Müssen Bewerber Versicherungsdaten preisgeben?

28. November 2011, 10:03
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    foto: apa/barbara gindl

    Der Versicherungsdatenauszug ist quasi ein "Kontoauszug der Sozialversicherungsdaten".

Darf ein potenzieller Arbeitgeber einen Versicherungsdatenauszug vom Arbeitnehmer verlangen?

Darf ein potenzieller Arbeitgeber einen Versicherungsdatenauszug vom Arbeitnehmer verlangen? Diese Frage stellte uns User Norbert G. im Rahmen der Serie "Sie fragen - Wir antworten". "Ich bin derzeit arbeitslos und bewerbe mich bei vielen Firmen und Institutionen. Unternehmen verlangen immer wieder diesen Auszug von mir. Dort stehen ja sehr sensible Daten. Darf der Arbeitgeber das?"

Bekanntes Problem

Dass nach dem Versicherungsdatenauszug im Rahmen von Bewerbungen oft gefragt wird, kann AK-Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer bestätigen: " Das wird telefonisch oft bei unseren Beratern nachgefragt." 

Sensible Daten

Auf dem Dokument sind alle früheren Arbeitsverhältnisse dokumentiert - ersichtlich ist bei welchen Arbeitgebern man gemeldet war. Angeführt sind aber auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie Bezüge von Wochen-, Karenz- oder Krankengeld. Letzteres erhält man im Falle einer längeren Krankheit.

"Prinzipiell sind das Angaben, die den potenziellen Arbeitgeber nichts angehen", sagt Köstelbauer. Allerdings kläre das Dokument auch über Vordienstzeiten auf, die im Falle einer neuen Anstellung für die Einstufung im Kollektivvertrag benötigt würden. Dienstzeugnisse erfüllten diesen Zweck aber auch.

Keine Pflicht

"Bewerber sind nicht verpflichtet, den Versicherungsdatenauszug auszuhändigen, es ist keine absolute Notwendigkeit", sagt der AK-Experte. Allerdings sei das auch eine Zwickmühle für Jobsuchende: Die Frage sei, ob der unbequeme Bewerber nicht aussortiert wird, wenn er nicht bereit ist, den Auszug zu bringen. Und das lasse sich schlecht beweisen. (mat, derStandard.at, 28.11.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 63
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Delilah
00
28.12.2011, 23:26

der Chef meiner Mutter besorgt sich die Versicherungsauszüge seiner Angestellten übrigens selbst. Ohne Einverständnis des Arbeitnehmers, wohlgemerkt.

Herbert Novak1
01
1.12.2011, 23:02
Der Gesetzgeber muss eingreifen

Der Gesetzgeber muss eingreifen und auch Strafe verhängt werden können. Der Grund ist, bei fast 300.000 jobsuchenden und 10.000 offene Jobs gegenüberstehen haben die potenziellen Arbeitsgeber leicht, die vermeintliche Macht auszuspielen. Faktum ist, der Arbeitsmarkt ist zu verwöhnt. Ich erinnere mich, als Akademiker (Techniker) vor 20 Jahre konnte ich jede Zeit 3 Bewerbungen abschicken und gleich 3 Interviewterrmine und fast drei Jobangebote bekommen. Heute ist es nur ein Traum.

woody999
06
30.11.2011, 18:25
wollen sie den job, dann geben sie ihre daten her!

zuerst:
vesicherungsdatenauszug
führungszeugnis
ELGA
GEN-Test

Wenn solche informationsgeier nicht durch (saftige) strafen gestoppt werden, dann nimmt das noch ein schlimmes ende. überwachung pur! achja ich hab ja nix zu verbergen!

schniggschnagg
 
00
29.11.2011, 15:57
Wieder so eine "Zwickmühle"...

...Und wieso kann man die nicht beiseitigen? Im heutigen hochtechnologisierten Zeitalter ist das natürlich nicht möglich, lediglich auf Vordienstzeiten zu filtern... Nein, es gibt nur einen Formzettel, auf dem jeder Klogang vermerkt ist - ist ja ein tolles Feature. Was macht man denn alleine mit der Auflistung der Anstellungsverhältnisse in der Vergangenheit?

