Debatte über Zivilcourage

Beamtin vermutete Gewalt an Kindern: Wegen übler Nachrede verurteilt

25. November 2011, 16:46
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    foto: lennart preiss/dapd

    Der Richter tat sich mit dem Urteil schwer, sprach die Angeklagte schließlich aber doch der üblen Nachrede schuldig.

1.050 Euro Strafe für eine deutsche Frau, weil sie Gerüchte an Behörden weiterleitete

Eine Verwaltungsbeamtin aus dem bayrischen Landkreis Rosenheim wurde Mitte November wegen übler Nachrede verurteilt, nachdem sie einen Mann wegen möglicher Gewalttaten gegen seine Familie gemeldet hatte.

Nachbarn der Familie hatten der 59-jährigen Beamtin erstmals im Sommer 2010 zugetragen, dass es in der betroffenen Wohnung regelmäßig laut und gewalttätig zugehe. Nachdem sich die Gerüchte häuften, beriet sich die Frau mit einer Kollegin und suchte in der Folge auch das Frauenhaus Rosenheim auf. Dort legte man ihr nahe, die zuständige Kindergartenpädagogin im Ort zu informieren, berichtet das Oberbayrische Volksblatt.

Anzeige gegen Unbekannt

Die Kindergärtnerin leitete die Vorwürfe pflichtgemäß an die verantwortliche Behörde weiter, die der betroffenen Familie einen Besuch abstattete. Missstände oder Gewalt waren nicht festzustellen. Der Familienvater erstattete schließlich Anzeige gegen Unbekannt und verlangte Auskunft über die Quelle der Vorwürfe, so die Zeitung.

Die Leiterin des Kindergartens berief sich vorerst auf ihre Schweigepflicht und nannte keine Namen. In höherer Instanz wurde sie der Schweigepflicht entbunden, nach Offenlegung der Identität der 59-jährigen Beamtin erhielt diese im September 2010 eine Vorladung wegen übler Nachrede.

"Gericht kann es nicht richtig machen"

Bei der Verhandlung regte der Rosenheimer Amtsrichter Richter Ralph Burkhard eine Einstellung des Verfahrens an. Die Angeklagte lehnte ab. "Das Gericht kann es nicht richtig machen", zitiert das Oberbayrische Volksblatt die Urteilsverkündung des Richters, der die 59-Jährige der üblen Nachrede schuldig sprach und das Bußgeld auf 1.050 Euro festsetzte.

Das Urteil, gegen das beide Parteien Berufung einlegten, entfachte in Deutschland eine Debatte über Zivilcourage. Das "verheerende Urteil schreckt andere Menschen ab. Es kann nicht sein, dass man selbst einen Verdacht verifizieren muss. Dafür haben wir doch die Jugendämter", zitiert die Süddeutsche Zeitung den Anwalt der Frau. Maria Klausner vom Kinderschutzbund Rosenheim spricht laut SZ von einer "totalen Verunsicherung in der Bevölkerung, die doch eigentlich zu Zivilcourage ermutigt werden sollte." (red, derStandard.at, 25.11.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 258
1 2 3 4 5 6
suboptimal
 
04
30.11.2011, 23:22
Da fehlt eine wichtige Info: die Verurteilte ist selbst die Leiterin des Sozialamtes,

also auch zuständige Behörde. Aus Sicht der Gemeinde verhielt sie sich dabei völlig korrekt. „Die notwendigen Maßnahmen konnte meine Mitarbeiterin in eigener Sachkompetenz und Zuständigkeit entscheiden“, bestätigte ihr Vorgesetzter.
http://www.tz-online.de/aktuelles... 81428.html

Sie würde es wieder tun - und Recht hat sie.

der_kleine_pariser
 
00
1.12.2011, 22:22

Na, wenn NachbarN (plural) Lärm, der von Streit und evtl von Misshandlungen kommen Könnten MEHRMALS der Amtsleiterin gemeldet haben, hat eh das ganze Dorf schon >Gewusst< was da >los ist<, noch bevor die Amtsleiterin zum Kindergarten gegangen ist.

