Zuverdienstregelung

Mitterlehner lenkt bei Kindergeld ein

23. November 2011, 09:39

Änderung bei Zuverdienst-Berechnung ab 2012 - Falle wird entschärft

Die mögliche Falle beim einkommensabhängigen Kindergeld werde beseitigt, sagt Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Ö1-Morgenjournal. Die Zuverdienstregelung soll ab 2012 zu Gunsten der Bezieher des Kindergelds verbessert werden, zusätzlich sind bei Härtefällen Ausnahmen möglich.

Die Kriterien für die Zuverdienstgrenze seien künftig nicht mehr so streng, sagt Mitterlehner. Ab 2012 sind demnach für den angerechneten Zuverdienst nur mehr jene Monate relevant, in denen mehr als 23 Tage Kindergeld bezogen worden ist. Bisher waren es  16 Tage, wodurch es öfter zu Verstößen gegen die Zuverdienstgrenze gekommen sein dürfte. Das sei künftig für den Großteil der Fälle bereinigt, sagt der Wirtschafts- und Familienminister. Man werde sich bemühen, Härtefälle zu lösen. Viele Kulanzmöglichkeiten gebe es allerdings nicht.

Keine Streichung der Zuverdienstgrenze

Die Novelle bringt auch eine höhere Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld für Bezugszeiträume ab 2012. Statt 5.800 Euro dürfen dann 6.100 Euro dazuverdient werden.

Mehr Kulanz stellt Reinhold Mitterlehner für vergangene Fälle in Aussicht, also für die Jahre 2010 und 2011, seit es das einkommensabhängige Kindergeld gibt - auch wenn das nur wenige betreffen werde, hofft der Minister. Nötigenfalls sei auch eine rückwirkende gesetzliche Änderung denkbar.

Reinhold Mitterlehner verweist auf die Eigenverantwortung jener, die das einkommensabhängige Kindergeld in Anspruch nehmen. Es sei eine gute, aber komplexe Regelung. Wer sie wahrnimmt, müsse sich mit dem Thema wirklich auseinandersetzen. Eine Streichung der Zuverdienstgrenze kommt für den Minister aber nicht in Frage.

Die AK hatte die Regelungen wiederholt kritisiert und von Betroffenen berichtet. Mit der Änderung sei zumindest "die ärgste Spitze genommen", hieß es am Mittwoch gegenüber der APA. Man habe sich jedoch weitergehende Verbesserungen gewünscht. (red, derStandard.at, 23.11.2011)

W s
00
29.11.2011, 11:09
Unfair gegenüber all jenen,

die sich an die Gesetze gehalten haben.

noldman
00
23.11.2011, 13:28
Eine komplexe Regelung die auch die zuständigen nicht verstehen!!

Ich bin heuer für 2 Monate in diese einkommensabhängige Karenz als Vater gegangen.

Zuständig für die Beratung war die GKK. Es ist ein Hammer wieviele Fehler und Falschberatungen man da bekommen kann. Hätte ich das ganze nicht selbst vorher ausgerechnet und mich zusätzlich bei einer Hotline des Ministeriums für Karenzinfos informiert, ich hätte das komplette Kindergeld wieder zurückzahlen müssen.

Und so erging es heuer auch noch 3 Freunden. Hätten sie sich auf das verlassen was ihnen die GKK mitgeteilt hat, dann hätten sie das Karenzgeld zurückzahlen müssen.

Die Regelung ist offensichtlich selbst für die die das Ganze jeden Tag abhandeln zu kompliziert!

guggi102
00
23.11.2011, 14:06

Wir schlagen uns auch gerade damit herum. Ein besonderes Schmankerl ist in unserem Fall, daß offenbar die Variante 12+2 problemlos möglich ist, umgekehrt 2+12 (also Mutter 2 Monate daheim, anschließend Vater 12 Monate) partout nicht.

Aber Ministerium anrufen ist ein guter Tip, danke!

Dead Man Working
00
23.11.2011, 22:42

Auch die zweite Variante ist definitiv möglich.

guggi102
00
24.11.2011, 12:15

Nein, auch laut Ministeriums-Auskunft nicht. Weil ich die ersten 2 Monate im Mutterschutz nicht "tatsächlich Kinderbetreuungsgeld beziehe", wie es laut Gesetz vorgeschrieben ist, wegen meines Wochengeldes, das ich in dieser Zeit bekomme.

Deshalb darf mein Mann nur bis zum 12.Lebensmonat beziehen (bekommt natürlich auch die ersten 2 nicht ausbezahlt, weil er da noch berufstätig ist). Also de facto bekommen wir 10 Monate statt 14.

Ich dürfte noch 2 Monate hinten dranhängen, ist aber organisatorisch und finanziell enorm schwierig als Selbständige.

Feuergeist
 
00
30.11.2011, 08:59
Ja, an diesem Punkt gabs bei uns auch Probleme.

Hat wer erfahrung damit das der vater die ersten beiden Monate in Karenz geht, das KBG bezieht und die Mutter trotzdem das Wochengeld erhält? Das wär nähmlich dann die einzige Möglichkeit tatsächlich wenigstens 12 Monate zu beziehen.
Eigentlich ist die jetztige Form Betrug.

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