Rote Lagune
00
29.11.2011, 14:53
äh, Moment, die kollektivvertragliche Einstufung in Berufsjahre erfolgt aufgrund der Verischerungsdaten

Wer die also nicht hergibt, ist automatisch im ersten Berufsjahr....

Nur so nebenbei

Carlos Clementin
00
15.12.2011, 06:37

Kollektiv ? - Wer nach Kollektiv bezahlt wir ist heutzutage sowieso nur mehr Subklasse ... Die Kollektivlöhne sind ein Hohn - von Roten Bonzen für Schwarze Schafe der Gesellschaft genehmigt.

RS69
 
02
29.11.2011, 15:22

Stimmt nicht - Es reicht auch die An und Abmeldung der Jobs in dieser Branche und die Ausbildungszeugisse, dafür müssen's nicht eine umfassende Aufstellung abliefern.

Rote Lagune
20
29.11.2011, 15:25
:-) Die Branche ist für die Vordienstzeiten völlig irrelevant

Und die An- und Abmeldung steht eben genau im Versicherungsauszug (es handelt sich um die VERSICHERUNGS An- und Abmeldung - wo glaubst sonst, dass man An- und abgemeldet wird???)

Aber man merkt, du kennst dich aus :)

RS69
 
01
29.11.2011, 15:47

Stimmt nicht - sogar die Einstufung in der Branche hat für die Vordienstzeiten Bedeutung ("gleiche ode ähnliche Tätigkeiten" sind anzurechnen, wenn ich mich an die Formulierung richtig erinnere). Ganz klar ist es bei gleicher Einstuung im selben KV.

Fred Lobbster
00
29.11.2011, 15:49
nein eben nicht!

Das ist ja der Schmäh und die aktuelle Diskussion.

Selbst Zeitungsbote als Ferialjob könnens für den IT-KV anrechnen (als beliebiges Beispiel jetzt).

Oder Friseurdienstzeiten für den Handels-KV (als extrem häufiges Beispiel)

Hans-Peter Waldbauer
00
13.12.2011, 15:38
auszug aus dem bags kv...

...."Vordienstzeiten werden vor Beginn des Arbeitsverhältnisses lt. BAGS-KV berechnet. Die
anrechenbaren Vordienstzeiten werden separat für facheinschlägige und nichtfacheinschlägige
Vordienstzeiten (max. 24 anrechenbare Monate) in Monaten ermittelt. Daraus wird eine Gesamtsumme errechnet. "

also in meinem fall eine mischung, wobei das "max. 24 monate" meist 0 monate meint...

coffee anyone?
01
29.11.2011, 11:23

Bin derzeit nicht nicht betroffen, sollte es mir passieren wird meine Antwort lauten:
"Bringe ich gerne zum Vorstellungsgespräch mit"

Dann hab ich die Möglichkeit auszuloten ob ich das wirklich will und dieChance allfällige Lücken plausibel zu erklären.

In einer Firma die darauf besteht den Auszug vorher zu bekommen, werden vermutlich auch andere Arbeitnehmer-Rechte mißachtet, drum würde ich dort nicht arbeiten wollen, allerdings eine solche Anfrage an die AK zur Info weiterleiten.

AlBundyFan
 
60
29.11.2011, 11:13
also mir wärs wurst ob sies verlangen

es wäre mir sogar recht, weil dann schon mal ein paar konkurrenten aussortiert werden würden....

bis jetzt hat man mich aber nur 1x um das polizeiliche führungszeugnis gebeten.

Stiflers Mum
00
29.11.2011, 10:31
Viel Spaß bei der Arbeit

Wenn die Bewerbung nur ein Vorgeschmack auf die Arbeitsstelle is, Gut nacht.

Mit Fingerabdruck bei der Eingangstür einloggen, Videoüberwachung, Trojaner aufm PC.

