Die mögliche Falle beim einkommensabhängigen Kindergeld werde beseitigt, sagt Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Ö1-Morgenjournal. Die Zuverdienstregelung soll ab 2012 zu Gunsten der Bezieher des Kindergelds verbessert werden, zusätzlich sind bei Härtefällen Ausnahmen möglich.

Die Kriterien für die Zuverdienstgrenze seien künftig nicht mehr so streng, sagt Mitterlehner. Ab 2012 sind demnach für den angerechneten Zuverdienst nur mehr jene Monate relevant, in denen mehr als 23 Tage Kindergeld bezogen worden ist. Bisher waren es  16 Tage, wodurch es öfter zu Verstößen gegen die Zuverdienstgrenze gekommen sein dürfte. Das sei künftig für den Großteil der Fälle bereinigt, sagt der Wirtschafts- und Familienminister. Man werde sich bemühen, Härtefälle zu lösen. Viele Kulanzmöglichkeiten gebe es allerdings nicht.

Keine Streichung der Zuverdienstgrenze

Die Novelle bringt auch eine höhere Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld für Bezugszeiträume ab 2012. Statt 5.800 Euro dürfen dann 6.100 Euro dazuverdient werden.

Mehr Kulanz stellt Reinhold Mitterlehner für vergangene Fälle in Aussicht, also für die Jahre 2010 und 2011, seit es das einkommensabhängige Kindergeld gibt - auch wenn das nur wenige betreffen werde, hofft der Minister. Nötigenfalls sei auch eine rückwirkende gesetzliche Änderung denkbar.

Reinhold Mitterlehner verweist auf die Eigenverantwortung jener, die das einkommensabhängige Kindergeld in Anspruch nehmen. Es sei eine gute, aber komplexe Regelung. Wer sie wahrnimmt, müsse sich mit dem Thema wirklich auseinandersetzen. Eine Streichung der Zuverdienstgrenze kommt für den Minister aber nicht in Frage.

Die AK hatte die Regelungen wiederholt kritisiert und von Betroffenen berichtet. Mit der Änderung sei zumindest "die ärgste Spitze genommen", hieß es am Mittwoch gegenüber der APA. Man habe sich jedoch weitergehende Verbesserungen gewünscht. (red, derStandard.at, 23.11.2011)