Es war wohl eher so, dass sie sehr spät gegangen ist und drum die dörfliche Gerüchteküche genug Zeit hatte, sich zu entwickeln.

johann steiner
24
27.11.2011, 14:56

der Behörde etwas weiterleiten , aufdass es sachlich geprüft werde, kann keine üble Nachrede sein, ... es sei denn man weiß, dass es nicht stimmt

Der lachende Mann
33
28.11.2011, 10:35
Kindergarten und Frauenhaus sind keine Behörden

Das war schlimmster Rufmord was da betrieben wurde.

der_kleine_pariser
 
02
28.11.2011, 21:59

Sie widerholen sich.

Das Frauenhaus ist eine öffentliche Einrichtung zum Opferschutz in genau solchen Fällen. Sich an das Frauenhaus wenden kann in der Angelegenheit nicht falsch sein. Die Verurteilte hat dort wahrscheinlich nichteinmal den Namen des Verdächtigten genannt. Von Rufmord also keine Spur.

Kindergarten: Eine Institution die dem Wohl des Kindes verpflichtet ist, in diesem Sinne der Verschwiegenheit unterliegt und der Sache auf den Grund gehen muss. Nicht umsonst hat die juristische Beratung des Frauenhauses die Kontaktaufnahme zum Kindergarten empfohlen.

Dagmar Rehak Wien
 
32
28.11.2011, 11:49

Nicht nur Rufmord gegenüber dem Vater, sondern auch das Leben des Kindes/der Kinder bekommt eine Wende in eine ungute Richtung.
Denn wenn sich ohne klares Gerichtsurteil herausstellt, dass eh nix ist, wird das Kind immer für das Personal ein Fall fürs Jugendamt bleiben, und jedes Verhalten in diese Richtung ausgelegt. Wenn es etwas nicht kann, dann deshalb, weil die Eltern es vernachlässigen, und WENN es etwas kann, dann deshalb, weil die Eltern ihr Versagertum mit übertriebenem Ehrgeiz beim Kind kompensieren wollen. Wenn das Kind zufrieden ist, ist es "still", wenn es aufmuckt, hat es eine schwere Kindheit.
Der Blick der Kindergärtnerinnen auf das Kind wird nie wieder ungetrübt sein. Und so wird sein Leben in eine falsche Bahn gelenkt.

der_kleine_pariser
 
00
28.11.2011, 22:00

Sie haben eine blühende Phantasie :-)

Der lachende Mann
31
28.11.2011, 19:18
Richtig, Frau Rehak

Hier sind viel zuviele Blockwartinnen unterwegs die selbst gerne als Heldinnen dastehen wollen und dafür ganze Familien opfern würden.

eze eze
 
01
28.11.2011, 19:51

Klar, jede/r, der nicht so eine nette Kindheit hatte wie du, und sich gewünscht hätte, dass ihm/ihr irgendwer in bestimmten Situationen geholfen hätte und sein/ihr Erinnerungsvermögen nicht verloren hat, der/die ist jetzt ein Blockwart oder eine Blockwartin. Und dass manche Kinder derartiges Wegschauen mit ihrem Leben bezahlen - auch wurscht.
(Ein Poster weiter unten hat genau zu so einem Fall verlinkt - da haben mehrere Nachbarn mitbekommen, dass etwas nicht stimmte und entweder selbst sich nichts zu melden getraut - möglicherweise aus Angt als Blockwart dazustehen, wenn es dem Vater gelingt, sich herauszureden - oder aber es wurde ihren Meldungen nicht nachgegangen, was davon der Fall war, geht aus dem Standardartikel leider nicht hervor.

Der lachende Mann
21
28.11.2011, 20:05
Und?

