Wien - Stromproduzenten in Österreich haben sich gegen die Republik durchgesetzt und können mit der Gutschrift von bis zu 150 Millionen Euro rechnen. Stein des Anstoßes waren drei Verordnungen des Wirtschaftsministers, die ab 2009 auch Zahlungen von Stromproduzenten für das Leitungsnetz vorsehen. Bis 2008 mussten wie anderswo allein die Stromkunden dafür aufkommen.

Mitte Juni haben die obersten Richter die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Basis für die Aufteilung der Netzgebühr auf die verschiedenen Nutzer des Stromnetzes festgestellt. Jetzt wurden auch die dazugehörigen Verordnungen aufgehoben.

"Summiert über drei Jahre geht es um bis zu 150 Millionen Euro", sagte Energierechtsexperte Paul Oberndorfer dem Standard. Anspruch hätten rund 50 Unternehmen, die unter Vorbehalt gezahlt haben und deren Causa vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gelandet ist - Betreiber von Windkraftanlagen genauso wie große thermische Erzeuger mit ihren Pumpspeicherkraftwerken. "Alle anderen gehen leer aus", sagte Oberndorfer. Rund 100 Verfahren seien vor dem VfGH anhängig gewesen; einige Unternehmen hätten gleichzeitig mehrere Verordnungen angefochten.

Der VfGH hat moniert, dass der Gesetzgeber der E-Control keine genauen Vorgabe zur Tariflastverteilung gemacht hat. Das wurde inzwischen repariert - ob auch ausreichend, muss sich weisen.

"Nun sind die ordentlichen Gerichte am Zug", sagte Martin Graf, Geschäftsführer der E-Control. Zu viel bezahlte Beträge würden in den darauffolgenden Tarifperioden gegengerechnet. Mit einem Abschluss der Verfahren wird im 1. Halbjahr 2012 gerechnet.

Billiger wird der Strom dadurch nicht. Vielfach bleibt das Geld sogar im gleichen Konzern, etwa wenn ein Netzbetreiber eines Landesenergieversorgers Beträge an den Stromerzeuger desselben Konzerns refundieren muss. (stro, DER STANDARD, Printausgabe, 23.11.2011)