Untersuchungsausschuss

U-Ausschuss will auch Unterlagen von Privatfirmen

22. November 2011, 10:17

Telekom, Siemens, Alcatel, Raiffeisen und andere um freiwillige Herausgabe von Unterlagen gebeten

Wien - Der vom Korruptions-Untersuchungsausschuss beschlossene Beweismittelantrag ist ungewöhnlich umfangreich. Der mittlerweile im Internet veröffentlichte Antrag vom vorigen Freitag umfasst nämlich nicht nur Akten von Ministerien, Landesregierungen und Rechnungshof, sondern auch Unterlagen von Privatfirmen sowie von den Parlamentsklubs von ÖVP und BZÖ. Die Firmen könnten die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss allerdings verweigern - ihre Herausgabe der Unterlagen kann vom Ausschuss nämlich nicht erzwungen werden und wäre freiwillig.

Zur Herausgabe von Akten verpflichtet ist nur die staatliche Verwaltung - im Fall des U-Ausschusses also die Bundesregierung (allen voran die Ministerien für Justiz, Inneres und Finanzen) sowie Rechnungshof, Finanzmarktaufsicht, alle Landesregierungen und die Gemeinden Salzburg und Klagenfurt.

Freundliche Bitte an die Telekom

Weil in die vom Ausschuss zu klärenden Affären allerdings auch private und (teil-)staatliche Unternehmen involviert sind, hat der Ausschuss auch diese angeschrieben. So wird die Telekom gebeten, ihre Unterlagen zur Lobbyistenaffäre rund um Peter Hochegger, zur mutmaßlichen Kursmanipulation durch das Management 2004 und zu möglichen Kickback-Zahlungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Auslandsgesellschaften in Bulgarien, Weißrussland und Serbien zur Verfügung zu stellen.

Angeschrieben wurden auch die Mitglieder der beiden konkurrierenden Bewerber-Konsortien für den Aufbau des Behördenfunknetzes (Alcatel-Lucent, Motorola, Telekom Austria für den siegreichen Bieter Tetron sowie Siemens, Wiener Stadtwerke, Raiffeisen Zentralbank und Verbund für den unterlegenen Bieter "Master-Talk"), bei dem offenbar millionenschwere Provisionszahlungen geflossen sind. Ebenfalls angeschrieben wurden ÖBB, Asfinag, Bundesimmobiliengesellschaft und Bundestheater.

Parlamentsklubs sollen Entwürfe für Glücksspielnovelle 2006 herausrücken

Kurios: Um die freiwillige Herausgabe von Unterlagen werden auch die Parlamentsklubs gebeten. Konkret geht es um Gesetzesentwürfe zum Glücksspielgesetz, das 2006 unter Zuständigkeit des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser geändert werden sollte. Hier steht der Verdacht im Raum, Glücksspielkonzerne hätten durch "politische Interventionen und Zahlungen" versucht, das Gesetz zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Die Novelle scheiterte letztlich. Die "infrage kommenden Parlamentsfraktionen", also wohl die damals regierenden ÖVP und BZÖ, werden nun gebeten, Unterlagen und Gesetzesentwürfe an den Ausschuss zu schicken. (APA)

Herzerzog Johann
00
22.11.2011, 17:10
Bei der landesüblichen Diskretion, ...

... schon gar in Untersuchungsausschüssen, wären die Firmen schön dumm, wenn sie es tun würden. Betriebsgeheimnisse am nächsten Tag in Heute, Krone, Österreich zu lesen wird sich wohl keiner antun.

system1
61
22.11.2011, 11:46
großkonzerne wie Telekom, Siemens, Alcatel, Raiffeisen

als "privatfirmen" zu titulieren ist schon ein wenig dreist.... und damit sie einem greissler ums eck gleichzustellen....

Kontra
02
22.11.2011, 12:51

was sind sie sonst?

franzauer
12
22.11.2011, 10:51
Gewaltentrennung

Fundament der Demokratie ist die Gewaltenteilung. Was das Parlament da jetzt macht, ist versuchte Anmaßung, Justiz zu spielen. Und kein Pilz samt Kumpanen regt sich darüber auf, im Gegenteil. Er ist ja selber Gesetzgeber, Ankläger und Richter in einer Person

joady
00
24.11.2011, 11:43
lassen wir die sprichwörtliche kirche mal im dorf...

im (öffentlich einsehbaren) text wird von den unternehmen nichts gefordert, sondern die unternehmen werden "eingeladen", ihrerseits hilfreiche materialien zu übermitteln. der zusatz "wäre freiwillig" ist nicht vom autor, sondern steht explizit im beweisbeschluss.

im übrigen betrifft die gewaltenteilung, egal ob nach montesquieu oder nach heutiger praxis, eine frage nach aufteilung, balance und kontrolle innerhalb der staatsmacht. über das verhältnis staat-privat sagt sie wenig bis gar nichts.

sawi48
30
22.11.2011, 12:46
Also

ich denke schon, daß der Staatsbürger ein Recht auf Information hat. Und wenn sich eine Privatfirma auf solche Geschäfte mit dem Staat eingelassen hat bzw. Minister und deren Kumpane auf verbrecherische Art involviert sind, hat doch wohl auch das Parlament im Namen des Staatsbürgers ein Recht auf Akteneinsicht.

RS69
 
00
18.12.2011, 16:29

Ein RECHT auf Einsicht hat die öffentliche Hand, wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Und dann nur für das Verfahren.

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