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Mit 1. Juli 2012 sollen Neuerungen im Pensionskassen-System in Kraft treten, am Donnerstag ist der Ministerialentwurf im Nationalrat eingetroffen. Nachdem in Folge der ersten Finanzkrise 2008 viele Pensionisten Kürzungen ihrer Betriebspensionen hinnehmen mussten, soll der neue Entwurf mehr Sicherheit garantieren.
Risiko in Zukunft selbst wählen
Die Novelle soll die Kürzung laufender Renten verhindern. Arbeitnehmer ab 55 Jahren können in Zukunft eine Sicherheitspension wählen, bei der die Anfangshöhe ihrer Betriebspension garantiert wird. In Form eines Lebensphasenmodells soll man außerdem die Möglichkeit haben, zwischen defensiven bis dynamischen Veranlagungsstrategien zu wählen. Im Lauf des Lebens ist ein Wechsel zwischen den Modellen bis zu drei mal möglich, wie auch auf individueller Basis zwischen den unterschiedlichen Produkten Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung entschieden werden kann.
Im Betriebspensionsgesetz (BPG) sind im Zuge der Reform des Pensionskassengesetzes ebenfalls Änderungen geplant. So soll die Möglichkeit erweitert werden, variable Beiträge bzw. Prämien in die Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung (BKV) leisten zu können. Auch die Möglichkeit von Arbeitnehmern für bestimmte Zeiten mit reduziertem Entgeltanspruch die Prämien in Kasse oder BKV unvermindert fortzuzahlen bzw. die Beitragsleistung des Arbeitgebers zu übernehmen soll ausgeweitet werden. Dies soll künftig auch bei Karenz, Teilzeitbeschäftigung oder Familienhospizkarenz möglich sein.
Blecha und Khol fordern Vorwegsteuermodell
Karl Blecha und Andreas Khol vom österreichischen Seniorenrat betonen, dass ihre Anliegen größtenteils umgesetzt wurden. Allerdings beinhaltet die Novelle nicht das von ihnen als wichtigste Forderung bezeichnete Vorwegsteuermodell. Dabei handelt es sich um eine einmalige Vorab-Besteuerung des per Stichtag vorhandenen Kapitals zu einem Durchschnittssteuersatz und die folgende steuerfreie Auszahlung der Pensionskassen-Pension. (mxd/APA, derStandard.at, 25. 11. 2011)
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eigentlich geht das geld, dass die regierung in die zweite säule hineinpulvert der staatlichen pension als basis ab und ist auch weitgehend nicht sozial, weils ja nur rund 300t verträge betrifft, die nun um ihre volatile performance fürchten, die nun eben der steuerzahler für diese anspruchsberechtigten ausgleicht - spekulationsverluste, besser in zeiten wie diesen das geld für die asvg verwenden, diejenigen die sich die zweite säule leisten können sollen selbst dafür sorgen, diese reform kommt einigen wenigen zugute und gleichzeitig werden die bestehenden kassen nach dem bpg unter druck kommen und deren erträge noch geringer ausfallen, so ist das leben
Lustigerweise verkaufen wir ja auch mit Staatsanleihen unsere Jugend (ein Lieblingsargument der Gegner des Umlageverfahrens), denn diese muss die Steuern zahlen, die zur Bedienung der Staatsanleihen notwendig sein werden. Staatsanleihen sind nun mal Staatsschulden.
Und die wollen wir doch reduzieren...
Ganz einfach: Garantiepension 2 %, Staatsanleihen auch in extremen Niedrigzins-Phasen: ca. 4 %. Differenz = fette Marge für die Pensionskassen. Eine Absicherung gegen Kaufkraftverluste gibt es natülich nicht. Einzige Lösung: www.stoppdempensionskassenflop.at
Im Übrigen ist der Rechnungszinssatz vieler Pensionskassen höher als die vier Prozent, also müsste dieser gesenkt werden, was wiederum eine Senkung sowohl der ausbezahlten als auch der zugesagten Pensionen bedeutete. Dasselbe wird auch bei einer Anpassung der Sterbetafeln passieren (obwohl mit "Gesundheitsreformen" natürlich eifrig daran gearbeitet wird, die Lebenserwartung zu senken). Wie wird letzteres aufgefangen?
Weiters können nicht alle Pensionskassen nur Staatsanleihen halten, sodass auch aus diesem Grund die vier Prozent nicht ausreichen werden.
Also noch einmal: wie soll diese "Garantie" aussehen?
...und heute gibt's einen weichgespülten, vagen Text, in dem verschwiegen wird, dass die Ende der 1990er Jahre den Leuten aufgedrängten Pensionskassenpensionen mit Ende 2011 an die FÜNFZIG PROZENT ihres Wertes verloren haben werden. Sein Geld aus dieser Vermögensvernichtungsmaschine herausnehmen ist verboten. Die neue Sicherheitspension füttert die Pensionskassen-Apparate und bietet die Verzinsung eines täglich fälligen Sparbuchs bei Online-Banken.
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