Hat man diese Nachbarin wenigstens wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt?

der_kleine_pariser
 
01
28.11.2011, 22:03

Der Bürger in der Zwickmühle:

Melde ich einen Verdacht, und er stellt sich als falsch heraus, ist es Verleumdung, also besser nicht...

Melde ich einen Verdacht nicht und es ist was dran, unterlassene Hilfeleistung...

Da ist mir die >Verleumderin< hier wohl einiges lieber! Nebenbei hat sie niemanden verleumdet, sondern einen Verdacht geäussert.

Dagmar Rehak Wien
 
20
29.11.2011, 00:16

Da gibt's einen einfachen Trick:
Nicht den Verdacht melden, sondern die Wahrnehmungen.

der_kleine_pariser
 
01
29.11.2011, 21:10

Sobald ich Wahrnehmungen der Polizei oder sonst einer Institution melde, ist damit ein Verdacht verbunden.

eze eze
 
01
28.11.2011, 20:41

Laut Medienberichten ist nur die Mutter der unterlassenen Hilfeleistung angeklagt. Und in deinem Sinn dürfte es doch nicht sein, diese Nachbarn (mehrere) der unterlassenen Hilfeleistung anzuklagen - immerhin hatten die meisten davon ja keine handfesten Beweise, sondern nur einen Verdacht, und wären somit in deiner Diktion BlockwartInnen gewesen. (Außerdem geht aus dem Artikel, wie gesagt nicht hervor, ob die Nachbarn tatsächlich nichts gemeldet haben oder ob die Behörde entsprechenden Meldungen nicht (rechtzeitig) nachgegegangen ist.)

Michael Schmied
01
28.11.2011, 16:16
Kinderschutz ist vorrangig

Die einzige Maßnahme akut einem missbrauchten Kind, in jeder Form, zu helfen ist den Verdacht an das Jugendamt zu melden. Die Entscheidung liegt dann bei dem Jugendamt, und ein Hausbesuch ist jedenfalls angesagt um sich ein Bild zu machen.

Ihr Szenario ist etwas extrem, und die Gedankenverkettung sehr dem Täterschutz zugeneigt. Wie sollte denn sonst das Kind geschützt werden als durch eine Meldung des Verdachtes? Die Sozialarbeiter vom Jugendamt sind auch sicher in der Lage das Wesentliche zu erkennen.

Das Wegschauen führt zu solchen Fällen wie in Linz, wo zwar die Hunde gerettet wurden, die Kinder aber über Jahre verkommen sind. Deshalb muss das Jugendamt diese Fälle ansehen, und die Eltern müssen eine Besuch auch ertragen.

eze eze
 
01
28.11.2011, 19:57

Noch dazu im vorliegenden Fall: Die Beamtin wurde erst aktiv, als ihr innerhalb eines längeren Zeitraums bereits zum zweiten Mal (!) zugetragen wurde, dass in dieser Wohnung sehr oft lautstark herumgeschrien wird und möglicherweise auch Gewalt im Spiel ist, und auch, dass diese Vorfälle dort in der Nachbarschaft alles andere als unbekannt sind.
Das Jugendamt stattete dem betreffenden Vater einen angemeldeten! Besuch ab. Noch mehr mit Glacehandschuhen kann man einen Verdächtigen wohl kaum anfassen.

Dagmar Rehak Wien
 
10
28.11.2011, 18:27

Wer redet denn von einem akut missbrauchten Kind?
Und nein, einen "Besuch" müssen die Eltern nicht ertragen, und der trägt auch nicht das geringste zur Aufklärung bei.

eze eze
 
01
28.11.2011, 20:10

Ein akut missbrauchtes Kind wird in aller Regel nicht nur ein einziges Mal missbraucht, geschlagen etc. Und sogut wie immer hat man als Nachbar/Nachbarin keine handfesten Beweise, sondern eben nur Verdachtsmomente. Pech für die Kinder, wenn man nur etwas unternehmen darf, wenn der Untäter/die Untäterin auf frischer Tat ertappt wird - meist sind die UntäterInnen nämlich sehr gut im sich Herauswinden und Heile-Welt-Vorspielen oder Verstecken und Zurückziehen, auf dass niemand etwas Handfestes mitbekommt. Sprich, dann wird gerade noch die Spitze der Spitze des Eisbergs der Verbrechen irgendwelche gravierenderen Konsequenzen für die UntäterInnen, die diese begehen, haben.

