

Illegal sind auch Bildi der lebenden Ischtar Akcan. "Vieles deutet darauf hin, dass Ischtar A. noch immer Angst hat." textet der KURIER am 21. 12.

WIRKLICHE Angst muss die Zeugin aber erst haben, seit der geistig devastierte RZESZUT ihren vollen NAMEN öffentlich gemacht und Schmierblatteln wie KURIER, Österreich u.a. (marginal verpixelt) ihr BILD veröffentlicht haben, aus vertraulichen Polizeidokumenten herauskopiert und nun für immer im Internet. Kriminell VERANTWORTUNGSLOS von "Journalisten", die selber fest an den zweiten Täter zu glauben vorgeben.

Und tschüss!

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