1.050 Euro Strafe für eine deutsche Frau, weil sie Gerüchte an Behörden weiterleitete
Eine Verwaltungsbeamtin aus dem bayrischen Landkreis Rosenheim wurde Mitte November wegen übler Nachrede verurteilt, nachdem sie einen Mann wegen möglicher Gewalttaten gegen seine Familie gemeldet hatte.
Nachbarn der Familie hatten der 59-jährigen Beamtin erstmals im Sommer 2010 zugetragen, dass es in der betroffenen Wohnung regelmäßig laut und gewalttätig zugehe. Nachdem sich die Gerüchte häuften, beriet sich die Frau mit einer Kollegin und suchte in der Folge auch das Frauenhaus Rosenheim auf. Dort legte man ihr nahe, die zuständige Kindergartenpädagogin im Ort zu informieren, berichtet das Oberbayrische Volksblatt.
Anzeige gegen Unbekannt
Die Kindergärtnerin leitete die Vorwürfe pflichtgemäß an die verantwortliche Behörde weiter, die der betroffenen Familie einen Besuch abstattete. Missstände oder Gewalt waren nicht festzustellen. Der Familienvater erstattete schließlich Anzeige gegen Unbekannt und verlangte Auskunft über die Quelle der Vorwürfe, so die Zeitung.
Die Leiterin des Kindergartens berief sich vorerst auf ihre Schweigepflicht und nannte keine Namen. In höherer Instanz wurde sie der Schweigepflicht entbunden, nach Offenlegung der Identität der 59-jährigen Beamtin erhielt diese im September 2010 eine Vorladung wegen übler Nachrede.
"Gericht kann es nicht richtig machen"
Bei der Verhandlung regte der Rosenheimer Amtsrichter Richter Ralph Burkhard eine Einstellung des Verfahrens an. Die Angeklagte lehnte ab. "Das Gericht kann es nicht richtig machen", zitiert das Oberbayrische
Volksblatt die Urteilsverkündung des Richters, der die 59-Jährige der üblen Nachrede schuldig sprach und das Bußgeld auf 1.050 Euro festsetzte.
Das Urteil, gegen das beide Parteien Berufung einlegten, entfachte in Deutschland eine Debatte über Zivilcourage. Das "verheerende Urteil schreckt andere Menschen ab. Es kann nicht sein, dass man selbst
einen Verdacht verifizieren muss. Dafür haben wir doch die Jugendämter", zitiert die Süddeutsche Zeitung den Anwalt der Frau. Maria Klausner vom Kinderschutzbund Rosenheim spricht laut SZ von einer "totalen Verunsicherung in der Bevölkerung, die doch eigentlich zu Zivilcourage ermutigt werden sollte." (red, derStandard.at, 25.11.2011)