Dagmar Rehak Wien
 
20
28.11.2011, 15:06

Ich bin mir sogar sicher, dass sich das Stigma "Jugendamt" auf die Schulnote auswirkt.
Und wenn sich die Aggressivität in Mitleid äußert, ist das Kind immer "arm" und wird in die Opferrolle gedrängt.
An das denkt niemand. Nein, mit einem bisschen Nachforschen und wenn alles in Ordnung ist, ist ja nix passiert, ist es noch lange nicht vorbei.
Sowas gehört abgeklärt, und zwar richtig.

Michael Schmied
01
28.11.2011, 16:36

Hier noch zu was es führt, wenn man einen Verdacht nicht meldet:
http://derstandard.at/1319184010832

Es kann einem den Verstand umdrehen, wenn der Täter wegen der unbegründeten Angst das Jugendamt zu informieren weiter frei schalten und walten konnte.

Dagmar Rehak Wien
 
30
28.11.2011, 18:33

Sie haben sich da vollkommen vergaloppiert. Was für ein misshandeltes oder missbrauchtes Kind? Was für Gewalteinwirkungen?
Bei der Waschmaschinensache ist das Jugendamt sicher nicht zuständig, sondern die Polizei und die Justiz. Das hat mit grundloser Verleumdung genau nichts zu tun.

Warum ein Anruf vom Jugendamt in der Schule ein Stigma ist, brauch ich wirklich nicht zu erklären. Da stellen Sie sich jetzt offensichtlich einfach dumm. Jeder, der "Jugendamt" hört, schaltet sofort in den Vernadermodus. Ist einfach so.

der_kleine_pariser
 
01
28.11.2011, 22:09

Es ist keine Verleumdung, einen Verdacht auszusprechen ausser man weiss, dass er falsch ist.

der_kleine_pariser
 
01
28.11.2011, 22:07

Wer sich da vergalloppiert hat.

Wenn das Melden eines Verdachts Verleumdung wäre, wäre jede Anzeige und Verfolgung von Straftaten unmöglich.

Die Verurteilte hatte einen berchtigten Verdacht und ging diesem nach. Ist nicht das erste mal, dass sich ein verdacht als unbegründet herausstellt.

Dagmar Rehak Wien
 
00
29.11.2011, 00:07

Kann man irgendwo im www nachlesen, was denn konkret Inhalt des Verdachts war?
War es überhaupt ein berechtigter Verdacht?
Was hat der Nachbar überhaupt erzählt?

eze eze
 
02
28.11.2011, 20:15

Wieso nicht - glaubst du, die sind Augenzeugen der Waschmaschinensache gewesen? Die haben vielleicht verschiedene Verdachtsmomente mitbekommen, waren sich nicht sicher, hatten Angst als "BlockwartInnen" dazustehen oder als Leute mit zuviel Fantasie, und haben vermutlich eben solange zugewartet, bis es jetzt zu spät ist. Genau so jemand, der alleine zum Beispiel aufgrund von vagen Beobachtungen und Gesprächsfetzen, die er durch die Wand hört, etwas meldet, ist doch laut der Diktion einiger hier ein Blockwart oder eine Blockwartin. (Was auch möglich ist, ist, dass sie es gemeldet haben, aber die Behörden dem zuwenig Bedeutung beigemessen haben und nicht rechtzeitig eingeschritten sind. Was nun der Fall war, geht aus dem Artikel nicht hervor.)

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