Filtersoftware

EuGH verbietet Internet-Filter gegen Filesharing

24. November 2011, 14:28
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    foto: apa

Online-Verkehr darf nicht allgemein überwacht werden - Entscheidung gegen belgische Urheberrechts-Organisation SABAM

Internet-Anbieter dürfen nicht dazu verpflichtet werden, mit Filtern den illegalen Austausch von Musikdateien zwischen Internetnutzern zu verhindern. Dies entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kontrolle des Internets auf sogenanntes Filesharing zwischen einzelnen Computern dürfe unter anderem deswegen nicht vorgeschrieben werden, weil dies auch zur Sperrung von zulässiger Kommunikation führen könne.

SABAM

Das Gericht entschied damit gegen die belgische Urheberrechts-Organisation SABAM. Diese hatte den Provider Scarlet Extended zwingen wollen, Filter gegen den Datenaustausch einzurichten. Die SABAM wollte verhindern, dass über sogenannte Peer-to-Peer-Netze - bei denen einzelne Computer miteinander verbunden werden - Musik ausgetauscht und damit das Urheberrecht verletzt wird. Filesharing-Protokolle wie BitTorrent werden aber auch für die legale Verbreitung großer Datenmengen genutzt.

"Richtungweisendes Urteil"

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßte die Entscheidung: "Dies ist ein richtungweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt", erklärte Vorstand Oliver Süme. "Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind - technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen." Auch eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, das Urteil bringe für eine Neufassung der Richtlinie über geistiges Eigentum "wichtige Klärungen".

Allgemeine Überwachung verboten

Das höchste EU-Gericht entschied, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verbiete eine allgemeine Überwachung der im Netz übermittelten Informationen. Das Recht auf geistiges Eigentum sei zwar in der Charta der Grundrechte verankert. Doch bedeute dies nicht, "dass dieses Recht schrankenlos und sein Schutz daher bedingungslos zu gewährleisten wäre".

Sperrung zulässiger Inhalte

Die Einrichtung eines Filtersystems führe auch zu einer "qualifizierten Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit" des Internet-Anbieters. Ihm würde ein "kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes" Informatiksystem auf eigene Kosten aufgezwungen. Auch verstoße ein solcher Filter gegen den Schutz personenbezogener Daten. Überdies könne ein Filter möglicherweise nicht zwischen geschützten und nicht geschützten Daten unterscheiden - dies könne zur Sperrung zulässiger Inhalte führen. (APA/dpa)

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Posting 1 bis 25 von 55
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lumpi1001
01
25.11.2011, 15:37

endlich mal ein schritt in die richtige richtung

Animation
 
02
25.11.2011, 12:47
bitte alle die chello haben, sofort upc anzeigen!

die schweine setzen seit jahren shaping und dpi ein - ohne jemals die kunden davon informiert zu haben!

wilcox
00
26.11.2011, 08:07

shaping kann nachvollziehbare technische gruende haben. zb wenn man voice und daten ueber die gleiche leitung transportiert, macht shaping durchaus sinn.
was meinen sie mit dpi? deep packet inspection? solche kisten haengen normalerweise transparent im netz. woher beziehen sie die info bzgl. dpi?

thomas1231
00
26.11.2011, 16:24

wieso steht chello nicht dazu das sie den traffic shapen ???
offiziell ist ja alles ungeshaped, mien torrent rennt trotzdem nur mit 1 mb/sek

Unbekannter
00
28.11.2011, 08:46
Das liegt aber an deiner miesen Konfiguration!

...und nicht an Chello.

Habe auch Chello, und lade mit VOLLEM Speed über Torrent herunter.

Außerdem hängt es bei Torrents auch immer von den Quellen ab.

Thomas....
00
28.11.2011, 16:47

das es von den quellen abhängt is mir klar, aber wieso ich bei 35 mbit mit torent nicht übner 1 mb / sek komme is mir unklar .... von den einstellungen her sollte es passen, und bei anderen filehostern sind höhere geschwndigkeiten kein thema, nur bei torrents rennts genau so das ein torrent shcneller wird und gleichziet der andre langsamer.. bis sich das ganze bei 1,2 mb/sek einpendelt...