Sabine Werner
04
29.11.2011, 08:33

es ist leider immer noch so, daß auch in der heutigen zeit, wo viele gekündigt werden aus verschiedensten gründen - dieses noch IMMER als makel aufgefaßt wird. daher werde ich den teufel tun, und alle monate im lebenslauf so erfaßen - und sicher nicht auch noch die fehlzeiten am silbertablett der firma präsentieren.
wer länger als 3 monate sucht hat heute noch immer einen makel - auch wenn es absolut lächerlich ist. und wenn man länger - wegen z.b. depressionen krank geschrieben war - das präsentiert man dann dem potentiellen neuen ag? quatsch, sowas dient nur zum nachschnüffeln - weiter nix. wer einen auszug will, kriegt ihn nicht - da suche ich lieber weiter. verlange ja auch keine bilanz der fima, oder?

turn of a friendly card
03
29.11.2011, 10:28

Super Idee!
Aber noch sachdienlicher wäre es, von den Firmen eine Offenlegung über deren Verfahren beim ASG zu verlangen und die entsprechenden Urteile bzw. Vergleiche dazu. Ein potentieller Kandidat muss sich orientieren können, auf welches Unternehmer er/sie sich einlassen.

Kummerl1
00
30.11.2011, 22:49

Das Service sollte viel stärker genutzt werden:
Beispiel willkürlich herausgegriffen:
http://www.kununu.com/at/all/at... m-austria/

Flip
313
28.11.2011, 21:53

Abhilfe:
Gesetz gegen solche Anfragen sowie rechtliche Erlaubnis Bewerbungsgespräche aufnehmen zu können. Kommt so ne Frage, gibts ne saftige Anzeige, Strafen ab 500EUR pro Wort einer solchen Anfrage und 3 Jahre Berufsverbot für den Personaler sowie Verpflichtung dieses Verbot in seinen Lebenslauf aufzunehmen.

Auge des Osiris
143
28.11.2011, 22:43

Mit Verlaub - das ist Schwachsinn.

Bitte den Artikel genau zu lesen - jeder Jobsuchende darf die Antwort verweigern. Jeder Arbeitgeber darf daraus seine Schlüsse ziehen. Gilt doch auch gleiches für das polizeiliche Führungszeugnis. Man sollte die Kirche im Dorf lassen - schließlich will der Jobsuchende den Job. Wenn die Bedingungen unannehmbar sind, dann geht man eben zu einer anderen Firma.

Chocoholic
00
27.12.2011, 21:32
Da sag ich doch zu, dass ich den nachbringen werd und dann vergess ich einfach.

Bertel Mann
012
29.11.2011, 06:06
Genau! Und die Frage "Geld oder Leben" ist bei Räubern ja auch kein Problem, da der Überfallene sich ja entscheiden kann...

der gärtner
06
28.11.2011, 23:18

ja klar, ich geh einfach zu einer anderen firma, ich brauch den job ja nicht so dringend wie die firma mich.

und die andere firma wird dann sicher keinen versicherungsdatenauszug verlangen wenn sies ungestraft darf.

personaler lieben es ja bekanntlich die katze im sack einzustellen und wollen generell eher weniger von den bewerbern wissen.

schniggschnagg
 
00
29.11.2011, 16:00
Stellt sich halt die Frage...

...wie sehr die Reputation einer Firma leidet, wenn die beinhart nicht auf diesen Wisch verzichten will. Schließlich kann ich meine Vordienstzeiten auch anders beweisen - wieso muß ich das mit einem Zettel, auf dem Tatsachen draufstehen, die ihn vorm Gesetz nicht zu interessieren haben? Das Problem liegt wieder mal in der Wurzel: Nämlich, daß man zu faul ist, einen eigenen Formulardruck ins Word zu laden! Denn nur auf Vordienstzeiten und Arbeitgeber zu filtern ist ja jetzt nicht irgendeine Wissenschaft! :-)

Laird of Glenmore
05
28.11.2011, 23:00
Natürlich, gibt ja so viele Arbeitgeber mit attraktiven Jobs.

Willkommen in der Realität.

schniggschnagg
 
01
29.11.2011, 17:32
Und der Job...

...bei einem Arbeitgeber, der Derartiges bei der Bewerbung fordert ist attraktiv?! Träumen's weiter! Was glauben's kommt auf einen Angestellten dann erst zu, wenn er mal dort hackelt?

Firmen, die derartige Praxen an den Tag legen, schießen sich ein Eigentor was ihre Reputation betrifft. Neulich erst stand hier ein Artikel, wonach Firmen, die auf Bewerbungsschreiben nicht antworten, Reputation einbüßen. Na, was glauben's, wie das bei derartigen Forderungen sein wird ;-)

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