Regierung rechtfertigte erneut Einsatz von Schnüffel-Software
Beim Einsatz von Spionage-Software hatten die
deutschen Bundesbehörden bisher nur mäßigen Erfolg. In vielen Fällen
ist es Bundeskriminalamt (BKA) und Zollfahndungsdienst nicht
gelungen, die Computer der Verdächtigen zu überwachen. Das geht aus
einer noch nicht veröffentlichten Antwort der deutschen
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion
hervor, die der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch vorlag. Darin
rechtfertigte die Regierung erneut den Einsatz von
Schnüffel-Software. Linke und Chaos Computer Club (CCC) kritisierten,
die Antworten lieferten nicht die versprochene Aufklärung in der
Trojaner-Affäre.
23 Strafverfahren und 11 Fälle von
Gefahrenabwehr
Die deutsche Regierung zählt 23 Strafverfahren sowie 11 Fälle von
Gefahrenabwehr auf, in denen BKA und Zollfahndungsdienst Trojaner
eingesetzt haben. 13 Mal ist es demnach zu einer Überwachung gekommen
- in den anderen Fällen habe es "keine Aufbringung" der Software oder
"keine Ausleitung" von Daten gegeben. Bei den eingesetzten Trojanern
handelte es sich nach Regierungsangaben allerdings nicht um das
Programm, das der CCC nach seiner Analyse als schlampig programmiert
und verfassungswidrig bezeichnet hatte - das war eine Version aus
Bayern. Zum Einsatz von Spionage-Software bei Verfassungsschutz und
Bundesnachrichtendienst (BND) wollte sich die Bundesregierung aus
angeblichen Sicherheitsgründen nicht äußern.
300.000 und 150.000 Euro
Details nannte die Regierung zu den Kosten des Trojaner-Einsatzes
bei Bundesbehörden. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe zwischen 2007
und Mai 2011 knapp 300.000 Euro ausgegeben, das Zollfahndungsamt
150.000 Euro. In weiteren Verfahren sei Software angeschafft worden,
für die noch keine Rechnung gestellt worden sei oder für die keine
Kosten angefallen seien. Die hessische Firma DigiTask erhielt den
größten Teil der Aufträge.
Kritik vom CCC
In einer Reaktion erneuerte der Chaos Computer Club (CCC) seine
Kritik, dass der Einsatz der heimlichen Spionagesoftware unzureichend
kontrolliert werde. Zudem bestätigten die Antworten den "Eindruck
anhaltender technischer Inkompetenz": "Dass deutsche
Sicherheitsbehörden einen Spitzel-Trojaner einsetzen, von dem sie -
wie nun auch offiziell von der Regierung bestätigt - nie einen
Quellcode gesehen haben, erschüttert das Vertrauen in die Behörden
weiterhin nachhaltig."
Rechtfertigung
Die Regierung bestätigte, dass den Bundesbehörden der Quellcode
der eingesetzten Trojaner-Software nicht vorlag. Dieser sei als
Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Herstellers geschützt. Die
Qualitätssicherung habe beim Anbieter gelegen - man habe aber "in
jedem Einzelfall durch Anwendungstests" die Einhaltung der Vorgaben
kontrolliert. Den Einsatz der Software habe man protokolliert. Erneut rechtfertigte die Regierung, dass die Software eine
Funktion zum Nachladen von Programmcode hat. Dies sei notwendig, um
das Programm auf den neuesten Stand zu bringen. Kritiker bemängeln,
dass so Funktionen nachgeladen werden können, die eine umfangreiche
Überwachung des Computers erlauben und damit über das Erlaubte
hinausgehen.
Keine Aufklärung
Die Linke erklärte, die Regierung habe mit der versprochenen
Aufklärung offenbar nie begonnen. "Trotz vollmundiger Versprechungen
wurde weder die Staatstrojaner-Affäre aufgearbeitet, noch irgendetwas
grundsätzlich an der verfassungswidrigen Überwachungspraxis
geändert", erklärte der Bundestagsabgeordnete Jan Korte, der die
Kleine Anfrage gestellt hatte. Er forderte, die Quellen-TKÜ zu
stoppen und alle bisherigen Fälle zu überprüfen. (APA)