Deutsche Regierung: Geringe Erfolgsquote beim Staatstrojaner

23. November 2011, 16:12

Regierung rechtfertigte erneut Einsatz von Schnüffel-Software

Beim Einsatz von Spionage-Software hatten die deutschen Bundesbehörden bisher nur mäßigen Erfolg. In vielen Fällen ist es Bundeskriminalamt (BKA) und Zollfahndungsdienst nicht gelungen, die Computer der Verdächtigen zu überwachen. Das geht aus einer noch nicht veröffentlichten Antwort der deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch vorlag. Darin rechtfertigte die Regierung erneut den Einsatz von Schnüffel-Software. Linke und Chaos Computer Club (CCC) kritisierten, die Antworten lieferten nicht die versprochene Aufklärung in der Trojaner-Affäre.

23 Strafverfahren und 11 Fälle von Gefahrenabwehr

Die deutsche Regierung zählt 23 Strafverfahren sowie 11 Fälle von Gefahrenabwehr auf, in denen BKA und Zollfahndungsdienst Trojaner eingesetzt haben. 13 Mal ist es demnach zu einer Überwachung gekommen - in den anderen Fällen habe es "keine Aufbringung" der Software oder "keine Ausleitung" von Daten gegeben. Bei den eingesetzten Trojanern handelte es sich nach Regierungsangaben allerdings nicht um das Programm, das der CCC nach seiner Analyse als schlampig programmiert und verfassungswidrig bezeichnet hatte - das war eine Version aus Bayern. Zum Einsatz von Spionage-Software bei Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) wollte sich die Bundesregierung aus angeblichen Sicherheitsgründen nicht äußern.

300.000 und 150.000 Euro

Details nannte die Regierung zu den Kosten des Trojaner-Einsatzes bei Bundesbehörden. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe zwischen 2007 und Mai 2011 knapp 300.000 Euro ausgegeben, das Zollfahndungsamt 150.000 Euro. In weiteren Verfahren sei Software angeschafft worden, für die noch keine Rechnung gestellt worden sei oder für die keine Kosten angefallen seien. Die hessische Firma DigiTask erhielt den größten Teil der Aufträge.

Kritik vom CCC

In einer Reaktion erneuerte der Chaos Computer Club (CCC) seine Kritik, dass der Einsatz der heimlichen Spionagesoftware unzureichend kontrolliert werde. Zudem bestätigten die Antworten den "Eindruck anhaltender technischer Inkompetenz": "Dass deutsche Sicherheitsbehörden einen Spitzel-Trojaner einsetzen, von dem sie - wie nun auch offiziell von der Regierung bestätigt - nie einen Quellcode gesehen haben, erschüttert das Vertrauen in die Behörden weiterhin nachhaltig."

Rechtfertigung

Die Regierung bestätigte, dass den Bundesbehörden der Quellcode der eingesetzten Trojaner-Software nicht vorlag. Dieser sei als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Herstellers geschützt. Die Qualitätssicherung habe beim Anbieter gelegen - man habe aber "in jedem Einzelfall durch Anwendungstests" die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert. Den Einsatz der Software habe man protokolliert. Erneut rechtfertigte die Regierung, dass die Software eine Funktion zum Nachladen von Programmcode hat. Dies sei notwendig, um das Programm auf den neuesten Stand zu bringen. Kritiker bemängeln, dass so Funktionen nachgeladen werden können, die eine umfangreiche Überwachung des Computers erlauben und damit über das Erlaubte hinausgehen.

Keine Aufklärung

Die Linke erklärte, die Regierung habe mit der versprochenen Aufklärung offenbar nie begonnen. "Trotz vollmundiger Versprechungen wurde weder die Staatstrojaner-Affäre aufgearbeitet, noch irgendetwas grundsätzlich an der verfassungswidrigen Überwachungspraxis geändert", erklärte der Bundestagsabgeordnete Jan Korte, der die Kleine Anfrage gestellt hatte. Er forderte, die Quellen-TKÜ zu stoppen und alle bisherigen Fälle zu überprüfen. (APA)

Strg-Alt-Entf
00
24.11.2011, 07:18
"man habe aber "in jedem Einzelfall durch Anwendungstests" die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert"

Schwachsinn³. Man kann eine Software bei "Anwendungstests" lediglich bekannte Funktionen überprüfen, aber nicht sicherstellen, dass sie keine darüber hinaus gehenden Funktionen hat. Der CCC hat weit mehr als bloß einen Anwendungstest durchführen müssen, um das herauszufinden. "Eindruck anhaltender technischer Inkompetenz" ist noch sehr vornehm und diplomatisch formuliert.

Und dann wäre da noch die unbeschränkte Möglichkeit des Nachladens weiterer Module. Das führt jegliche vorab durchgeführten Tests ad absurdum. Da könnte man genau so gut einen Terroristen als harmlos einstufen, nur weil er die Bombe in der einen und den Zünder ausgebaut in der anderen Hand trägt.

neeeed
00
23.11.2011, 16:18
geringe erfolgsquote aber trotzdem ein erfolg - das wollen die aussagen oder wie?

James131
01
23.11.2011, 18:13

Gesagt werden soll, dass es bei echter kriminalitaet zwar keinen sinn macht, eine maessig gute und von prof durchaus blockierbare, spionage- und schadsoftware einzusetzen, aber immerhin ist der nachweis gelungen damit normaluser einzuschuechtern und sich als helden auszugeben.
Es zaehlt eben NICHT das sich im rahmen der gesetze etwas sinnvolles getan wird, sondern, was fuer eine fassade nach aussen zu sehen ist ;-)

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