§126c Verfechter K.ing Leissner
02
25.11.2011, 11:11

Und was ist jetzt der Kommentar der RIAA? Deren Mist-Antwort wuerde ich zugern hoeren.

der Pinguin
 
00
27.11.2011, 21:12
die RIAA

ist amerikanisch und hat in europa nix zu melden.

Semmerl
00
25.11.2011, 10:56
ein Hoch auf die Netzneutralität

Isokolon
01
25.11.2011, 10:50

na zumindest eine Behörde die Grund- & Menschenrechte nicht sofort in einem großen Lobbying-Koffer über Bord wirft

dhem
06
25.11.2011, 10:47
dieses Bild!?

Lichtfreak
01
25.11.2011, 13:22
Passt!

Da wurde doch jemandem "der Marsch geblasen" :))

gxe10sc
01
25.11.2011, 10:39

"„Es ist falsch, dem Schutz des Urheberrechts Vorrang gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäußerung einzuräumen“, sagte Zimmermann."

quelle:
http://www.orf.at/stories/2... 2/2091130/

LeChacal
05
25.11.2011, 10:37
Viel Open-Source-Projekte...

... verwenden zur Distribution von Software z.B. Bittorrent, weil sie sich keine entsprechende Infrastruktur zum zentralen Verbreiten ihrer Inhalte leisten können.

Aber auch große, wie z.B. FreeBSD oder Ubuntu, empfehlen Bittorrent, weil es sie einfach entlastet und für den Nutzer meist vieeel schneller geht.

Die Entscheidung ist auch technisch völlig richtig.

Knochenmann
01
25.11.2011, 10:25

Finger weg von meinem Internet.

NONE
00
25.11.2011, 10:19

Es ist mir völlig egal ob das Gesetz Zensur erlaubt oder nicht.

In diesem Fall kann man sagen - das Gericht hat im Sinne der 99% gesprochen.

Aber prinzipiell ist es mir völlig egal, die 1% werden entfernt werden. Und jedes Urteil das im Sinne der 1% ergeht ist ebenso ungültig.

Es wird zurückgeschossen werden - bis die gesamte Musikmafia und ihre Anhängsel entfernt worden sind. Am besten gleich verboten - da sparen wir uns einige Lobbyisten.

Andreas Grois
00
25.11.2011, 10:05
Wenn es gegen das Gesetz ist,

die Rechte der Konsumschafe zu beschneiden, dann muss (und ich bin sicher: wird) halt das Gesetz geändert werden.

Taschmahal
01
25.11.2011, 09:40

Wie schauts da dann mit der Sperrung einzelner Domains und IP's aus?

Allah
01
25.11.2011, 08:16
Unterm Bild steht keine Beschreibung

tri tra trallala
00
25.11.2011, 11:13
sei froh !!

Nanuq
03
25.11.2011, 08:15
Danke EuGH!!!

ü-strichal
09
25.11.2011, 06:52

diese entscheidung könnte doch auch gleich dazu genutzt werden, den kampf gegen die vorratsdatenspeicherung aufzunehmen/weiter zu führen.

denn mit kommenden april wird dieses anti-demokratische mittel gegen alle 8 mio terroristen und raubkopiermörder eingesetzt werden.

Isokolon
00
25.11.2011, 10:52

"Das höchste EU-Gericht entschied, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verbiete eine allgemeine Überwachung der im Netz übermittelten Informationen."

ich interpretiere das einfach mal in richtung contra-vds

NONE
00
25.11.2011, 10:19

Es ist völlig egal was die 1% machen.

Die 99% werden eines Tages die Republik zurückerobern.

Turvarya
131
24.11.2011, 23:43
"Filesharing-Protokolle wie BitTorrent "

BitTorrent ist ein Client-Programm kein Protokoll ...

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